Zusätzliche Unterstützung für Cum-Ex-Ermittlungen bei Hamburger Staatsanwaltschaft geplant
Senat kündigt perspektivisch zweiten Dezernenten an, während Kritik an der personellen Ausstattung laut wird.
Quick Look
- Der Hamburger Senat plant einen zweiten Dezernenten für die Staatsanwaltschaft im Zuge der Aufarbeitung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften.
- Kritiker bemängeln jedoch die personelle Ausstattung angesichts der Dimensionen des Steuerbetrugs.
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Why It Matters
Bei Cum-Ex-Geschäften verschoben Finanzakteure Aktien mit und ohne Dividendenanspruch, um nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase lag zwischen 2006 und 2011.
Der Senatsantwort zufolge soll bei der Staatsanwaltschaft perspektivisch ein zweiter Dezernent hinzukommen. Zudem stünden als Hilfe ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg zur Verfügung. Die IT-Forensik übernehme ein externer Sachverständiger. „Im Übrigen ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg keine besondere Ermittlungsgruppe geplant“, erklärte der Senat.
Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte 2006 bis 2011
Bei dem Steuerbetrug verschoben Finanzakteure in einem verschachtelten System Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Systems war in den Jahren 2006 bis 2011, Schätzungen zufolge verloren der Fiskus und damit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.
Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei der Ermittlung von Cum-Ex-Fällen hervor. In ihrer Zuständigkeit liegt das bei Cum-Ex-Geschäften tangierte Bundeszentralamt für Steuern im benachbarten Bonn. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hätte allerdings schon vor Jahren ebenfalls tätig werden können - dass sie es nicht tat, stieß manchen Kritikern sauer auf.
Warburg Bank und HSH Nordbank in Skandal verwickelt
Denn Hamburg ist ein Schauplatz für diese Art der kriminellen Machenschaften, Institute wie die Warburg Bank waren beteiligt. Erst am vergangenen Mittwoch hatte das Finanzgericht eine Klage der Bank zurückgewiesen und damit Hinterziehungszinsen in Höhe von rund zehn Millionen Euro für rechtens erklärt. Die Warburg Bank war der Meinung, dass ihre Cum-Ex-Geschäfte gar keine Steuerhinterziehung waren und sie deshalb auch keine Hinterziehungszinsen zahlen müsse.
Dass auch die inzwischen aufgelöste HSH Nordbank als frühere Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein bei Cum-Ex-Geschäften ihre Hände im Spiel hatte, ist seit spätestens 2014 bekannt: Damals veranlasste die Bank Steuerrückzahlungen von rund 126 Millionen Euro, um Steuerschäden auszugleichen.
Inzwischen auch „Cum-Cum-Geschäfte“ im Visier
Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des größten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-Geschäfte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um „Cum-Cum-Gestaltungen“.
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann nannte die Personalbesetzung für solch ein Verfahren verantwortungslos. „Gerade bei Cum-Ex darf nicht der Eindruck entstehen, dass Aufklärung an Unterausstattung scheitert.“ Rot-Grün müsse jeden Eindruck ausräumen, dass ein Verfahren dieser Tragweite durch unzureichende Ausstattung ausgebremst werden könnte.
Open Questions
- Wann genau wird der zweite Dezernent seine Arbeit aufnehmen?
- Wie stark werden Cum-Cum-Geschäfte in Hamburg priorisiert?



