
Krankenschein hat hohen Beweiswert – Lohnfortzahlung auch bei angekündigter Krankschreibung
Ein Gerichtsurteil stärkt den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Selbst wenn eine Krankschreibung angekündigt wurde, kann sie nicht ohne Weiteres die Lohnfortzahlung kippen, wenn der Arbeitgeber dies nicht beweisen kann.















