
Deutschland verzeichnet hohe Fehlzeiten. Während die Politik bürokratische Hürden bei Attesten plant, bleibt die ökonomische Debatte um die Lohnfortzahlung historisch belastet.
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Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland historisch gewachsen und seit 1969 für Arbeiter und Angestellte gleichgestellt. Reformversuche, wie 1996 unter Helmut Kohl, scheiterten an gewerkschaftlichem Widerstand.
Sind deutsche Arbeitnehmer zu krank oder zu faul? Simulieren sie etwa gern, um bezahlte Freizeit zu bekommen? Machen sie also gerne blau? Das ist Stoff für eine hitzige Debatte, die in Deutschland eine lange Tradition hat. Durch unschöne Zahlen wird sie regelmäßig neu belebt. Durchschnittlich fast 15 Tage blieben Beschäftigte im vergangenen Jahr wegen Krankmeldung der Arbeit fern, wie das Statistische Bundesamt ausweist. Die statistisch erfasste Ausfallzeit war damit fast doppelt so hoch wie vor zwanzig Jahren.
Das lässt sich zum Teil damit erklären, dass Fehltage seit 2021 durch ein digitales Meldeverfahren genauer erfasst werden als zuvor. Das erklärt aber nicht den ganzen Anstieg. Und es ändert wenig daran, dass Deutschland mehr Fehltage je Arbeitnehmer aufweist als viele andere Länder. Auch solche Vergleiche werden durch unterschiedliche Erhebungsmethoden erschwert. Aber nach einer Analyse des Iges-Instituts in Berlin bewegt Deutschland sich in europäischen Ranglisten je nach Methode zwischen Platz eins und sieben.
Über mögliche Ursachen lässt sich lebhaft streiten. Neben medizinischen fallen dabei auch ökonomische Faktoren in den Blick. Dazu gehört, dass deutsche Arbeitnehmer im Fall einer Krankmeldung finanziell besonders gut abgesichert sind. Mit der gesetzlich garantierten Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die seit 1970 für alle Arbeitnehmer gilt, erhalten sie vom ersten Tag an und für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn. Anderswo ist das nicht üblich. Ob Spanien, Niederlande, Österreich oder Polen, oft wird nur ein auf 50 bis 80 Prozent reduzierter Lohn garantiert, oder es gibt Karenztage. Wer sich krankmeldet, hat dann für den ersten Ausfalltag keinen Lohnanspruch. In Spanien, Frankreich und Großbritannien gibt es für die ersten drei Tage der Krankmeldung keine Lohnfortzahlung.
Das hat zwei Folgen, deren erste wohl gerade in Deutschland auf Unverständnis stieße: Finanzielle Einbußen treffen auch die ernsthaft Kranken, auch ihnen wird der Lohn gekürzt. Zugleich verschafft es potentiellen „Blaumachern“ einen finanziellen Anreiz, es sich zweimal zu überlegen. Nebenbei haben Arbeitgeber nicht den Ärger, vollen Lohn auch Mitarbeitern zahlen zu müssen, deren Krankmeldung zumindest Zweifel weckt.
Ein neuer Anlass für politische Auseinandersetzungen über Fehlzeiten steht kurz bevor. Mit ihrem Anfang Juli verabredeten Reformpaket haben die Koalitionsspitzen von Union und SPD der Bundesregierung den Auftrag erteilt, etwas gegen einen allzu freizügigen Umgang mit Krankmeldungen zu tun. Das größere Ziel ist, „Aufschwung und Beschäftigung“ zu fördern, wie der Titel des insgesamt 34 Punkte umfassenden Reformpakets verspricht. Nun geht es darum, daraus neue Gesetze zu machen.
„Wir haben zu viele Fehltage, wir haben mit einen der höchsten Krankenstände in Europa“, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seit seinem Amtsantritt mehrfach betont. Neben den im internationalen Vergleich eher kurzen regulären Arbeitszeiten trügen auch hohe Fehlzeiten dazu bei, dass hiesige Unternehmen besonders hohe Arbeitskosten hätten – eine Wachstumsbremse, zumal für die im globalen Wettbewerb geschwächte Industrie.
Dieser Teil des Problems lässt sich in Zahlen so fassen: Die Kosten der Lohnfortzahlung summierten sich nach Angaben des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft für die hiesigen Unternehmen im vergangenen Jahr auf mehr als 85 Milliarden Euro. Sie kamen zu den von Arbeitgebern gezahlten Sozialbeiträgen von mehr als 370 Milliarden Euro als weitere Lohnzusatzkosten hinzu. In den fünf Jahren seit 2020 haben die Kosten der Lohnfortzahlung sich nominal um rund ein Drittel erhöht.
Mit den neuen Beschlüssen nimmt die Koalition allerdings – anders als es die CDU zunächst vorhatte – nun doch keinen Anlauf, die Kosten auf direktem Weg zu senken, also durch Karenztage oder ähnliche Minderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung. Kurz vor der Bundestagswahl 2025 hatten der Vorstandsvorsitzende des Allianz-Konzerns, Oliver Bäte, und andere Wirtschaftsvertreter die Union öffentlich zu einer solchen Reform aufgefordert.
