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BackUntersuchungskommission stellt Behördenversagen im Fall einer Vergewaltigung in Neuköllner Jugendclub fest
Untersuchungskommission stellt Behördenversagen im Fall einer Vergewaltigung in Neuköllner Jugendclub fest
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Die Zeit16 minutes agoCrime2 min readGermany

Untersuchungskommission stellt Behördenversagen im Fall einer Vergewaltigung in Neuköllner Jugendclub fest

Ein Abschlussbericht kritisiert mangelnde Führung und Kommunikation im Jugendamt, widerspricht jedoch Vorwürfen einer bewussten Vertuschung.

Quick Look

  • Eine Untersuchungskommission hat gravierende Fehler im Neuköllner Jugendamt nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Jugendclub aufgedeckt.
  • Trotz interner Kommunikationsmängel und fehlender Führung gab es laut Bericht keine bewusste Vertuschung der Tat.

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Why It Matters

Eine 16-Jährige wurde Ende 2025 in einem Neuköllner Jugendclub mutmaßlich vergewaltigt. Das Jugendamt erstattete keine Anzeige, was zu einer Untersuchung durch eine Kommission führte.

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Eine Untersuchungskommission hat beim Umgang Berliner Behörden mit dem Fall einer 16-Jährigen, die in einem Jugendclub mutmaßlich vergewaltigt und anschließend belästigt worden ist, gravierende Fehler und ein Behördenversagen festgestellt. Das geht aus einem in verkürzter Form veröffentlichten Abschlussbericht der vom Bezirksamt Neukölln eingesetzten Kommission hervor.

Die Bearbeitung des Falls sei »von unklarer Kommunikation, unterschiedlicher Interpretation des Gesagten oder Berichteten, Missverständnissen und fehlendem stringenten Führungsverhalten durch das Jugendamt geprägt«, heißt es in dem Bericht. Nach Angaben des Neuköllner Bezirksamts kann der vollständige Bericht aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.

Die Kommission widersprach Medienberichten, der Fall sei möglicherweise bewusst vertuscht worden, um eine Stigmatisierung der mutmaßlichen Täter, die Migrationshintergrund haben, zu verhindern. »Anhaltspunkte für eine bewusste Vertuschung der Vorfälle und der mutmaßlichen Vergewaltigung durch die Fachkräfte des öffentlichen Trägers (...) konnte die Kommission nicht feststellen.«

In dem Jugendclub im Berliner Stadtteil Gropiusstadt soll die 16-Jährige Ende 2025 von Jugendlichen vergewaltigt worden sein. Im Februar 2026 erstattete der Vater des Mädchens Anzeige, nachdem weder das Jugendzentrum noch das zuständige Jugendamt den Fall angezeigt hatten. Inzwischen ermitteln das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Berlin. Das Jugendzentrum ist seit März geschlossen.

Die Kommission führt »Verzögerungen im Fallverlauf« sowie die »unterschiedlichen Bewertungen im Umgang mit der Strafanzeige« unter anderem darauf zurück, dass der Fall »über mehrere Leitungsebenen (...) sehr viel besprochen wurde«, es aber keine Entscheidungen mit klarer Zuständigkeit gab. »Im Jugendamt wurden fachliche Fehler gemacht. Die Ergebnisse verpflichten uns zum Handeln«, sagte die Neuköllner Bezirksstadträtin für Jugend, Sarah Nagel (Linke).

Auch die grundsätzliche Fokussierung des Jugendamtes auf Bedrohungen des Kindeswohls im familiären Kontext habe dazu geführt, dass »die institutionelle Gefährdung (...) in der eigenen Jugendfreizeiteinrichtung« nicht als relevanter Fall erkannt und nicht ordnungsgemäß bearbeitet worden sei. In der Einrichtung selbst hätten häufige Personalwechsel und das Fehlen eines pädagogischen Konzepts dazu geführt, dass bereits seit Anfang 2025 bestehende »Signale« für sexuell übergriffiges Verhalten in dem Jugendclub nicht ausreichend ernst genommen worden seien.

Die Ergebnisse der Kommission widersprechen Berichten, wonach das Jugendamt eine Anzeige bewusst mit Verweis auf Sorgen vor einer Stigmatisierung vermeiden wollte. Das berichtete etwa im April 2026 der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf eine Koordinatorin eines Mädchentreffs in der Nachbarschaft des Jugendclubs. Demnach sollen Teilnehmerinnen des Mädchentreffs monatelang von Jugendlichen aus dem Club sexuell belästigt worden sein.

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung setzte sich die Koordinatorin dem Bericht zufolge für eine Anzeige durch das Jugendamt ein. Diese sei aber abgelehnt worden, weil der oder die mutmaßlichen Täter bereits vorbestraft seien und »ins Visier geraten könnten«.

Dem RBB-Bericht zufolge unterschrieb die Koordinatorin mit weiteren Mitarbeiterinnen eine eidesstattliche Versicherung zu dieser Anschuldigung. Wie aus demselben Bericht hervorgeht, soll das Jugendamt nach eigener Aussage wiederum lange nicht gewusst haben, wer das mutmaßliche Opfer sei und gegen wen sich die Anzeige richte, wodurch diese »sinnlos« wäre.

Die Kommission veröffentlichte zusammen mit ihrem Bericht auch eine Reihe von Empfehlungen, um künftigen ähnlichen Fällen vorzubeugen. Demnach sollten Meldeketten geklärt, eine Supervision für Fachkräfte in der Jugendarbeit finanziert und neue Schutzkonzepte erarbeitet werden. Auch wird demnach eine Wiedereröffnung des geschlossenen Jugendclubs angestrebt.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Wiedereröffnung des Jugendclubs nach Umsetzung neuer Schutzkonzepte.

    Possible · Within months

Open Questions

  • Wann wird der Jugendclub wiedereröffnet?
  • Welche konkreten disziplinarischen Folgen haben die Fehler für die Mitarbeiter?

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This article was originally published by Die Zeit.

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