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BackCDU-Antrag für dauerhaftes Ruherecht von Bundeswehrangehörigen in Hamburg
CDU-Antrag für dauerhaftes Ruherecht von Bundeswehrangehörigen in Hamburg
Politics
Die Welt1 hour agoPolitics2 min readGermany

CDU-Antrag für dauerhaftes Ruherecht von Bundeswehrangehörigen in Hamburg

Die Hamburger CDU fordert ein dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz gefallene Bundeswehrangehörige, um eine Lücke im Gedenken zu schließen.

Quick Look

  • Die Hamburger CDU beantragt ein dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.
  • Ziel ist die Gleichstellung mit Opfern von Gewaltherrschaft und die Anerkennung des gesellschaftlichen Gedenkens an Soldaten.

AI-generated summary

Why It Matters

Das Gräbergesetz schützt Gräber von Opfern der Weltkriege, während Bundeswehrangehörige bisher nicht unter diesen Schutz fallen. Verschiedene Bundesländer haben bereits eigene Regelungen für Ehrengräber getroffen.

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Damit schließt der Antrag eine bislang nur teilweise geschlossene Lücke zwischen dem traditionellen Kriegsgräberrecht und dem Gedenken an die Toten der 1955 gegründeten Bundeswehr teilweise. Das bundesweite Gräbergesetz schützt vor allem die Gräber von Opfern der Weltkriege und nationalsozialistischer oder anderer Gewaltherrschaft. Die Friedhofsträger erhalten und pflegen diese Grabstätten dauerhaft, der Bund erstattet die dafür entstehenden Kosten. Gefallene oder infolge ihres Dienstes gestorbene Bundeswehrangehörige fallen jedoch grundsätzlich nicht unter diesen Personenkreis.

Für Soldaten, deren Tod bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung eingetreten ist, kann allerdings bereits ein Ehrengrab der Bundeswehr eingerichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Hinterbliebenen dies wünschen. Die Bundeswehr übernimmt dann unter anderem die Kosten für die Grabpflege. Für andere Verstorbene, die im Ehrenmal der Bundeswehr namentlich genannt werden, kann auf Antrag der Angehörigen eine Ehrenplakette zur Kennzeichnung des Grabes vergeben werden.

Unterschiedliches Vorgehen in den Ländern

Nach einer Antwort der Bundesregierung vom August 2025 gab es im März 2025 bundesweit 32 Ehrengräber der Bundeswehr. Mehrere Länder haben eigene Regelungen in ihren Bestattungsgesetzen geschaffen. Sachsen und das Saarland sehen für Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen, die bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung gestorben sind, ein dauerhaftes Ruherecht vor. Im Saarland bleibt das Grab nach Ablauf der regulären Ruhezeit bestehen; das Ruherecht liegt als öffentliche Last auf dem Friedhofsgrundstück. Der Friedhofsträger ist grundsätzlich für Erhaltung, Instandsetzung und Pflege zuständig und kann sich die Kosten vom Land erstatten lassen.

Auch Rheinland-Pfalz hat das dauerhafte Ruherecht in sein 2025 novelliertes Bestattungsgesetz aufgenommen. Für entsprechend anerkannte Ehrengräber gilt dort die reguläre Mindestruhezeit von 15 Jahren nicht. Das Grab darf nicht wieder belegt werden, die dauerhafte Finanzierung übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Land.

Sachsen-Anhalt ergänzte sein Bestattungsgesetz ebenfalls um eine Sonderregelung. Paragraf 22a bestimmt, dass anerkannte Ehrengräber auch nach Ablauf der Ruhezeit dauerhaft bestehen bleiben. Die Gemeinden sollen diese Gräber erhalten, das Land gleicht Gebührenausfälle und notwendige Pflegeaufwendungen aus. Die Vorschrift wurde mit der Reform des Bestattungsgesetzes vom Oktober 2025 eingefügt.

Wie unterschiedlich die Lage in den Ländern ist, zeigt das Beispiel Berlin. Dort besteht kein generelles dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz gestorbene Bundeswehrangehörige. Der Berliner Senat erklärte Anfang 2026, eine Änderung des Landesfriedhofsrechts nicht zu planen und verwies auf die Zuständigkeit des Bundes. Zugleich räumte er ein, keine vollständige Statistik über entsprechende Grabstätten zu führen.

Thering hält eine solche Zurückhaltung in Hamburg für falsch. Ein dauerhaftes Ruherecht sei „mehr als eine Frage des Friedhofsrechts“. Die betroffenen Grabstätten seien nicht allein Orte persönlicher Trauer für die Angehörigen, sondern auch Orte des gesellschaftlichen Erinnerns. Sie machten sichtbar, dass Frieden und Sicherheit nicht selbstverständlich seien.

Deutschland geht beim Gedenken an seine gefallenen Soldaten grundsätzlich einen anderen Weg als Staaten mit zentralen Soldatenfriedhöfen. Die Verstorbenen werden in der Regel in ihren Heimatorten und im Umfeld ihrer Familien bestattet. Als zentrale öffentliche Gedenkorte unterhält die Bundeswehr das Ehrenmal am Berliner Bendlerblock und den Wald der Erinnerung bei Potsdam. Nach Angaben der Bundeswehr kamen seit ihrer Gründung 3447 Bundeswehrangehörige infolge ihrer Dienstausübung ums Leben. 120 starben im Auslandseinsatz, 37 von ihnen bei Gefechten oder Anschlägen.

Hamburg verfügt zugleich über eine umfangreiche Kriegsgräberlandschaft. Auf den Friedhöfen der Stadt sind nach Angaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mehr als 62.400 Kriegstote und Opfer der Gewaltherrschaft aus den beiden Weltkriegen bestattet. Diese Grabstätten unterliegen jedoch einem anderen rechtlichen Schutz als die Gräber heutiger Bundeswehrangehöriger.

Die CDU will diese Ungleichbehandlung zumindest für jene Soldaten beenden, die bei Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Hamburg dürfe bei der Erinnerung an die Männer und Frauen, die im staatlichen Auftrag ihr Leben verloren hätten, „keine Lücke lassen“, sagte Thering. Über den Antrag entscheidet nun die Bürgerschaft.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft über den CDU-Antrag.

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wie wird die Hamburger Bürgerschaft über den Antrag entscheiden?
  • Werden andere Bundesländer dem Beispiel von Sachsen oder Rheinland-Pfalz folgen?

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This article was originally published by Die Welt.

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