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BackDas neue Altersvorsorgedepot: Chancen, Steuern und offene Fragen
Das neue Altersvorsorgedepot: Chancen, Steuern und offene Fragen
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Handelsblatt1 hour agoBusiness6 min readGermanyView translation

Das neue Altersvorsorgedepot: Chancen, Steuern und offene Fragen

Ab Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Es bietet staatliche Förderung und Steuervorteile, wirft aber auch Fragen zu Rendite, Kosten und Flexibilität im Ruhestand auf.

Quick Look

  • Das neue Altersvorsorgedepot löst ab Januar 2027 die Riester-Rente ab und öffnet sich für Angestellte, Selbstständige und Beamte.
  • Neben staatlichen Zulagen bietet es steuerliche Vorteile, birgt jedoch komplexe Regeln für die Auszahlungsphase und die Besteuerung im Ruhestand.

AI-generated summary

Why It Matters

Das Altersvorsorgedepot ersetzt zum 31. Dezember des laufenden Jahres die bisherige Riester-Rente.

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Aus dem Handelsblatt-Archiv: In das Altersvorsorgedepot kann mehr eingezahlt werden, als für die Förderung notwendig ist. Im Ruhestand sind dann die Steuersätze niedrig – mitunter werden sie aber teuer bezahlt.

Gutverdiener: Sie sollen jährlich hohe Summen ins Altersvorsorgedepot stecken können. Foto: dpa

München. Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen – am 31. Dezember des laufenden Jahres endet die Riester-Rente. Mit dem Nachfolger können dann ab Januar 2027 nicht nur Angestellte, sondern etwa auch Selbstständige und Beamte von der staatlichen Förderung profitieren.

Die neuen Möglichkeiten dürften bei den Anbietern eine Vertriebswelle auslösen. So erwartet es Niels Nauhauser, Teamleiter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er geht davon aus: „Vor allem Gutverdiener werden Angebote bekommen.“

Denn abseits der Förderung kann das Altersvorsorgedepot auch steuerliche Vorteile bieten. Das gilt vor allem für diejenigen, die deutlich mehr einzahlen, als für die maximale Förderung notwendig ist. Nauhauser ist überzeugt davon, dass viele Banken und Finanzdienstleister den Steuervorteil als Lockmittel nutzen werden, um schon in den kommenden Monaten über das Altersvorsorgedepot mit ihren Kunden ins Gespräch zu kommen. Für viele Interessierte gilt es damit, sich mit den verschiedenen Modellen vertraut zu machen. Was ist bereits heute über sie bekannt und für wen lohnen sie sich?

Die Eckpunkte des Altersvorsorgedepots stehen bereits fest: Wer in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, bekommt bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro für jeden gesparten Euro vom Staat 50 Cent dazu. Sparbeträge von 361 bis 1800 Euro werden mit 25 Cent pro eingezahltem Euro gefördert. So kommen insgesamt 540 Euro zusammen. Das heißt: Wer 1800 Euro pro Jahr anspart, legt dank der Förderung 2340 Euro an.

Altersvorsorge-Depot: Zur Förderung kommt ein kleines Steuerextra

Hinzu kommt ein Steuervorteil, der umso größer wird, je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist. Liegt der nämlich bei 42 Prozent (gilt ab einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro), gibt es 443 Euro zurück. Die Rechnung dazu lautet: 42 Prozent von 2340 Euro (oben berechnet) sind 983 Euro Minus. Davon wird die Fördersumme von 540 Euro abgezogen, was im Ergebnis zu 443 Euro führt.

Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steigt die jährliche Erstattung auf 630 Euro. Laut Experte Michael Huber, vom VZ Vermögenszentrum, ist das bei allen mit einem fünfstelligen Monatseinkommen möglich.

Huber erklärt, dass der Betrag, den Anleger bei der Steuer sparen, nun wieder angelegt werden kann. Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Steuerersparnis von 443 Euro kommen bei einer angenommenen Rendite von 6,5 Prozent nach Kosten über 30 Jahre in einem Sparplan auf einen Aktien-ETF rund 40.500 Euro zusammen.

Angenommen der Sparer bekommt die höchstmögliche Förderung, entsteht nach 30 Jahren ein Gesamtvermögen von etwa 250.000 Euro (siehe Grafik).

