
Jahrelanger Streit zwischen Obi, Hornbach und Globus beendet. BGH sieht in der Farbe keinen speziellen Hinweis auf Obi.
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Obi stritt jahrelang mit Hornbach und Globus um den Markenschutz für den Hellrot-Orange-Ton.
Jahrelang streitet Obi mit Hornbach und Globus um die Farbe Orange. Das Unternehmen wollte seinen speziellen Hellrot-Orange-Ton als geschützte Marke behalten - und ist nun gescheitert. Der BGH sieht in der Farbe höchstens einen Hinweis auf Baumärkte allgemein.
Die Baumarktkette Obi bekommt keinen Markenschutz für ihre "Hausfarbe" Orange. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Revision des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück. Dieses hatte zuvor die von konkurrierenden Baumarktketten beantragte Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für rechtens erklärt. Daraufhin war Obi vor den BGH gezogen.
Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, aber nicht auf einem speziellen Baumarkt wie Obi, so der Vorsitzende Richter. Obi hatte zuvor argumentiert, der spezielle, unter anderem sein Logo prägender Farbton, eine Art Hellrot-Orange, sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil seiner Markenidentität. Das Bundespatentgericht hatte dies anders gesehen - und nun auch der BGH. (Az. I ZB 58/25)
Damit endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den konkurrierenden Baumarktketten Hornbach und Globus. Deren Marktauftritt ist ebenfalls von der Farbe Orange bestimmt - sie hatten die Löschung der Obi-Farbmarke beantragt.
Telekom-Magenta, Milka-Lila, Nivea-Blau
Obi ist dabei nicht das erste Unternehmen, das eine für ihn typische Farbe schützen lassen möchte. So hat die Deutsche Telekom das für ihr Magentarot bereits 1995 erfolgreich durchgesetzt. Dieser Schutz ist jedoch nicht absolut. Ein Unternehmen besitzt eine Farbe niemals universell für alles. Der Schutz gilt immer nur für eine bestimmte Branche. Zum Beispiel kann die Telekom anderen Telekommunikationsunternehmen verbieten, Magenta zu nutzen, nicht aber etwa einem Farradhersteller.
Weitere bekannte geschützte Farben:
Milka (Lila): Der Mutterkonzern Mondelez hat sich das spezifische Milka-Lila schützen lassen. Kein anderer Hersteller darf Schokolade oder Kakao in dieser Verpackungsfarbe anbieten.
Nivea (Blau): Die Beiersdorf AG besitzt die Rechte am typischen Nivea-Blau für Haut- und Körperpflegeprodukte. Um dieses Blau gab es jahrelange, erbitterte Rechtsstreits mit Konkurrenten.
Sparkasse (Rot): Das Sparkassen-Rot ist für Finanzdienstleistungen in Deutschland geschützt. Die Sparkassen setzten sich damit in einem berühmten Verfahren gegen den Konkurrenten Santander durch.
ADAC (Gelb): Das leuchtende Gelb des Automobilclubs ist für Pannenhilfe und Mobilitätsdienstleistungen geschützt.
Langenscheidt (Gelb): Das charakteristische Gelb ist exklusiv für Wörterbücher und Sprachlernmedien geschützt.

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