Gericht stoppt Auswertung von sichergestellten „Zeit“-Aufnahmen zu Fall Block
Das Hamburger Landgericht hat entschieden, die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer „Zeit“-Journalistin vorerst nicht auszuwerten.
Quick Look
- Die vom Hamburger Landgericht beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer „Zeit“-Journalistin im Block-Prozess werden vorerst nicht ausgewertet.
- Das Gericht gab einem Antrag der Wochenzeitung und der Journalistin statt.
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Why It Matters
Im Fall um Christina Block geht es um die mutmaßliche Entführung ihrer Kinder aus Dänemark nach Deutschland im Jahr 2023.
Die vom Hamburger Landgericht beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer „Zeit“-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block werden vorerst nicht ausgewertet. Das entschied das Landgericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag auf Antrag der Wochenzeitung und der Journalistin. Die Aufzeichnungen würden deshalb „derzeit nicht angerührt“. Generell sei der Vollzug der gerichtlichen Entscheidung dadurch aber nicht gehemmt.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte vorige Woche eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin und der „Zeit“-Redaktion angeordnet, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Diese stammen von Gesprächen, die die „Zeit“-Journalistin etwa zwei Wochen nach der im Raum stehenden Kindesentführung mit Mitgliedern der betroffenen Familien führte. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen „potenzielle Beweisbedeutung“ zu.
Im Fall um Christina Block geht es um die mutmaßliche Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland. Hintergrund war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel, bei dem die Kinder lebten. Die Hamburger Unternehmerin soll eine israelische Sicherheitsfirma mit der Rückholung der Kinder beauftragt haben, was sie bestreitet. Seit Juli 2025 läuft vor dem Landgericht Hamburg ein Strafprozess gegen sie und sechs weitere Angeklagte.
Ende September waren Auszüge aus den Gesprächen im Podcast „ Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht worden. Vor allem die Äußerung der entführten Tochter von Christina Block hatten für Unmut bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin gesorgt. In dem Podcast schildert die damals 13-Jährige ihre Entführung vom Wohnort des Vaters in Dänemark. Vor Gericht hatte sie nicht als Zeugin aussagen wollen.
Open Questions
- Werden die Tonaufzeichnungen nach Prüfung endgültig ausgewertet?
- Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für den laufenden Prozess?

