
Sowohl aus der SPD als auch aus der eigenen Partei, angeführt durch Daniel Günther, wächst der Druck auf Katherina Reiche bezüglich der EEG-Novelle und des Netzanschlusspakets.
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Das novellierte EEG muss bis zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, da das aktuelle Förderregime nur bis Ende 2026 beihilferechtlich genehmigt ist.
Es ist längst nicht nur die Opposition, die Kritik an den Reformplänen der Wirtschaftsministerin äußert. Skeptische Stimmen kommen auch vom Koalitionspartner – und aus der CDU.
Berlin. Seit Monaten kritisieren sowohl die Opposition als auch Teile der SPD-Bundestagsfraktion Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des „Netzanschlusspakets“. Mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther übt nun auch ein prominenter CDU-Politiker Kritik an den Plänen.
In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), datiert vom 5. Oktober, schreibt Günther: Reiches Pläne hätten das Potenzial, „der Bundesrepublik Deutschland und meinem Bundesland zu schaden“. Vor diesem Hintergrund müsse er seiner „größtmöglichen Sorge“ Ausdruck verleihen.
Damit vertritt Günther dieselbe Position wie Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD‑Bundestagsfraktion. In einem Brief an Partei- und Fraktionsmitglieder, der ebenfalls das Datum 5. Oktober trägt, schreibt Scheer: Bei der EEG-Novelle und dem „Netzanschlusspaket“ gebe es aus Sicht der SPD „erheblichen Änderungsbedarf, um Hemmnisse für die Energiewende abzuwenden und den Zielen des Koalitionsvertrages zu entsprechen“.
Das Bundeskabinett hatte beide Gesetzesvorhaben Ende Juli beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand Ende September statt. Termine für die zweite und dritte Lesung gibt es bislang nicht.
Sicher ist: Das novellierte EEG muss am 1. Januar 2027 in Kraft treten, denn das Förderregime des aktuell gültigen EEG ist beihilferechtlich nur bis Ende 2026 genehmigt.
Reiche möchte beide Vorhaben synchron abschließen. SPD-Politikerin Scheer hält die zeitliche Verknüpfung nicht für zwingend erforderlich: Mit Bezug auf das „Netzanschlusspaket“ bestehe „kein faktischer Verabschiedungszwang“.
Anspruch auf Entschädigung soll entfallen
Günther und Scheer rücken unabhängig voneinander zwei Aspekte in den Fokus ihrer Kritik: den Redispatchvorbehalt aus dem „Netzanschlusspakets“ und Reiches Plan, die Förderungen kleiner Photovoltaik-Dach-Anlagen zu streichen.
Der Redispatchvorbehalt ist das Kernelement des sogenannten „Netzanschlusspakets“. In überlasteten Netzgebieten, in denen mehr als fünf Prozent des Stroms aus Windparks oder Photovoltaik-Anlagen wegen begrenzter Netzkapazitäten abgeregelt werden müssen, soll es für Neuanlagen im Fall der Abregelung keine Entschädigung mehr geben.
Dies soll gemäß dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des „Netzanschlusspakets“ für sechs Jahre gelten – mit einer Einschränkung: Der Anspruch auf eine Entschädigung soll nur für bis zu 20 Prozent der jährlich produzierten Strommenge entfallen. Im Ursprungsentwurf aus Reiches Ministerium sollte der Redispatchvorbehalt noch für zehn Jahre gelten, die Begrenzung auf 20 Prozent der Strommenge war nicht vorgesehen.
Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident wird bei diesem Vorschlag deutlich. „Die Einführung eines Redispatchvorbehaltes ist falsch“, schreibt er. Ein Redispatchvorbehalt wäre „ein verheerendes Signal für projektierende Unternehmen, finanzierende Institute und unsere Kommunen“. Er werde die Kosten im Energiesystem nicht senken, sondern steigen lassen, weil Ertragsrisiken in die Finanzierung verschoben würden.
Scheer teilt dieses Argument. Sie schreibt, die SPD lehne den Redispatchvorbehalt ab, „da dieses Instrument den Ausbau der Erneuerbaren bremsen, für Unsicherheit sowie fehlende Planbarkeit sorgen und die Strompreise damit steigern würde“.
Warnung vor Tempo- und Akzeptanzverlust
Bei der Streichung der Förderung für kleinere Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern sieht Reiche einen Systemwechsel vor: Die Betreiber sollen den erzeugten Strom künftig selbst vermarkten. Allerdings soll es Übergangsfristen geben.
Günther schreibt, über den geplanten Systemwechsel sei er „hochgradig irritiert“. Die Dach-Photovoltaik sei ein „Mitmach-Projekt“. Wer hier Förderzugänge erschwere, riskiere Akzeptanz- und Tempoverlust bei der Energiewende.
Scheer argumentiert ähnlich. Sie verweist auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Bei der Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern.“ Private Haushalte, Gewerbebetriebe und Mieterstromprojekte müssten deshalb „weiterhin einen verlässlichen Rahmen haben, um sich an einer breit verankerten Energiewende zu beteiligen“, schreibt Scheer.
Für Kritik an ihrem Kurs sorgt Ministerin Reiche auch intern, indem sie das Referat „Wind-, Solar- und Transformationsindustrien“ aus der Industrieabteilung des Wirtschaftsministeriums aufgelöst und die Aufgaben von dort in andere Bereiche eingegliedert hat. „Katherina Reiche lässt wirklich keine Gelegenheit aus, die erneuerbaren Energien zu schwächen“, sagt Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner.
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Inkrafttreten des novellierten EEG zum 1. Januar 2027.
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