Ein privater Sondengänger fand 934 römische Denare auf einem Acker – der fünftgrößte Hortfund dieser Art weltweit.
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Der Fund umfasst 934 römische Denare, die vermutlich um das Jahr 130 n. Chr. vergraben wurden. Die Münzen stammen aus einer Zeit wirtschaftlicher Blüte im römischen Rheinland.
Wesseling, eine Mittelstadt zwischen Köln und Bonn, kennt man bisher vor allem als Standort großer Werke der chemischen Industrie, an denen die Autobahn 555 hier vorbeiführt. Jetzt aber gibt es anderes über den Ort mit knapp 40.000 Einwohnern zu vermelden. Denn auf einem Acker südlich von Wesseling entdeckte ein privater Sondengänger im Herbst 2025 den bisher größten in Deutschland gefundenen Münzschatz, der zugleich der fünftgrößte derartige Hort aus römischer Zeit weltweit ist.
Der Familienvater Oliver Riedl war wieder einmal mit seiner Metallsonde unterwegs, als er auf einmal auf eine offensichtlich antike Silbermünze stieß. Es blieb nicht bei einer – bald hatte er 15 der kleinen Prägungen in Händen. „Für mich war klar, dass hier etwas Größeres im Boden liegt“, folgerte Riedl – und verhielt sich vorbildlich.
Im Gegensatz zu vielen anderen privaten Bodenforschern nämlich informierte er umgehend das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. Im Rheinland gehört das zum Landschaftsverband LVR. Von dort machten sich professionelle Archäologen auf den Weg und an die Arbeit. Sie sicherten insgesamt nicht weniger als 934 römische Denare.
Dabei handelt es sich um Silbermünzen, die meist 17 bis 20 Millimeter messen (etwa so viel wie eine heutige Zehn-Cent-Münze). Je nach Prägezeit haben sie einen Feinsilbergehalt von 4,5 bis drei Gramm – mit abnehmender Tendenz. Zusammen wiegt der Hortfund der 934 Denare mehr als drei Kilogramm.
Seit der Bergung im Herbst 2025 haben Numismatiker den Fund analysiert; jetzt wurde er veröffentlicht. Die älteste datierte Münze stammt aus dem Jahr 148 v. Chr., als die Konsuln Spurius Postumius Albinus Magnus und Lucius Calpurnius Piso Caesoninus die höchsten politischen Ämter der römischen Republik innehatten. Der jüngste gefundene Denar stammt aus der Zeit des Kaisers Hadrian, der von 117 bis 138 n. Chr. regierte, wahrscheinlich von 124 oder 125; er ist also rund 270 Jahre jünger. Der Großteil des Fundes, etwa zwei Drittel, stammt aus dem ersten Jahrhundert n. Chr., also aus der frühen Kaiserzeit. In der Praxis hatten alle diese Münzen den gleichen Kaufwert, obwohl der Silbergehalt mit der Zeit abnahm.
Im 2. Jahrhundert n. Chr. erhielt ein gewöhnlicher römischer Legionär, also ein Berufssoldat, einen Lohn von 300 Denaren im Jahr; Offiziere bekamen entsprechend mehr. Eine Umrechnung der Kaufkraft ist seriös praktisch unmöglich; allerdings lag sie allen Quellen zufolge wesentlich höher als der reine Silberwert, der heute knapp 2000 Euro beträgt.
Bei der Vorstellung des Fundes sagte Erich Claßen, der Leiter des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland, der Fund habe sich über eine Ackerfläche von rund 20 Metern Länge erstreckt. Wie die Münzen in den Boden gelangt seien, könne nicht rekonstruiert werden. Wahrscheinlich sei aber eine Verbindung zu einem nahegelegenen römischen Landsitz. Die jüngste Münze spricht dafür, dass der Schatz im zweiten Viertel des 2. Jahrhunderts n. Chr. vergraben wurde, vielleicht um das Jahr 130.
Gerade diese Zeit, in der die „Pax Romana“ herrschte, gilt als eine Phase wirtschaftlicher Blüte im römischen Rheinland. In Köln (damals Colonia Claudia Ara Agrippinensium genannt) wurde der Statthalterpalast am damaligen Rheinhafen, bekannt als Prätorium, umfassend renoviert und monumental ausgebaut. Südlich von Wesseling lag im Lager Bonn, dem Castra Bonnensia, die Legio I „Minerva“, eine besonders kampfstarke Truppe, die das linke Rheinufer schützte.
Denkbar ist, dass der Schatz von Wesseling von tiefgehenden motorisierten Pflügen im Erdreich verteilt worden ist. Häufig sind solche Hortfunde in Gefäßen gemacht worden, beispielsweise aus Ton oder Bronze; in Wesseling fanden sich Reste eines gewöhnlichen Keramiktopfes, der mit Stroh ausgestopft war. Fraglich sei allerdings, so Claßen, warum der Schatz nie geborgen wurde: „Möglicherweise starb der Besitzer oder die Besitzerin vorher, ohne das Wissen um die Münzen weitergeben zu können.“
Der Finder Oliver Riedl habe sich vorbildlich verhalten, betonte der LVR-Archäologe. Sondengänge sind anmeldepflichtig, was jedoch oft nicht geschehe. Auch meldet längst nicht jeder Privatforscher Funde, die er gemacht hat. Da in allen Bundesländern das Schatzregal gilt (zuletzt in Bayern seit 2023), ist eigenmächtiges und unangemeldetes Sondengehen untersagt.
Wer dennoch Funde macht und die behält, begeht Raubgräberei. Das kann nach dem Paragrafen 246 Strafgesetzbuch als Unterschlagung bestraft werden sowie nach Paragraf 304 als gemeinschädliche Sachbeschädigung. Denn Raubgräber zerstören fast immer den für Fachleute aussagekräftigen Kontext, der beispielsweise in Erdverfärbungen besteht. Wer solche illegalen Funde zu verkaufen versucht, kann zusätzlich wegen Hehlerei zur Verantwortung gezogen werden (Paragraf 260a Strafgesetzbuch).
„Die Vergangenheit gehört uns allen und nicht einem Einzelnen“, betonte der Vorsitzende des West- und Süddeutschen Verbands für Altertumsforschung, Simon Matzerath, bei der öffentlichen Vorstellung des Fundes. In Deutschland gebe es viele tausende private Sondengänger, die ihrem Hobby ohne entsprechende Anmeldung und Schulung nachgingen. Dabei handele es sich jedoch darum, das im Boden zu findende Kulturerbe systematisch zu plündern. Es sei davon auszugehen, dass zahlreiche Schätze privat gehoben und verkauft worden seien.
In den vergangenen Jahren gelangen trotzdem wertvolle Bodenfunde in Deutschland – teilweise legal, teilweise illegal. So stieß 2013 ein damals 23-jähriger unangemeldeter Sondengänger in einem Wald in der Südpfalz den „Barbarenschatz von Rülzheim“. Er nahm die Silber-Artefakte anders als Riedl an sich; sie wurden später bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Die Konsequenz waren eine Geldstrafe und ein Jahr Haft auf Bewährung.
Der Münzschatz von Wessling ist nun Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen; das sieht das Denkmalschutzgesetz vor. Weil sich aber der Finder Oliver Riedl vorbildlich verhalten hat, bekommt er eine Belohnung.

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