Schmerzensgeldklage eines Ex-Domspatzen gegen Bistum abgewiesen
Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen unterlag mit seiner Klage auf 400.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Bistum. Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, da die Taten über 30 Jahre zurückliegen. Das Bistum bestritt die Vorwürfe mit Nichtwissen.










