
Werbungskosten: So sparen Arbeitnehmer mehr Steuern
Arbeitnehmer können neben der Pauschale von 1230 Euro weitere Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Ausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale, Fortbildungen und Umzugskosten. Auch Kosten für berufsbedingte doppelte Haushaltsführung sind absetzbar.











