Im Streit um ein Demonstrationsverbot beim G-20-Gipfel 2017 ziehen Attac und die GFF vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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Beim G-20-Gipfel in Hamburg am 7. und 8. Juli 2017 hatte die Stadt ein flächendeckendes Demonstrationsverbot erlassen, das von Klägern juristisch angefochten wurde.
Die globalisierungskritische Organisation Attac und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gehen in der juristischen Auseinandersetzung um ein Protestverbot beim Hamburger G-20-Gipfel vor neun Jahren in die nächste Runde.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Revisionsbegründung der Klägerin Hanni Gramann vom bundesweiten Rat von Attac Deutschland. Einen Verhandlungstermin gebe es jedoch noch nicht, erklärte das Gericht.
Gramann und Attac hatten im Juni 2017 zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagte die Versammlungen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte das Verbot zwar im Februar 2022 für rechtswidrig, soweit es Gramanns Kundgebung betraf. Sie wollte damals unter dem Motto „Freihandel Macht Flucht“ mit einer symbolischen Bildaktion und Redebeiträgen auf den Zusammenhang zwischen Freihandel und Fluchtursachen aufmerksam machen.
„Von unserer Bildaktion ging keinerlei Gefahr aus“, sagte Gramann. Es könne nicht sein, dass staatliche Organe lediglich eine unübersichtliche Gesamtlage feststellen müssten, um flächendeckend Grundrechte außer Kraft setzen und demokratiefreie Versammlungsverbotszonen einrichten zu dürfen.
Doch das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt machte den Klägern dann im August einen Strich durch die Rechnung und erklärte das Verbot der Protestkundgebungen dennoch für rechtmäßig. Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden.
Das sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte anders. „Die Versammlungsbehörde hat wegen einer vermuteten unübersichtlichen Lage zum Vorschlaghammer gegriffen“, sagte der Jurist und GFF-Verfahrenskoordinator Joschka Selinger. Damit habe die Behörde die Bedeutung der Versammlungsfreiheit als Mittel gesellschaftlicher Auseinandersetzung verkannt. „Protest muss in der Nähe der infrage stehenden Veranstaltung stattfinden können; er darf nicht in die Peripherie verbannt oder verboten werden“, sagte Selinger.
Bei dem G-20-Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen wurde von massiven Ausschreitungen überschattet.
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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Revision
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