
Brüssel will europäische Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen stärken und den Zugang für Drittstaaten wie China einschränken.
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Die EU-Kommission reagiert auf den zunehmenden globalen Wettbewerb, indem sie den Spielraum für die Bevorzugung europäischer Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen neu regelt.
Dafür hat die Brüsseler Behörde nun ein neues Regelwerk für die Ausstattung von Schulen, dem Straßenbau und andere Fällen der öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen. Denn viele kommunale Behörden nutzten bereits existierende Möglichkeiten nicht, bei der Vergabe europäische Unternehmen zu bevorzugen, wie EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné sagte.
Die neuen Regeln sollen die Bedingungen dafür klarstellen. „Es ist ein strategischer Hebel - und zwar in einer Zeit, in der insbesondere China, Indien, die Vereinigten Staaten und alle heutigen Großmächte diesen Handlungshebel als Teil ihrer eigenen Industrie- und Wirtschaftsstrategien nutzen“, sagte der Franzose. Chinesische Handelsvertreter reagieren besorgt.
Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll festgehalten werden, dass die öffentliche Hand weiter europäische Unternehmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie China bevorzugen kann, die umgekehrt europäischen Bietern nicht gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewähren. Verpflichtend werden soll dies aber nicht. Das geht aus dem in Brüssel vorgestellten Vorstoß hervor.
Für bestimmte Bereiche, etwa Autobatterien oder Beton, hat die EU-Kommission im Frühjahr dagegen vorgeschlagen, dass europäische Produkte bevorzugt werden müssen. Darüber beraten die Abgeordneten des Europaparlaments und die EU-Mitgliedstaaten derzeit.
Für viele Diskussionen sorgt dabei, welche Länder gleichwertig mit EU-Staaten behandelt werden. Die im Parlament für die Verhandlungen zuständigen Berichterstatter haben gerade vorgeschlagen, zunächst enger zu fassen, welche Länder dazugerechnet werden, mit der Möglichkeit, diese Liste später zu erweitern, wie Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini erklärte.
In den allgemeinen Regeln, die nun vorgestellt wurden, soll festgehalten werden, dass Handelspartner außerhalb der EU erfasst werden, mit denen es bestimmte Vereinbarungen zum Zugang für den öffentlichen Beschaffungsmarkt gibt. Länder, die einen vereinbarten gegenseitigen Zugang nicht gewähren, sollen ausgeschlossen werden können. Séjourné bestätigte, dass etwa Produkte aus Großbritannien und den USA wie europäische behandelt werden könnten, aber China nicht erfasst wäre.
Ferner soll ein europaweiter digitaler Marktplatz geschaffen werden. Darüber sollen Auftraggeber unter anderem unkompliziert herausfinden können, für welche Unternehmen und Waren aus Drittländern die gleichen Bedingungen gelten wie für europäische. Alle Aufträge über einem bestimmten Volumen müssten dem Vorschlag zufolge künftig zudem über diese Plattform vergeben werden.
Einen Wechsel soll es nach Willen der EU-Kommission zudem bei den Kriterien für die Auftragsvergabe geben. So soll nicht nur der Preis ausschlaggebend dafür sein, wer den Zuschlag für neue Stühle an einer Schule bekommt. Stattdessen sollen Kommunen und andere Beschaffer jeweils selbst festlegen können, welche qualitative Kriterien bei einem Auftrag wichtig sind.
So könnten etwa ökologische, innovative sowie Sicherheits- und Resilienzaspekte oder die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung ein größeres Gewicht bekommen. Solche Vorgaben sind nach Angaben eines EU-Beamten bereits jetzt möglich, aber je nach EU-Staat mit rechtlicher Unsicherheit verbunden, sodass sie unterschiedlich oft angewandt würden.
Die Chinesische Handelskammer bei der EU (CCCEU) reagierte in einer Mitteilung „äußerst besorgt“ auf die Bestimmungen unter anderem zur europäischen Präferenz und zum Marktzugang für Drittländer. Chinesische Unternehmen könnten ausgeschlossen werden. Sie rief die EU-Kommission auf, umsichtig vorzugehen und unter anderem Verhältnismäßigkeit und internationale Handelsverpflichtungen zu achten.
Der Europaabgeordnete Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses des Parlaments, sprach in einer ersten Reaktion von einer potenziell enormen Hebelwirkung durch eine strategisch eingesetzte öffentliche Auftragsvergabe. Er warnte in einer Mitteilung aber auch vor Abschottung - bei den Regeln zur Bevorzugung europäischer Angebote und beim Zugang von Unternehmen aus Drittstaaten müsse die richtige Balance gefunden werden. Europa lebe von offenen Märkten und starken Partnerschaften. „Wir dürfen unseren Partnern nicht einfach die Tür vor der Nase zuschlagen oder die Kriterien so restriktiv setzen, dass es de facto eine Schließung unseres Marktes durch die Hintertür ist.“
Die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte den Abbau von Bürokratie durch eine einheitliche europäische digitale Plattform, die es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen könne, leichter an Ausschreibungen teilzunehmen. Sie sprach sich für eine Stärkung der international vernetzten Wirtschaft aus. „Wenn andere Länder unsere Unternehmen gleichermaßen an ihrem öffentlichen Markt teilhaben lassen, dann sind ihre Unternehmen herzlich willkommen.“
Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, begrüßte den Vorschlag, einen Anteil der Beschaffung verpflichtend auf Qualität, statt nur auf den Preis auszurichten. Die Kommission gehe dabei aber nicht weit genug. „Wir Grüne fordern, dass grüne und soziale Kriterien bei allen Vergabeprozessen die Norm werden.“
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Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten über die Liste der Drittstaaten.
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