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BackWaldbrandgefahr in Brandenburg sinkt nach Regen, doch Erholung währt voraussichtlich nicht lange
Waldbrandgefahr in Brandenburg sinkt nach Regen, doch Erholung währt voraussichtlich nicht lange
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Die Zeit6/21/2026Environment2 min readGermanyView translation

Waldbrandgefahr in Brandenburg sinkt nach Regen, doch Erholung währt voraussichtlich nicht lange

Quick Look

  • Die Waldbrandgefahr in Brandenburg hat sich nach Regenfällen auf Stufe 1 und 2 in elf Landkreisen reduziert.
  • Dennoch warnt der Waldbrandschutzbeauftragte vor einer baldigen Zunahme der Gefahr zur Wochenmitte.
  • Bislang gab es rund 130 Brände, die meisten durch menschliches Fehlverhalten verursacht.

AI-generated summary

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Entspannung für Brandenburgs Wälder: Nach dem Regen ist die Brandgefahr gesunken. Doch aus Sicht des Waldbrandschutzbeauftragten dürfte die Erholung für den Wald nicht allzu lange anhalten.

Derzeit herrscht in elf Landkreisen eine geringe und sehr geringe Waldbrandgefahr (Stufe 1 und 2), wie aus Daten des Forst- und Umweltministeriums hervorgeht. Die Waldbrandgefahrenstufe 3, die eine mittlere Gefahr bedeutet, herrscht im Nordwesten Brandenburgs - in den Kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Havelland.

Gefahr soll zur Wochenmitte wieder steigen

«Die Hitzeperiode wird weiter anhalten und die Gefahr wird zur Wochenmitte wieder deutlich ansteigen», sagte der Waldbrandschutzbeauftragte Raimund Engel. «Wir werden weiter ein Auge drauf haben.»

Bislang um die 130 Waldbrände registriert

In dieser Waldbrandsaison habe es bislang rund 130 Feuer gegeben, sagte Engel. Der mit Abstand größte Waldbrand loderte im Mai auf einem mit Munition belasteten Gebiet bei Jüterbog im Südwesten Brandenburgs. Nach Angaben von Engel waren 151 Hektar betroffen.

Die meisten Brände werden laut Experten durch Menschen verursacht - unter anderem durch achtlos weggeworfene Zigaretten oder Grillen im Wald.

In Brandenburg gilt die Waldbrandgefährdung allgemein wegen ausgedehnter Kiefernwälder, geringem Niederschlag und leichter Sandböden als besonders hoch.

Das ist im Wald und am See zu beachten

Bei Ausflügen in die Natur ist besondere Vorsicht angebracht.

- Feuer ist im Wald verboten. Weder im Wald noch in Waldnähe darf gegrillt werden, auch Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das gilt auch an Ufern von Waldseen, wie es in den Hinweisen des Umwelt- und Forstministerium heißt. Geregelt sind die Vorschriften im Waldgesetz des Landes Brandenburg.

- Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen auch nicht aus dem fahrenden Auto geworfen werden.

- Fahrzeuge dürfen nicht in Waldeinfahrten parken, um Feuerwehr und Rettungsdienst bei einem Einsatz nicht zu behindern. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und nicht auf trockenem Gras abgestellt werden.

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This article was originally published by Die Zeit.

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