Werbungskosten: So sparen Arbeitnehmer mehr Steuern
Quick Look
- Arbeitnehmer können neben der Pauschale von 1230 Euro weitere Werbungskosten absetzen.
- Dazu zählen Ausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale, Fortbildungen und Umzugskosten.
- Auch Kosten für berufsbedingte doppelte Haushaltsführung sind absetzbar.
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Arbeitnehmer können neben der Pauschale von 1230 Euro weitere Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Ausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale, Fortbildungen und Umzugskosten. Auch Kosten für berufsbedingte doppelte Haushaltsführung sind absetzbar.