Das Ringen der Koalitionäre brachte anstelle der ökonomischen eine eher bürokratische Lösung hervor: Die Vorgaben für ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen strenger werden. Die seit der Corona-Pandemie erprobte Option der „telefonischen Krankschreibung“ – Anruf beim Arzt genügt – soll entfallen. Zugleich will man Beschäftigte dazu anhalten, dem Arbeitgeber schon am ersten Fehltag ein ärztliches Attest zu liefern.
Die Pläne lösten schon im Juli so viel Protest und Zweifel aus, dass weiterer Streit programmiert ist. Ärztevertreter wettern gegen das Ende der telefonischen Krankschreibung und warnen vor (noch stärker) überfüllten Praxen. Die Idee einer verschärften Attestpflicht für Arbeitnehmer gibt noch dazu Rätsel auf. Schon heute dürfen Arbeitgeber am ersten Tag ein Attest verlangen. Will man es jetzt auch dort erzwingen, wo es den Unternehmen nicht nötig erscheint? Das wäre keine Entlastung.
Einem ökonomischen Ansatz, also einer Reform der Lohnfortzahlung, steht nicht nur die SPD im Weg, für die das ein „Verrat“ an Arbeitnehmerrechten wäre. Zugleich erinnern sich in der Union viele noch gut und ungern daran, was Kanzler Helmut Kohl (CDU) vor genau dreißig Jahren mit einer solchen Operation erlebte. Nach langen Jahren wirtschaftlicher Stagnation hatte Kohl sich im Frühjahr 1996 zu einer neuen, strammeren Gangart hin zu wirtschaftsfreundlichen Reformen entschlossen. Ein Einschnitt in die Lohnfortzahlung wurde zum zentralen Baustein seines Programms. Es sollte zum politischen Fiasko werden.
„Wer Arbeitsplätze von Kosten entlasten und neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen will, kommt, ob er es will oder nicht, auch am Thema der Lohnfortzahlung nicht vorbei“, trug Kohl im Bundestag vor. Nur mit geringeren Kosten könne die durch eine Strukturkrise geschwächte Industrie wieder stärker werden und Arbeitsplätze schaffen. Bald darauf setzte die Regierung von Union und FDP ihr Reformgesetz durch und senkte den gesetzlich garantierten Anspruch auf Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent des normalen Nettos.
Regierung und Arbeitgeber hatten ihre politischen Rechnungen ohne die tarifpolitische Kraft der Gewerkschaften gemacht. So entstand das Fiasko: Es stellte sich heraus, dass die Gesetzesänderung in etlichen Branchen ins Leere laufen würde, weil dort ein belastbarer Anspruch auf volle Lohnfortzahlung in den Tarifverträgen verankert war. Den würde auch das neue Gesetz nicht ändern.
Eine besonders unglückliche Figur machten darüber hinaus die Arbeitgeber aus der krisengeplagten Metallindustrie. Erst hatten sie Kohl getrieben, die heikle Lohnfortzahlung anzupacken. Anderslich in vielen anderen Branchen waren die Metall-Tarifverträge damals auch so formuliert, dass es den Unternehmen möglich war, gleich nach der Gesetzesänderung die Zahlungen an erkrankte Mitarbeiter zu kürzen. Dennoch lief es anders. Erst schreckten viele Metall-Arbeitgeber davor zurück, die Option zu nutzen. Dann zog die über die Gesetzesänderung empörte IG Metall in den Streik, um per Tarifvertrag doch die volle Lohnfortzahlung festzuschreiben. Die zuvor politisch so fordernden Arbeitgeber knickten ein – und unterschrieben den Tarifabschluss mit neuer Lohnfortzahlungsgarantie.
Nur in wenigen Branchen lief es anders. Die Arbeitgeber im Baugewerbe rangen der Bau-Gewerkschaft eine Senkung des tariflichen Anspruchs auf das verminderte gesetzliche Niveau ab. Doch auch ihr Erfolg währte nur kurz. Gleich nach dem Regierungswechsel 1998 hob die neue rot-grüne Koalition den gesetzlichen Anspruch wieder auf 100 Prozent an. Die Episode „Reform der Lohnfortzahlung“ war beendet.
