
Ein neuer Gesetzentwurf soll Mitgliedstaaten und Kommunen erlauben, chinesische Bieter auszuschließen und Wertschöpfung in Europa zu stärken.
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Die EU versucht, ihre heimische Industrie vor einer Schwemme subventionierter Importe aus China zu schützen und klammert sich dabei zunehmend an protektionistische Maßnahmen.
Brüssel. Die EU-Kommission gibt den Mitgliedstaaten und Kommunalbehörden künftig mehr Freiheiten. So sollen sie selbst entscheiden können, ob sie chinesische Bieter bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausschließen.
Das können sie in Zukunft, indem sie Entscheidungen nicht ausschließlich nach dem Preis treffen, sondern auch nach dem Kriterium, ob durch die Vergabe des Auftrags Wertschöpfung in Europa entsteht. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf am Mittwoch vorgestellt.
Konkret führt die EU dafür ein „Preis-Qualitäts-Verhältnis“ ein, bei dem Qualitätskriterien 30 Prozent der Bewertung ausmachen müssen. Ein Qualitätskriterium kann dabei „made in Europe“ sein – europäische Anbieter erhalten dadurch einen Vorteil. Auch andere Kriterien sind möglich, etwa Nachhaltigkeit.
Das „Made in Europe“-Kriterium ist eine industriepolitische Kehrtwende. Bislang setzte die EU auf Freihandel. Inzwischen hat auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der der EU bis vor Kurzem noch Protektionismus vorgeworfen hatte, seine Haltung angepasst. Aktuell versucht die EU, ihre heimische Industrie vor einer Schwemme an subventionierten Billigimporten aus China zu schützen.
Besonders deutlich wird das am Beispiel der Autoindustrie. Obwohl die europäischen Hersteller mit den subventionierten chinesischen E-Autos nur schwer konkurrieren können, konnten bislang auch chinesische E-Auto-Hersteller von deutschen Steuervorteilen wie dem Dienstwagenprivileg profitieren. Das soll sich in Zukunft durch den „Industrial Accelerator Act“ (IAA) ändern, einem weiteren EU-Gesetz, das die EU-Kommission im März vorgestellt hat. Die Mitgliedsländer und das EU‑Parlament verhandeln derzeit über den Vorschlag.
Öffentliches Geld soll dem Vorschlag zufolge künftig vorrangig für Produkte ausgegeben werden, die in Europa hergestellt werden. Auch als steuerlich begünstigte Dienstwagen sollen nur noch solche Fahrzeuge infrage kommen, die in der EU hergestellt wurden.
Das neue Gesetz zur öffentlichen Beschaffung geht nun einen weiteren Schritt in diese Richtung – ohne den Mitgliedstaaten und lokalen Behörden strikte Vorgaben zu machen. Vielmehr soll das Gesetz ermöglichen, europäische Unternehmen gegenüber Bietern aus Ländern wie China bevorzugen zu können, die keinen gegenseitigen Zugang zu ihren eigenen öffentlichen Aufträgen gewähren. Länder wie Kanada oder Japan wären damit von der Regelung ausgenommen, da sie ihre Märkte bereits dahingehend für europäische Unternehmen geöffnet haben.
Anders als beim IAA, der für gewisse Sektoren einen bestimmten Anteil an in Europa hergestellten Komponenten festlegt, wird es bei der öffentlichen Beschaffung keine verbindlichen Prozentsätze oder Verpflichtungen geben, Bieter aus anderen Ländern auszuschließen. Wenn ein chinesischer Busbetreiber ein besseres Angebot als lokale Anbieter unterbreitet, können die Behörden dem Bieter weiterhin den Auftrag erteilen. In den Augen von Industriekommissar Stéphane Séjourné ist die Verordnung „keine Verordnung, die verbietet, verpflichtet oder beschränkt. Es ist eine Verordnung, die Handlungsmöglichkeiten schafft.“
Séjourné sieht in der Vorlage „gewissermaßen das Ende des reinen Preiswettbewerbs“. Er stellt sich vor, dass die Frage der Beschaffung künftig eine aktive Entscheidung sein wird: „Ein Kandidat für das Bürgermeisteramt oder eine Regionalwahl könnte sehr wohl erklären, welche Beschaffungspolitik er betreiben will: mit ‚Made in Europe‘-Kriterien oder mit Preiskriterien.“
Die Verantwortung für die Beschaffungsentscheidungen wechsle damit in die Hände der Lokalpolitik: „Wenn ein öffentlicher Auftraggeber künftig chinesische statt europäische Busse kauft, wird das jedenfalls nicht mehr die Schuld des EU-Kommissars sein“, sagt Séjourné.
Das Beschaffungswesen ist für rund 15 Prozent des Bruttoinlandprodukts der EU verantwortlich und deckt Bereiche wie Schulen, Infrastruktur, Verkehr und Energiesysteme ab. Der Vorstoß gilt gleichzeitig als Schritt zu weniger EU-Bürokratie, da er eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften vereinheitlicht. „Wir gehen von 900 auf 200 Seiten Regulierung herunter“, sagt Séjourné. Gleichzeitig will die EU die Vergabe von öffentlichen Aufträgen transparenter machen und führt dafür ein neues Datensystem ein, um Korruption und Betrug vorzubeugen.
Lob für den Vorschlag kommt aus der Industrie: „Der Vorschlag kann zu einer echten Chance für die mittelständisch geprägte Industrie werden“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtman. „Öffentliche Aufträge in Europa dürfen aus Fairnessgründen nur Unternehmen aus solchen Ländern offenstehen, die europäischen Anbietern einen gleichwertigen Zugang zu ihren öffentlichen Aufträgen und Förderprogrammen gewähren.“
„Richtig ist, dass die Kommission digitale Vergabeplattformen ins Zentrum stellt“, sagt auch Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Sie senken den Aufwand für Verwaltung und Unternehmen erheblich und öffnen Verfahren für kleine Anbieter und auch Start-ups – und damit für innovative Lösungen und neue Technologien.“
Zuspruch für den Vorstoß kommt von der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley (SPD): „Im besten Fall können Kommunen künftig schneller und strategischer vergeben – an Unternehmen, die mit öffentlichem Geld auch öffentlichen Mehrwert schaffen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie europäische Unternehmen, die in Konkurrenz zu Billig-Anbietern stehen.“ Der EU-Parlamentsabgeordnete Bernd Lange, Barleys Parteikollege, warnt indes davor, die öffentliche Beschaffung als „heiligen Gral zur Rettung der Industriepolitik“ zu betrachten: „Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass der Staat europäisch einkauft.“ Mehr strategische Beschaffung, mehr Qualität und mehr europäische Wertschöpfung sei gut, „aber nicht um den Preis neuer Abschottung.“
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EU-Mitgliedsländer und EU-Parlament verhandeln über den Gesetzentwurf.
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