Henry A., Angeklagter im Verfahren gegen die Gruppe „Antifa Ost“, ist nach Suizidversuchen im Koma gestorben. Die Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe gegen das OLG Dresden.
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Vor dem Oberlandesgericht Dresden läuft ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Antifa Ost“ wegen Angriffen auf Neonazis.
Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Antifa Ost“ ist ein 38-jähriger Angeklagter namens Henry A. gestorben. Nach übereinstimmenden Berichten von MDR und „taz“ lag der Leipziger nach mehreren Suizidversuchen bereits seit Mitte August im Koma.
Henry A. war zuletzt am 12. August vor Gericht erschienen, nachdem er aus einer psychiatrischen Klinik nach Dresden gebracht worden war. Drei Tage später unternahm er nach Darstellung seiner Verteidigung zum wiederholten Male einen Suizidversuch, den er mit schweren Folgeschäden überlebte.
Sein Anwalt Felix Isensee erhebt nun schwere Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht Dresden. „Dem Gericht obliegt gegenüber den Angeklagten in einem Strafverfahren eine Fürsorgepflicht, die hier missachtet wurde“, sagte Isensee der „taz“. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.
Nach Darstellung der Verteidigung war A. trotz einer psychischen Erkrankung aus der Klinik zur Hauptverhandlung gebracht worden. Zuvor hatte es unterschiedliche medizinische Einschätzungen gegeben: Sein behandelnder Arzt riet laut Verteidigung von der Fahrt nach Dresden ab; ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hielt ihn hingegen für verhandlungsfähig.
Die Verteidigung hatte wiederholt eine Abtrennung des Verfahrens verlangt und auf den fragilen psychischen Zustand ihres Mandanten verwiesen. Im MDR-Bericht wird noch eine weitere Anwältin zitiert, die ebenfalls Teil des juristischen Teams um A. ist. Ihr zufolge habe Henry A. bei einer seiner letzten Aussagen deutlich unter dem Einfluss des beruhigenden Medikaments Tavor gestanden. Ihr Mandant habe auf sie depressiv und in seiner Wahrnehmung eingeschränkt gewirkt. Den Umgang des Gerichts mit ihrem Mandanten bezeichnete sie stellvertretend für die übrigen Angeklagten und Verteidiger als „unwürdig“.
In Dresden stehen seit November sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der auch als „Antifa-Ost“ bezeichneten Gruppe vor Gericht. Vor dem Oberlandesgericht der sächsischen Hauptstadt müssen sie sich verantworten wegen Angriffen auf Neonazis. Neben den Attacken in Budapest legt ihnen die Anklage auch Taten in Deutschland zur Last. Henry A. warf die Staatsanwaltschaft vor, sich an einem Angriff auf Neonazis in Wurzen beteiligt zu haben.
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