Nach der Tötung seiner Ehefrau im November 2025 beleuchtet das Gericht die Vorgeschichte des Angeklagten und die Spannungen in der Beziehung.
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A. G. floh 2011 aus Eritrea und kam nach Deutschland, wo sein Asylantrag zweimal abgelehnt wurde. Er war bereits 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Nach seiner Ankunft in Deutschland bemühte sich A. G. rasch um Integration. Er besuchte Deutschkurse, machte den Führerschein und fand Arbeit bei einer Elektrofirma. 2000 bis 2200 Euro netto verdient er alsbald. Nach einem schweren Unfall mit Hochstrom muss er den Job zwar aufgeben. Anschließend absolviert er eine Umschulung zum Lastwagenfahrer. Zugleich besucht er regelmäßig die Kirche, pflegt seine kleine Wohnung, mit Drogen hat er nichts zu tun, Alkohol trinkt er ebenfalls kaum, so erzählt er im Gericht. Und 2019 heiratet er seine Frau. Nach außen schien vieles für eine gelungene Integration zu sprechen.
Unerkannte Konflikte, psychische Hypotheken
Doch Sprachkenntnisse, Arbeit und eine Wohnung sagen wenig darüber aus, welche persönlichen Konflikte ein Mensch mit sich trägt. Wohl auch bei A. G. Das beginnt schon 2011, als er erstmals aus Eritrea flieht. Das autoritäre Regime hat ihn zum „Nationaldienst“ verpflichtet, eine Kombination von Wehrdienst und Gesellschaftsjahr mit dem bösen Haken, dass der Staat die Dauer oft willkürlich um Jahre verlängert. Zudem werden Teilnehmer des Nationaldienstes laut Vereinten Nationen immer wieder Opfer von Folter, Demütigung, Misshandlung. Ob A. G. dergleichen erlitt, ist unbekannt.
Jedenfalls flieht er aus dem Nationaldienst in den Südsudan. Dass dort Gewaltausbrüche mit Verletzten und Toten zunehmen, hält ihn nicht ab. Erst als der Bürgerkrieg vollends eskaliert, flieht er weiter gen Europa. Hier, in Deutschland, wird sein Asylantrag laut Gericht und Verteidigung zweimal abgelehnt. A. G. bleibt trotzdem. Und erhält eine Duldung.
Schwere Körperverletzung und Beziehungskonflikte
Zudem kommt es 2017 zu einem alarmierenden Vorfall: Auf einer Baustelle streitet er mit einem Kollegen. A. G. würgt ihn so am Hals, dass der Mann keine Luft mehr bekommt. Dann tritt er ihm zweimal fest mit seinen Stahlkappen-Sicherheitsschuhen in den Bauch. Sein Opfer muss ins Krankenhaus. Wegen gefährlicher Körperverletzung wird A. G. zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch religiöse Fragen sollen laut Presseberichten zu Konflikten zwischen den Eheleuten geführt haben. Und als er sie an jenem Novembersonntag 2025 umgebracht haben soll, waren sie auf dem Rückweg vom Gottesdienst.
Und dann ist da sein Beziehungsverhalten: Laut der Anwältin, die den Vater der Verstorbenen vertritt, tauchten nach der Heirat, die 2019 in Ostafrika stattfand, bald „Schwierigkeiten in der Ehe“ auf, obwohl sie noch gar nicht zusammenlebten. Erst 2024 folgte seine Frau ihm im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland – trotz der Konflikte. Dennoch entschied sie sich für den Familiennachzug nach Deutschland, wo sie sich laut ihrer Anwältin ein sicheres und friedliches Leben erhoffte. Doch „die Konflikte mit dem Angeklagten hielten an“ und wurden von der Frau laut Anwältin als so gefährlich erlebt, dass sie mit ihrem 2025 geborenen Kind in einer Flüchtlingsunterkunft einzog, um sich und ihr Kind zu schützen.
Nicht auf „furchtbare Umstände ihres Todes“ reduzieren
Es kursieren allerlei Gerüchte, weshalb es zu der räumlichen Trennung kam – von Ehebruch bis Gewaltausbruch. Doch was den Beziehungskonflikt zu einer mutmaßlichen Tötung gipfeln ließ, ist unklar. Unzweifelhaft ist hingegen die schwere Belastung, die der Tod der Frau für ihre Angehörigen bedeutet. Sie leiden unter dem gewaltsamen Tod eines geliebten Menschen und der öffentlichen Aufmerksamkeit, die der Fall auf sich zieht. Die Anwältin sagt, die Verstorbene solle in Erinnerung bleiben „als die Frau, die sie war“ und nicht auf die „furchtbaren Umstände ihres Todes“ reduziert werden (obgleich gerade diese Umstände den Fall so bekannt machten). Dann erläutert sie: „Sie wuchs in einer liebevollen und unterstützenden Familie auf. Respekt, Disziplin, Bildung, harte Arbeit, Glaube und Fürsorge für andere“ seien maßgebliche Werte der Frau gewesen, die ihr Kind nur drei Monate erlebte.

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