
Das Parlamentarische Kontrollgremium ordnet eine Ad-hoc-Kontrolle an, während Ermittler Verbindungen zu chinesischen Geheimdienstkreisen prüfen.
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Das Parlamentarische Kontrollgremium warnt bereits seit Mai 2023 vor Sicherheitsrisiken durch ehemalige Staatsbedienstete in der Privatwirtschaft.
Berlin. Das Geheimdienste-Kontrollgremium des Bundestags hat wegen der Spionagevorwürfe gegen den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und dessen ehemaligen Büroleiter Manfred D. eine Sonderprüfung angeordnet. Das geht aus einer Erklärung der Abgeordneten hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Das Gremium nimmt demnach die „schwerwiegenden“ Vorwürfe „mit größter Besorgnis“ zur Kenntnis.
Die beiden Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 80-jährigen Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Gegen Manfred D. ermittelt sie wegen des Verdachts der Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen Hanning und sein früherer Büroleiter vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. gegen Bezahlung fortlaufend „wertvolle“ BND-Erkenntnisse beschafft. Hanning soll diese Informationen gewinnbringend für seine Beratertätigkeit genutzt haben.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ betreffen die Ermittlungen auch mögliche Informationsweitergaben an einen Angehörigen des chinesischen Geheimdienstapparats. Das Magazin berichtet in diesem Zusammenhang über Hannings Kontakte zum früheren chinesischen Generalmajor Wang Jianzheng. Dieser soll Hanning 2017 in einem Buchvorwort für „Hinweise und Erläuterungen“ gedankt haben. Ob die Verbindung zu Wang Gegenstand der Ermittlungen ist, bestätigte die Bundesanwaltschaft nicht.
Hannings Anwalt wies die Vorwürfe zurück. „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt“, erklärte er. Er bestritt eine Informationsweitergabe zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung. Wang sagte dem Magazin, er habe lange keinen Kontakt mehr zu Hanning gehabt. Seit wann das der Fall sei, ließ er offen.
Das Bundestags-Kontrollgremium beauftragte nun mit der sogenannten „Ad-hoc-Kontrolle“ seinen ständigen Bevollmächtigten, den SPD-Politiker Matthias Bartke. In der Regel legt das Gremium Gegenstand und Schwerpunkte der Prüfung fest. Die „Ad-hoc-Kontrolle“ hat den Angaben zufolge zum Ziel, die Umstände des Spionageverdachts „zeitnah aufzuklären und einen Betrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“.
Das Gremium erinnerte daran, dass es schon im Mai 2023 vor problematischen Tätigkeiten ehemaliger Staatsbediensteter gewarnt hatte. Damals hatten die Abgeordneten kritisiert, dass Beamte mit „vertieften“ Sicherheits- oder Geheimdienstkenntnissen „ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen“.
Als „besorgniserregend“ bewerteten die Abgeordneten seinerzeit auch Tätigkeiten ehemaliger Bundeswehr- und Polizeiangehöriger sowie anderer Personen mit solchen Kenntnissen für private oder staatliche Unternehmen im Ausland. „Es besteht die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden“, zitierte das Gremium seine damalige Bewertung. Dabei könnten Interessenkollisionen entstehen, „die die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland relevant beeinträchtigen“.
Auch das Bundesinnenministerium prüft den Fall Hanning. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften während seiner Zeit als Innenstaatssekretär, wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte. Die Prüfung habe angesichts der bekannt gewordenen Ereignisse unverzüglich begonnen, sagte sie.
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des BND. Als er anschließend als Staatssekretär in das Bundesinnenministerium wechselte, folgte ihm sein Büroleiter Manfred D. und war laut Bundesanwaltschaft zwischen Dezember 2005 und November 2009 dort auch sein Assistent. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. Manfred D. ging wieder zum BND und arbeitete erneut als Büroleiter verschiedener Präsidenten.
Der Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz fordert Aufklärung auch über diese gemeinsame Zeit im Innenministerium. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) müsse „seinen Teil zur Aufklärung der harschen Vorgänge, die das Zeug für eine echte Staatsaffäre haben“, leisten. Von Notz gehört selbst dem Parlamentarischen Kontrollgremium an.
Zugleich wächst der Druck, die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter strenger zu regeln. Der Vorsitzende des Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sagte, hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen. „Die Transparenzvorschriften des Deutschen Bundestags sind ein Muster“, sagt er weiter.
Hannings späterer Nachfolger Gerhard Schindler zeigte sich offen für schärfere Vorschriften. „Derzeit ist es ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern nicht verboten, weiter beruflich aktiv zu sein. Verboten ist allerdings, Geheimnisse zu verraten. Und das mache ich natürlich nicht“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich habe allerdings überhaupt nichts dagegen, wenn das Parlament diese Aktivitäten enger regeln würde.“
Schindler war von 2012 bis 2016 BND-Präsident und arbeitet inzwischen als Unternehmensberater. Das laut Webseite „internationale Beratungsunternehmen“ Friedrich30 listet Schindler als „Senior Berater“, der über ein „Netzwerk zu Nachrichtendiensten“ und „viele internationale Kontakte“ verfüge. Dem RND sagte Schindler, er lasse seine Beratertätigkeit derzeit langsam auslaufen: „Ich habe dann zehn Jahre als Berater gearbeitet. Das reicht dann auch.“
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Sonderprüfung durch Matthias Bartke zur Aufklärung der Vorwürfe.
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