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Schleswig-Holstein erlaubt Kleinläden ohne Personal auch sonntags zu öffnen
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Schleswig-Holstein erlaubt Kleinläden ohne Personal auch sonntags zu öffnen

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Kleinstsupermärkte ohne Personal dürfen in Schleswig-Holstein ab sofort auch sonntags und an Feiertagen öffnen. Eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, die Anfang Mai beschlossen wurde, trat am Mittwoch in Kraft, wie das Wirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. «Damit besteht nun endlich Rechtssicherheit», betonte der zuständige Minister Claus Ruhe Madsen (CDU).

Nach dem neuen Gesetz dürfen personallose Supermärkte in Gemeinden bis 2.500 Einwohnern ganzjährig an Sonn- und Feiertagen öffnen. Sie dürfen über maximal 350 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es inzwischen etwa 15 solcher Supermärkte. Auch Markttreffs können laut Ministerium potenziell von der Regelung profitieren.

Sonntags öffnen dürfen künftig landesweit auch Hofläden, wenn sie nahezu nur eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse (90 Prozent) anbieten. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern gilt diese Einschränkung des Sortiments nicht.

Rund zwei Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins leben laut Madsen im ländlichen Raum. «Mit unserer Neuregelung tragen wir gerade hier zu einer besseren Grundversorgung und damit zu einer größeren Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei», betonte der Wirtschaftsminister.

This article was originally published by Die Zeit.

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