EuGH bestätigt Nichtigerklärung der EU-Staatshilfen für Lufthansa
Gericht sieht Verstoß gegen befristeten Rahmen bei Milliarden-Hilfspaket aus dem Jahr 2020
L'essentiel
- Der Europäische Gerichtshof hat die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die deutschen Staatshilfen an die Lufthansa bestätigt.
- Die Airline scheiterte mit ihrer Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023.
- Das sechs Milliarden Euro schwere Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 verstieß gegen den befristeten Rahmen, da die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei einer in Aktien umwandelbaren staatlichen Beteiligung akzeptierte.
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Pourquoi c'est important
Die Lufthansa erhielt während der Coronapandemie ein Milliarden-Hilfspaket der Bundesregierung, um die Airline vor einer Insolvenz zu bewahren. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfe ohne förmliches Prüfverfahren, was nun vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht gewertet wurde.
Die Coronapandemie traf viele Unternehmen hart. Ungewissheit und finanzielle Sorgen machten damals auch der Lufthansa zu schaffen. Die Bundesregierung schnürte ein milliardenschweres Hilfspaket für die größte deutsche Fluggesellschaft, die Europäische Kommission gab dafür grünes Licht, ohne förmliches Prüfverfahren. Doch das war aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht richtig. Im Streit über die milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa hat der EuGH die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen bestätigt. Lufthansa scheiterte in Luxemburg mit ihrer Berufung gegen eine Entscheidung in erster Instanz aus dem Jahr 2023. Vor Gericht ging es um das sechs Milliarden Euro schwere Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020. Es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien. Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts verweisen in ihrem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe die EU-Kommission gegen den befristeten Rahmen verstoßen. EuGH widerspricht erstem Urteil in Teilen Der EuGH stimmte laut Mitteilung allerdings nicht in allen Punkten mit der Vorinstanz überein: Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa in Bezug auf Fragen der Marktmacht des Konzerns oder die Beurteilung, ob die Lufthansa sich in der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das »weite Ermessen« eingegriffen, über das die Brüsseler Behörde verfüge. Zugleich verwies die Lufthansa darauf, dass die Kommission nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts 2024 eine neue Untersuchung zu den deutschen Maßnahmen eingeleitet hatte. Damit steht eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung von Lufthansa an. »Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen«, teilt die Airline mit.
À surveiller
Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes
Die EU-Kommission wird eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung der Lufthansa treffen
Très probable · En quelques mois
Lufthansa wird konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten, um Rechtssicherheit zu erlangen
Probable · En quelques mois
Questions ouvertes
- Welche konkreten Änderungen wird die neue Untersuchung der EU-Kommission ergeben?
- Muss die Lufthansa Teile der erhaltenen Hilfen zurückzahlen?
- Wie wird sich das Urteil auf zukünftige Staatshilfen für Airlines auswirken?



