
In der französischen Nationalversammlung beginnt die Debatte über den Haushalt. Während die Regierung Schenkungen erleichtern will, fordern Grüne und Linke höhere Steuern für große Vermögen.
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In der französischen Nationalversammlung wird über den Haushalt debattiert, wobei unterschiedliche Vorstellungen zur Besteuerung von Erbschaften aufeinandertreffen.
In der französischen Nationalversammlung starten die Beratungen über den kommenden Haushalt. Bei den Verhandlungen geht es unter anderem um mögliche steuerliche Änderungen bei Erbschaften.
In Frankreich stehen mögliche Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen zur Debatte.
Die Regierung will, dass das Vererben von Vermögen aus Familienunternehmen zu 75 Prozent steuerfrei bleiben soll.
Grüne und Linke wollen die Steuervorteile bei Erbschaften erheblich reduzieren.
Paris. Bei den Beratungen über den französischen Haushalt für 2027 stehen auch mögliche Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen zur Debatte. Die Regierung will es älteren Menschen erleichtern, Vermögen an ihre Nachkommen weiterzugeben. Welche Vorschläge sich im Parlament durchsetzen, ist allerdings noch offen, denn eine Mehrheit ist in Frankreich nur schwer zu finden.
Die Regierung steht weiterhin dazu, dass das Vererben von Vermögen aus Familienunternehmen zu 75 Prozent steuerfrei bleiben soll. Der Rechnungshof hatte vorgeschlagen, diese Steuervergünstigung zu reduzieren, da sie den französischen Staatshaushalt stark belastet.
Grüne und Linke wollen die Vorteile erheblich reduzieren. Die Grünen wollen den Abschlag von 75 Prozent auf 50 Prozent senken. Außerdem soll der Zuwachs des Unternehmenswerts – also der bis zum Erbfall aufgelaufene, aber noch nicht realisierte Wertzuwachs – über vier Millionen Euro besteuert werden. Die Sozialisten und der Präsidentschaftskandidat der gemäßigten Linken, Raphaël Glucksmann, wollen einen Zuwachs über zwei Millionen versteuern.
Bisher wird der Zuwachs des Unternehmenswertes in Frankreich bei der Erbschaft nicht versteuert. Es gilt der aktuelle Verkehrswert am Todestag des Erblassers als neuer steuerlicher Anschaffungswert für die Erben.
In Frankreich gehen die Ansichten zum Thema Erbschaft auseinander: Soll man höher besteuern? Oder im Gegenteil den Übergang großer Vermögen von einer Generation zur nächsten erleichtern, um der jungen Generation zu helfen? Die französische Regierung hat sich für den zweiten Weg entschieden. Und Vermögen soll zunehmend schon zu Lebzeiten steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden, statt erst nach dem Tod vererbt zu werden.
Die Regierung hat zwei Maßnahmen vorgeschlagen. Bisher kann man alle 15 Jahre 31.865 Euro ohne Schenkungsteuer an die Familie weitergeben. Diesen Betrag will sie auf 50.000 Euro anheben. Die Regelung soll nicht nur für Schenkungen an Kinder gelten, sondern auch an Enkel und Urenkel sowie, wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind, an Nichten und Neffen.
Außerdem wird eine befristete Sonderregelung für Schenkungen diskutiert, die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2027 gelten soll. Demnach könnten Eltern ihren Kindern bis zu 150.000 Euro und ihren Enkeln bis zu 81.865 Euro steuerbegünstigt schenken.
Darüber hinaus können Eltern jedem Kind alle 15 Jahre bis zu 100.000 Euro steuerfrei übertragen. Bei einer Erbschaft kann ein Elternteil jedem Kind ebenfalls bis zu 100.000 Euro steuerfrei vererben. Rund 85 Prozent der Erbschaften in Frankreich liegen unter dieser Grenze.
Andere Parteien in Frankreich, wie Grüne und Linke, wollen große Erbschaften höher besteuern als bisher und dafür kleine Erbschaften mehr begünstigen. Die Grünen schlagen vor, auf Erbschaften mit einem steuerpflichtigen Wert von mehr als vier Millionen Euro einen zusätzlichen Steueraufschlag von zehn Prozentpunkten zu erheben. Bei Erbschaften über 13 Millionen Euro soll der Aufschlag weitere zehn Prozentpunkte betragen.
Für Kinder gilt in Frankreich ein progressiver Erbschaftsteuertarif. Auf den steuerpflichtigen Erbanteil fallen derzeit ab 552.324 Euro 30 Prozent Erbschaftsteuer an. Ab 902.838 Euro 40 Prozent, ab 1.805.677 Euro 45 Prozent. Für weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Erben gelten deutlich höhere Sätze.
Die Sozialisten und Glucksmann wollen große Erbschaften bereits ab zwei Millionen Euro stärker besteuern und den Spitzensteuersatz von 45 auf 50 Prozent anheben. Jean-Luc Mélenchon von der extremen Linken (La France Insoumise) schlägt eine Obergrenze von zwölf Millionen Euro für Erbschaften vor. Vermögen, das darüber hinausgeht, soll vollständig an den Staat fallen. Betroffen wären nach seinen Angaben nur die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung. Im Jahr 2025 nahm der französische Staat nach Angaben des Finanzministeriums 16,1 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern ein.
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Parlamentarische Abstimmung über Haushaltsänderungen und Erbschaftsteuern
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