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BackZum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Die Leerstelle der Marktwirtschaft
Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Die Leerstelle der Marktwirtschaft
Politics
FAZ1 hour agoPolitics2 min readGermanyView translation

Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Die Leerstelle der Marktwirtschaft

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts beleuchtet eine Festschrift dessen Einfluss. Doch das Thema Marktwirtschaft fehlt – symptomatisch für die Rechtsprechung.

Quick Look

  • Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts fehlt in einer neuen Festschrift ausgerechnet ein Kapitel zur Marktwirtschaft.
  • Dies kritisiert die F.A.Z. als symptomatisch für die Vernachlässigung wirtschaftlicher Freiheiten in der Rechtsprechung.

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Why It Matters

Das Bundesverfassungsgericht feiert seinen 75. Geburtstag mit einer umfangreichen Festschrift. Seit 1954 hält das Gericht das Grundgesetz für wirtschaftspolitisch neutral.

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Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts, der am kommenden Montag mit einem Festakt gefeiert wird, ist eine umfangreiche Festschrift erschienen. Auf mehr als 1000 Seiten analysieren Staatsrechtslehrer den Einfluss „Karlsruhes“ auf das Verfassungsleben. Es gibt Kapitel zu Migration, Umweltschutz, zu den Streitkräften und Staatsfinanzen. Nach einem Kapitel zur Marktwirtschaft sucht man vergebens.

Diese Leerstelle ist leider symptomatisch für den Umgang mit den ökonomischen Grundlagen des Verfassungslebens: Die Marktwirtschaft fristet in der Staatsrechtslehre und auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Langem ein Schattendasein. Diese mangelnde Aufmerksamkeit steht in Widerspruch dazu, dass nahezu alle Facetten des Verfassungslebens eine wirtschaftliche Komponente haben. Das erodierende Vertrauen in staatliche Institutionen, das mittlerweile auch die obersten Verfassungshüter zu spüren bekommen, hat maßgeblich mit wirtschaftlicher Unsicherheit zu tun.

Das wirtschaftliche Vakuum in der Jubiläumsfestschrift war freilich nicht beabsichtigt. Die Autorin hatte den Herausgebern kurzfristig abgesagt. Ihr Beitrag hätte lauten sollen: „Die Verfassung der sozial-ökologischen Marktwirtschaft.“ Aber schon dieser Themenzuschnitt wirft Fragen auf. Denn die „sozial-ökologische“ Marktwirtschaft wird hier bereits im Ansatz nicht freiheitlich, sondern im doppelter Hinsicht regulatorisch gedacht.

Das Bundesverfassungsgericht hält seit 1954 daran fest, das Grundgesetz sei „wirtschaftspolitisch neutral“. Diese Auslegung ist nicht zwingend. Marktwirtschaft und wirtschaftliche Grundrechte gehören zusammen. Privateigentum, Berufsfreiheit und Unternehmertum, persönliche Entfaltung, Vertragsfreiheit und Tarifautonomie sichern nicht nur Einkommen und Wohlstand, sie bilden auch die Basis für Umverteilung im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft. Gleichwohl behandelt das Karlsruher Gericht die Wirtschaftsfreiheiten nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit.

Rechtsprofessoren weisen seit Langem darauf hin, dass das Verfassungsgericht staatliche Eingriffe in politische Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit strenger kontrolliert, als wenn der Staat durch wirtschaftliche Regulierung in die Berufsfreiheit eingreift. Gesundheits- und Arbeitsschutz wiegen im deutschen Sozialstaat traditionell schwer. Hinzu kommt der Klimaschutz, den die Verfassungshüter in ihrem umstrittenen Beschluss von 2021 als verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Herstellung von Klimaneutralität interpretiert haben. Je stärker der Klimawandel künftige Generationen zu belasten droht, desto stärker müssen andere Interessen zurücktreten. Aber was passiert, wenn der Wirtschaft die Kraft für die Transformation ausgeht, die sie nach dem Klimabeschluss maßgeblich voranbringen soll? Man kann nur hoffen, dass sich der Erste Senat gründlicher mit den Lasten für die Wirtschaft befasst, wenn er demnächst wieder über Verfassungsbeschwerden von Klimaschützern entscheidet.

Unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung hat das anstehende Urteil zur Erbschaftsteuer. Bliebe das Gericht seiner eigenen Rechtsprechung treu, müssten die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen Bestand haben. Wer Gerechtigkeitsargumente dagegen ins Feld führen, sei daran erinnert, dass der deutsche Fiskus Unternehmen im internationalen Vergleich weit überdurchschnittlich besteuert. Hinzu kommt die massive Belastung durch Bürokratie. Die Berufsfreiheit hingegen zielt auf eine „möglichst unreglementierte Betätigung“, wie das Verfassungsgericht betont. Zähne bekäme diese Rechtsprechung aber nur, wenn das Gericht das Problem akkumulierender unternehmerischer Pflichten in den Blick nähme. Einzelne Ermittlungs- und Berichtspflichten mögen zumutbar sein, aber in der Summe können sie zu einer unverhältnismäßigen Belastung werden. Hier besteht dringender Entwicklungsbedarf in der Karlsruher Rechtsprechung.

So wünschenswert es wäre, dass die Verfassungshüter stärker über die wirtschaftlichen Freiheiten wachen, sollte man realistisch bleiben. Wie wettbewerbsfähig die deutsche Wirtschaft ist – oder auch nicht –, hängt maßgeblich von europäischer Regulierung ab. Das Verfassungsgericht beansprucht zwar zu Recht eine ultimative Kontrollkompetenz, um Deutschland vor Übergriffen der EU zu schützen. Aber die beklagenswerte politische Entwicklung, den ordnungspolitischen europäischen Rahmen zugunsten politischer Marktsteuerung aufzuweichen, kann es nicht stoppen. Damit ist selbst das mächtige Bundesverfassungsgericht überfordert.

Open Questions

  • Wie wird der Erste Senat über kommende Klimabeschwerden entscheiden?
  • Wird das Gericht die Belastung durch Bürokratie künftig stärker berücksichtigen?

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This article was originally published by FAZ.

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