Jäger aus Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu zweijähriger Haftstrafe verurteilt
Quick Look
- Ein Jäger aus Cloppenburg hat wegen fahrlässiger Tötung seines Jagdfreundes während einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten.
- Das Amtsgericht Ludwigslust stellte fest, dass der Angeklagte zahlreiche Jagdregeln missachtet hatte, darunter die falsche Einstellung des Zielfernrohrs und das Nichtüberprüfen des Wärmebildsignals.
- Neben der Strafe muss er der Witwe 9000 Euro zahlen.
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Why It Matters
Der Jagdfreund des Angeklagten wurde bei einer Jagd am 2. Januar 2025 in der Nähe von Mustin im Landkreis Ludwigslust-Parchim versehentlich erschossen. Der Angeklagte hatte sein Wärmebildgerät auf starker Vergrößerung eingestellt, wodurch nur ein heller Punkt sichtbar war, den er für ein Wildschwein hielt. Er schoss durch das Seitenfenster seines Hochsitzes in Richtung des Hochsitzes seines Freundes.
Am Tag der Urteilsverkündung im Amtsgericht Ludwigslust stellt Richter Siegmar Hackbarth noch einmal die entscheidende Frage: „Wie konnte der Angeklagte annehmen, das ist ein Wildschwein?“ Darum kreiste der aufsehenerregende Prozess gegen einen Jäger aus Niedersachsen, der bei einer Jagd Anfang 2025 in Mecklenburg-Vorpommern versehentlich seinen Jagdfreund auf einem Hochsitz erschossen hat.
Das Gericht entschied: zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. An die Witwe, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, muss der 52-jährige Cloppenburger 9000 Euro zahlen.
Was war passiert?
Am 2. Januar 2025 fuhren der spätere Todesschütze und sein 48-jähriger Freund am frühen Morgen von Cloppenburg in Niedersachsen nach Mecklenburg, um zu jagen. Im Prozess wurde rekonstruiert, was danach geschah: Nachdem die Männer bereits den ganzen Tag gejagt hatten, ging es am Abend noch einmal hinaus, an einen Waldrand nahe der Ortschaft Mustin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. In der Dunkelheit bezogen beide Männer benachbarte Hochsitze, die 142 Meter voneinander entfernt lagen.
Der Jagdfreund bestieg den ersten Hochsitz, der spätere Todesschütze stolperte müde weiter zum nächsten Hochsitz. Unterwegs fiel er hin, seine Sachen waren nass. Auf dem Hochsitz angekommen, öffnete er nicht das vordere Fenster, das ihm die offene Landschaft als Schussfeld bot, sondern die Seitenfenster. Dann schrieb ein anderer Mitjäger per WhatsApp, dass er ein Wildschwein sehe.
Der spätere Todesschütze schaute auf sein Wärmebildgerät. Es war auf dem Jagdgewehr mit Zielfernrohr montiert, das auf eine sehr starke Vergrößerung eingestellt war. Dadurch wurde das Bild stark vergröbert – das Gerät zeigte nur einen hellen Punkt an. Der Jäger dachte: Das ist das Wildschwein, zielte durch das Seitenfenster, in Richtung des anderen Hochsitzes, und drückte ab.
Opfer verblutete
Der Jagdfreund wurde am Hals getroffen und verblutete binnen Minuten. „Er war mein bester Freund“, ließ der Angeklagte, sichtlich betroffen, im Prozess erklären. Die Erklärung verlas sein Anwalt. Er sei erfüllt von Trauer und Entsetzen, hieß es weiter. Er sei erschüttert und bereue zutiefst, was geschehen sei. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und den Unfall verhindern. „Es tut mir unendlich leid.“
Richter Hackbarth sagte am Prozessende über den Todesschützen: „Er hat an diesem Abend so ziemlich alles falsch gemacht, was man eigentlich falsch machen kann.“
Jagdregeln missachtet
So sei das Zielfernrohr falsch eingestellt gewesen. Dann habe der heute 52-Jährige nicht überprüft, ob es sich bei dem Punkt, den ihm sein Wärmebildgerät zeigte, wirklich um ein Stück Wild handelte. Zuvor habe er sich nicht vergewissert, wo genau der Hochsitz mit seinem Freund stand – etwa durch Lichtzeichen. Das Fazit des Richters: Hätte der Jäger die Jagdregeln beachtet, wäre es nicht zu dem tragischen Unglück gekommen. Der Angeklagte habe ein hohes Maß an persönlicher Schuld auf sich geladen.
Auf der anderen Seite des Verhandlungssaals saß während des Prozesses die Witwe mit ihrer Rechtsanwältin. Die Witwe hat eine Tochter, die zum Zeitpunkt des tödlichen Jagdunfalls 13 Jahre alt war. Der Vater sei der Versorger der Familie gewesen, sagte der Richter.
Nebenklage fordert Haft
Die Nebenklage forderte am Ende des Prozesses eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, und das am oberen Rand dessen, was ein Schöffengericht verhängen darf. Das sind vier Jahre, wie die Anwältin der Witwe erklärte.
Sie ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Berufung sei für die Nebenklage aber nicht möglich, da der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht in Zweifel stehe, sagte sie nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur.
Richter Hackbarth sagte, das Verfahren habe auch das Gericht emotional berührt. „Welche Tragik, welche Trauer, welcher Schmerz.“ Er sagte weiter, dass es dem Gericht schwergefallen sei, eine der Tat und Schuld angemessene Strafe zu finden, weil viele Umstände und Besonderheiten der Tat unterschiedlich bewertet werden könnten.
Der Verteidiger des Todesschützen sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen.
Open Questions
- Warum wurde das Wärmebildgerät auf so starke Vergrößerung eingestellt?
- Gab es vor dem Unfall Lichtzeichen oder andere Sicherheitsabsprachen zwischen den Jägern?
- Wird die Witwe zivilrechtliche Schritte gegen den Angeklagten unternehmen?
- Wird der Angeklagte seine Jagdausübung zukünftig einstellen oder beschränken?