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BackKartellverfahren gegen Vodafone darf weitergehen: Gericht lehnt Eilantrag ab
Kartellverfahren gegen Vodafone darf weitergehen: Gericht lehnt Eilantrag ab
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n-tv Wirtschaft1 hour agoBusiness3 min readGermanyView translation

Kartellverfahren gegen Vodafone darf weitergehen: Gericht lehnt Eilantrag ab

Im Streit zwischen 1&1 und Vodafone hat das OLG Düsseldorf einen Eilantrag des Netzbetreibers abgelehnt. Das Bundeskartellamt darf nun im Marktmissbrauchsverfahren entscheiden.

Quick Look

  • Das OLG Düsseldorf hat einen Eilantrag von Vodafone abgelehnt, der das Bundeskartellamt für befangen erklären sollte.
  • Damit kann das Kartellamt sein Marktmissbrauchsverfahren wegen des Vorwurfs der Ausbremsung des Konkurrenten 1&1 fortführen.

AI-generated summary

Why It Matters

Seit 2023 ist 1&1 vierter deutscher Netzbetreiber, verfehlte jedoch Ausbauziele, was auf weniger bereitgestellte Standorte durch Vantage Towers zurückgeführt wurde.

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Seit 2023 mischt 1&1 als vierter deutscher Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt mit. Der Start ist holprig - wegen Vodafone, sagt das Unternehmen aus Montabaur. Missbraucht der Konkurrent seine Macht und bremst 1&1 aus? Das Kartellamt darf diesem Verdacht nun nachgehen.

Im Streit mit dem Wettbewerber 1&1 hat der Handynetz-Betreiber Vodafone einen Dämpfer hinnehmen müssen. Vodafone war im vergangenen Herbst vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gezogen, um Vorwürfen des Marktmissbrauchs gegen sich einen Riegel vorzuschieben. Es wollte das Bundeskartellamt für parteiisch und befangen erklären lassen, wodurch Vodafone in der Auseinandersetzung mit 1&1 bessere Karten gehabt hätte.

Doch das OLG lehnte einen Vodafone-Eilantrag ab, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Damit kommt es nicht zu einem sogenannten vorbeugenden Rechtsschutz. Nun darf das Kartellamt im separaten Bonner Marktmissbrauchsverfahren eine Entscheidung fällen - genau das hatte Vodafone verhindern wollen.

Worum es in dem Wettbewerber-Clinch geht

Hintergrund des Streits ist der Markteinstieg des Wettbewerbers 1&1, der 2019 erstmals eigene Mobilfunk-Frequenzen ersteigerte und in den Jahren danach mit dem Aufbau eines eigenen Netzes begann. Mit den etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, O2 und Vodafone wollte er auf Augenhöhe kommen. Doch 1&1 kam nur im Schneckentempo voran. Anfang 2023 verfehlte die Firma aus Montabaur eine staatliche Ausbaupflicht deutlich: Statt 1000 betrieb 1&1 nur fünf Handynetz-Standorte.

Das lag großteils daran, dass der Infrastruktur-Betreiber Vantage Towers seinem Kunden 1&1 viel weniger Standorte zur Verfügung stellte als vertraglich vereinbart. Bei Vantage Towers geht es um die frühere Funkturm-Sparte von Vodafone, die abgespalten wurde - es kamen andere Investoren an Bord, Vodafone blieb aber der größte Anteilseigner des Unternehmens.

1&1 mutmaßte, dass Vodafone Vantage Towers beeinflusst habe, damit die Firma dem lästigen Mobilfunk-Konkurrenten 1&1 weniger Standorte übergab und dessen Handynetz-Ausbau dadurch abgebremst wurde. Vodafone und Vantage Towers bestritten das.

Kartellamt äußert herbe Kritik an Vodafone

Das Kartellamt ging dem Verdacht von 1&1 nach und leitete 2023 ein Verfahren wegen Marktmissbrauchs gegen Vodafone ein. Später kamen die Wettbewerbshüter zu der vorläufigen Einschätzung, dass an dem Vorwurf etwas dran gewesen sei. Die verzögerte Bereitstellung der Standorte sei als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 zu werten, erklärte Behördenchef Andreas Mundt im Frühjahr 2025.

Das brachte Vodafone auf die Palme. Die Firma zog alle juristischen Register und wollte die finale Entscheidung des Kartellamts verhindern, indem es die Bundesbehörde für befangen erklärte - aus dem Plan wurde aber nichts, wie die Düsseldorfer OLG-Entscheidung zeigt.

Ein Vodafone-Sprecher sagte, die Frage der Befangenheit sei nicht entschieden. Vielmehr habe das Gericht nur den Sonderweg abgelehnt, den Rechtsschutz noch vor einer Kartellamtsentscheidung festzustellen.

"Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Bundeskartellamt wesentliche Verfahrensvorschriften missachtet hat", so der Vodafone-Sprecher. "Während des gesamten Verfahrens hat die Behörde nach unserer Einschätzung mit deutlicher Voreingenommenheit zugunsten von 1&1 gehandelt, was aus unserer Sicht auch durch die uns vorliegenden Akten belegt wird."

Allein die Verfahrensverstöße würden jede Entscheidung der Behörde rechtswidrig machen. Sollte die Entscheidung dennoch negativ ausfallen, werde Vodafone alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten. Das Kartellamt weist die Vorwürfe von Vodafone entschieden zurück.

1&1 macht Fortschritte

Und was sagt 1&1 zu der Entwicklung des Rechtsstreits? "Wir begrüßen, dass das Kartellamt seine Arbeit fortsetzen und den Fall nun entscheiden kann", teilte das Unternehmen aus Montabaur auf Anfrage mit. Der schleppend begonnene Handynetz-Ausbau von 1&1 hat inzwischen Fahrt aufgenommen, am Ende des zweiten Quartals 2026 erreichte die Firma mit ihren Antennen knapp ein Drittel der deutschen Haushalte.

Da, wo sie es nicht tut - also bei den anderen zwei Dritteln der deutschen Haushalte -, werden die 1&1-Kunden mit einem anderen Handynetz verbunden, und zwar dem Vodafone-Netz. Denn trotz des Vantage-Towers-Streits haben die beiden Mobilfunker inzwischen eine Partnerschaft geschlossen, der zufolge 1&1 das Vodafone-Netz mitnutzen darf und dafür Miete zahlt.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Das Bundeskartellamt wird eine finale Entscheidung im Bonner Marktmissbrauchsverfahren fällen.

    Very likely · Within months

Open Questions

  • Wie wird das Bundeskartellamt im Marktmissbrauchsverfahren entscheiden?
  • Welche rechtlichen Schritte wird Vodafone nach einer möglichen negativen Entscheidung einleiten?

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This article was originally published by n-tv Wirtschaft.

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