Mit zwei Depots über 14.000 Euro ansparen

Ein weiterer Punkt ist relevant: Laut dem nun verabschiedeten Gesetz sollen Sparerinnen und Sparer auch mehr ins Altersvorsorgedepot einzahlen können, als für die maximale Förderung notwendig ist. Insgesamt soll dies in bis zu zwei Verträgen möglich sein, in die jeweils maximal 6840 Euro fließen können. Abzüglich der 1800 Euro, die eingezahlt werden, um die Förderung zu erhalten, können demnach über beide Verträge hinweg 11.880 Euro pro Jahr ungefördert eingezahlt werden.

Ob sich dieses „Übersparen“ lohnt, wie Niels Nauhauser es nennt, ist jedoch noch unklar. „Denn wir wissen noch nicht, welche Produkte an den Markt kommen und welche Kosten und mögliche Renditen hier zu erwarten sind“, begründet der Verbraucherschützer. Heute schon absehbar sind aber bereits einige Vor- und Nachteile.

Im Altersvorsorgedepot sollen bei Umschichtungen keine Steuern anfallen. Das gilt sowohl für die geförderten als auch für die nicht staatlich unterstützten Summen. Die sogenannte Vorabpauschale, die Sparer bei wiederanlegenden ETF-Sparplänen zahlen müssen, fällt ebenfalls nicht an.

Nach Einschätzung von Nauhauser haben aktive Anleger, die immer wieder Anteile ihrer Fonds oder ETFs verkaufen, damit einen Vorteil. „Ob eine solche Strategie einer ‚Kaufen und Halten‘-Strategie letzten Endes überlegen ist, steht auf einem anderen Blatt“, räumt der Verbraucherschützer ein.

Fakt ist aber: Allein durch die üppigen Einzahlungen von über 14.000 Euro, durch eigene Beiträge, Förderung und Steuererstattung, können bei einer Rendite von 6,5 Prozent nach Kosten, in 30 Jahren über 1,3 Millionen Euro zusammenkommen. (siehe Grafik)

Verschiedene Steuersätze im Ruhestand

Die Steuern auf die Erträge fallen beim Altersvorsorgedepot erst im Ruhestand an, wenn das angesparte Geld ausgezahlt wird. Der geförderte Teil unterliegt dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz. Wie hoch sich der Steuersatz auf die restliche Summe auswirkt, hängt davon ab, wie das Kapital weiterverwendet wird.

Drei Wege soll es geben:

1. Die Auszahlung. Hier ist es wichtig, zwischen dem geförderten Teil des Altersvorsorgedepots und dem Part, der zusätzlich bespart wird, zu unterscheiden. Von dem Geld, das durch den geförderten Teil, also die 1800 Euro pro Jahr als Eigenleistung zuzüglich der Förderung, zusammengekommen ist, dürfen nur maximal 30 Prozent ausgezahlt werden. Der Rest des Kapitals muss in einen Auszahlungsplan oder lebenslang als Rente ausgezahlt werden. Das gesamte Kapital der Teilauszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Allgemein geht man davon aus, dass Menschen im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben haben. Das gilt aber laut Huber nicht zwangsläufig: „Es kann gut sein, dass Gutverdiener auch im Ruhestand einen sehr hohen Steuersatz von 40 Prozent und mehr zahlen.“ Das könnte zum Beispiel sein, wenn neben Einkünften aus Renten und anderen Altersversorgungsverträgen auch noch Mieteinnahmen eingehen.

Lässt sich die Sparerin oder der Sparer das Kapital aus dem zusätzlich angesparten auf einen Schlag auszahlen, soll das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden. Hierbei wird nur die Hälfte der Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuert. War das Geld allerdings kürzer als zwölf Jahre investiert, greift die Abgeltungsteuer auf die gesamten Erträge.

In einem solchen Fall sollte nach Ansicht von Nauhauser ganz genau gerechnet werden. Wer ohne das Altersvorsorgedepot vorsorgt und beispielsweise einen Aktien-ETF 30 Jahre lang ohne umzuschichten bespart, zahlt zwar gut 26 Prozent (Kapitalertragsteuer, Soli und eventuell Kirchensteuer), profitiert aber von einer Teilfreistellung von 30 Prozent. „Unterm Strich sinkt die tatsächliche Steuerlast auf rund 19 Prozent“, sagt der Experte.