Wer noch tiefer in die Geschichte blickt, findet wichtige Hinweise darauf, warum das Thema in Deutschland so aufgeheizt diskutiert wird. Die Vorgeschichte der Lohnfortzahlung erzählt auch von einem tief verletzten Gerechtigkeitsempfinden der Arbeiter im Vergleich mit Angestellten. Dazu muss man wissen: Die Unterscheidung zwischen beiden Gruppen war von der Kaiserzeit bis ins späte 20. Jahrhundert eine wichtige Statusfrage. Lebender Beweis dafür war die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Bis zu ihrer Fusion mit Verdi im Jahr 2001 verhandelte sie über viele Branchen hinweg eigene Tarifverträge nur für Angestellte, in Konkurrenz mit den (auch) für Arbeiter zuständigen Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Mit der Absicherung im Krankheitsfall verhielt es sich aber so: Angestellte bekamen schon im Jahr 1930 einen zwingenden gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, Arbeiter hingegen nicht. Für sie blieb es bei der bis dahin vorherrschenden Form der Absicherung, dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses machte seit den Anfangstagen der bismarckschen Sozialversicherung nur 50 Prozent des normalen Lohns aus, und es wurde erst nach dem dritten Krankheitstag gezahlt. Manche Angestellte hatten indessen schon früher von einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber profitiert, das war eine Frage der Vereinbarungen im jeweiligen Arbeitsvertrag.
Die Einführung der gesetzlichen Lohnfortzahlung für alle Angestellten im Jahr 1930 folgte aber keiner ausgefeilten politischen Idee, wie etwa bei Philipp Herder-Dorneich nachzulesen ist, dem Wegbereiter der sozialökonomischen Forschung an der Universität zu Köln. Der neue Rechtsanspruch war Teil der Brüning’schen Notverordnungen in der Weltwirtschaftskrise mit dem Ziel, eine akute Finanznot der Krankenkassen zu lindern. Um deren Ausgaben für Krankengeld zu senken, schuf man die gesetzliche Zahlpflicht für Arbeitgeber. Sie hatte über die Gründung der Bundesrepublik hinaus Bestand – ebenso wie die eklatante Schlechterstellung von Arbeitern, für die es bei 50 Prozent Krankengeld blieb.
Das wurde zum Zündstoff für den längsten Branchenstreik der Geschichte, den 114 Tage langen Arbeitskampf der schleswig-holsteinischen Metallarbeiter von 1956/57. Sie kämpften für einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Tarifvertrag. Am Ende setzte die Wucht dieses Konflikts die Politik in Marsch. Noch im Frühjahr 1957 änderte die Regierung von Konrad Adenauer (CDU) die Regeln. Sie erhöhte das Krankengeld der Krankenkassen auf 65 Prozent. Und sie verpflichtete Arbeitgeber, dieses durch einen Zuschuss auf 90 Prozent aufzustocken. Die Zahl der Karenztage wurde von drei auf zwei gesenkt.
Erst die große Koalition von Union und SPD führte 1969 die arbeitgeberfinanzierte Lohnfortzahlung in voller Höhe auch für Arbeiter ein und stellte diese mit den Angestellten gleich. Bis auf Kohls missglückten Versuch im Jahr 1996, die Arbeitgeber von Kosten zu entlasten, ist es bis heute dabei geblieben: bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach bei Bedarf 70 Prozent von der Krankenkasse. Wer mehrfach im Jahr krank wird, bekommt die bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung auch mehrfach.
Arbeitnehmer haben damit eine zwei- bis dreifache Absicherung im Krankheitsfall. Selbst wenn das Lohnfortzahlungsgesetz ganz wegfiele, stünden sie nicht ohne Schutz da. Auf jeden Fall gäbe es dann auch für die ersten sechs Wochen das Krankengeld, denn rechtlich gesehen wird diese Kassenleistung von der Lohnfortzahlung nur verdrängt. Und für eine große Gruppe von Beschäftigten, darunter seit 1996 die der Metall- und Elektroindustrie, garantiert ganz unabhängig vom Gesetz auch ein Tarifvertrag die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Auch ohne Blaumacher- oder Kostendebatten könnte man zu dem Schluss kommen, dass eine dreifache Absicherung im Sinne eines effizienten Sozialstaats etwas viel sei. Aus einer solchen Perspektive ließe sich ein vielleicht auf 70 oder 80 Prozent verringerter gesetzlicher Anspruch noch einmal anders begründen, weil neue Gestaltungsspielräume für Arbeitsvertrags- und Tarifparteien eröffnet würden. Etwa so: Wer auf volle Lohnfortzahlung Wert legt, könnte diese mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Wer aber einen geringeren Lohnersatz akzeptiert, bekäme – wie bei einer Versicherung mit Selbstbehalt – günstigere Konditionen, in diesem Fall einen Zuschlag zum regulären Lohn. Blaumachen würde so weniger attraktiv.
Solche Ideen bleiben graue Theorie, solange der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung politisch so stark aufgeladen ist, dass alle Fragen nach besseren ökonomischen Anreizstrukturen als Tabu gelten. Vorerst wird die Auseinandersetzung über hohe Fehlzeiten deutscher Arbeitnehmer wohl in den üblichen Mustern weiterlaufen: mit Herumdoktern an Vorschriften für ärztliche Atteste und begleitet von einem „Blaumacher“-Verdacht gegen Arbeitnehmer, der ebenso schwer zu beweisen wie zu widerlegen ist.
AI outlook — possibilities, not facts
Verschärfung der Vorgaben für ärztliche Atteste durch die Bundesregierung.
Likely · Within months

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