Überstunden: Wann Arbeitnehmer ablehnen dürfen
Quick Look
- Arbeitgeber dürfen Überstunden nicht willkürlich anordnen.
- Eine vertragliche Regelung ist meist nötig.
- Bei unvorhersehbaren Notlagen sind sie erlaubt, aber das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen.
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Why It Matters
Arbeitgeber dürfen nicht einfach nach Belieben Überstunden anordnen. Eine vertragliche Regelung ist meist nötig, sonst nur bei unvorhersehbaren Notlagen.
Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wann Beschäftigte ablehnen dürfen und welche Rolle der Betriebsrat spielt.
Ohne vertragliche Regelung sind Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen erlaubt, etwa bei plötzlichem Personalausfall. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Bremen. Arbeitgeber dürfen nicht einfach nach Belieben Überstunden anordnen. Darauf weist Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin.
Arbeitgeber brauchen zum Anweisen von Überstunden eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Gibt es diese nicht, dürfen sie Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen anordnen - etwa wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig ausfallen und ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig wird. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser zustimmen, betont der Jurist.
Zudem setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen: Mehr als zehn Arbeitsstunden täglich sind verboten, und zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Überstunden, die diese Vorgaben verletzen, können Beschäftigte ablehnen.
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Open Questions
- Wie werden Notlagen definiert?
- Welche Konsequenzen drohen bei Ablehnung?