2. Der Auszahlplan: Hier soll das angesparte Kapital von einem Finanzdienstleister so angelegt werden, dass es in einem bestimmten Zeitraum ausgezahlt wird. Das Geld, das nicht für die nächsten Auszahlungen benötigt wird, kann weiterhin unter anderem in Aktien investiert werden. Steuerlich wird hier auch wieder zwischen dem geförderten und dem ungeförderten Teil unterschieden. Der geförderte Teil unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Fließt das geförderte Kapital in einen Auszahlplan, werden die regelmäßigen Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Beim ungeförderten Teil kommt es darauf an, wann der Auszahlplan beginnt. Startet der Plan mit 65 werden 18 Prozent der Auszahlungsrate mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Startet der Plan mit 67, reduziert sich der zu versteuernde Anteil auf 17 Prozent.

3. Die lebenslange Rente: Hier fließt das Geld bis zum letzten Atemzug, und zwar garantiert. Das klingt laut Nauhauser zwar attraktiv. Aber es gibt den Nachteil, dass eine Rentenversicherung nur wenig am Aktienmarkt investieren kann. Sie muss vorsichtig agieren, um eine lebenslange Rente zu garantieren. „So sind die Renditen deutlich niedriger als bei einem Auszahlplan und die Kosten deutlich höher“, erklärt der Verbraucherschützer. Steuerlich wird bei den Auszahlungen ebenfalls zwischen dem geförderten und dem ungeförderten Teil unterschieden. Die Regeln entsprechen denen des Auszahlplans.

Ohne Altersvorsorgedepot: Wer das Altersvorsorgedepot nicht nutzt, zahlt während der Ansparzeit bei einem Sparplan mit Wiederanlage eine Vorabpauschale. Bei jedem Umschichten fallen dann Abgeltungsteuer zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer an. In der Auszahlphase müssen ebenfalls bei jedem Verkauf aus dem Depot Abgeltungsteuer und Co. gezahlt werden.

Es gilt die First-in-first-out-Regel (kurz Fifo genannt). Das heißt: Die ältesten Sparplan-Tranchen, die wahrscheinlich über die Zeit die höchsten Gewinne erzielt haben, werden zuerst verkauft. Um das zu umgehen, können Sparer bereits Jahre vor dem Ruhestand ihre Ersparnisse auf mehrere Depots aufteilen. Damit können sie zuerst jüngere verkaufen, die geringere Gewinne vorweisen.

Altersvorsorge-Depot: Nichts überstürzen

Es sind noch viele Fragen offen. Nach Ansicht der beiden Experten Nauhauser und Huber kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, was sich mehr lohnt: Mithilfe des Altersvorsorgedepots zu sparen? Oder das Altersvorsorgedepot nur zu nutzen, um die maximale Förderung zu erhalten, und zusätzlich in einem herkömmlichen ETF-Sparplan Geld fürs Alter anzulegen? Alle Angebote, die nun beworben oder direkt angeboten werden, sollten daher genau überprüft werden.

Für Huber steht fest: Wer in der Ansparphase und vor allem im Ruhestand flexibel bleiben will, sollte das Altersvorsorgedepot nur für die Förderung nutzen und den Rest auf eigene Faust ansparen. Denn wer sich vor dem Alter von 65 Jahren sonst das Geld auszahlen lässt, muss alle erhaltenen Zulagen und eventuell erhaltenen Steuerersparnisse zurückzahlen.

„Ohne Altersvorsorgedepot kann man im Ruhestand sein Geld nach eigenem Gusto nutzen und ist nicht gezwungen, zwischen den drei Auszahlwegen zu wählen“, sagt der Ruhestandsplaner. Nauhauser rät daher: „Rendite und Flexibilität sind wichtiger, als den letzten Cent an Steuern zu sparen.“

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Vertriebswelle der Anbieter für das Altersvorsorgedepot

    Very likely · Within months

Open Questions

  • Welche konkreten Produkte bringen Anbieter auf den Markt?
  • Lohnt sich das sogenannte Übersparen über die Förderung hinaus?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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