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Seit 2026 sind Kryptobörsen in Deutschland verpflichtet, Nutzerinformationen und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, um die EU-Richtlinie DAC8 umzusetzen. Dies umfasst Namen, Adresse, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer.
Aus dem Handelsblatt-Archiv: Seit 2026 müssen Kryptobörsen neue Vorschriften einhalten. Was das Finanzamt künftig über Besitzer von Kryptowährungen weiß und wo noch anonyme Geschäfte möglich sind.
Symbolischer Bitcoin: Transaktionsdaten werden künftig automatisch an die Steuerbehörden gemeldet. Foto: action press
Frankfurt. Die Zeit, in der Kryptoinvestoren im Verborgenen agieren und ihre Gewinne vor dem Finanzamt verschweigen konnten, geht zu Ende. Seit 2026 sind die Anbieter verpflichtet, Informationen über ihre Nutzer sowie deren Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zu melden. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie DAC8 um. Das Risiko, als Steuerhinterzieher erwischt zu werden, steigt damit um ein Vielfaches.
Alle Kryptoanbieter, die aus Deutschland kommen oder hier mit deutschen Nutzern tätig sind, müssen die Informationen an die Steuerbehörden melden und sind dabei auch auf die Selbstauskunft ihrer Nutzer angewiesen. Betroffen sind zum Beispiel Bison, Bitpanda, Kraken, Binance oder Coinbase.
Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was muss ich meiner Kryptobörse offenlegen?
Gänzlich anonym war der Kryptohandel ohnehin nicht. Die großen Kryptoanbieter verlangten schon bisher bei der Registrierung einen Identitätsnachweis. Neben Namen, Adresse und Geburtsdatum müssen sie aber nun auch noch die steuerliche Ansässigkeit, also die Länder, in denen ihr Kunde steuerpflichtig ist, und seine Steueridentifikationsnummer erfassen.
Die Informationen leiten die Kryptoanbieter in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder an eine vergleichbare Behörde im europäischen Ausland weiter. Gleiches geschieht mit den Salden und Transaktionsdaten zu allen Ein- und Auszahlungen in Wallets. Auch Käufe und Verkäufe in eine andere Kryptowährung oder in Fiatgeld (zum Beispiel Euro) zählen zu den Informationen, die die Anbieter weiterleiten. Das BZSt übermittelt diese Daten anschließend an das jeweils zuständige Finanzamt des Nutzers.
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Was passiert, wenn ich meine Steueridentifikationsnummer nicht angebe?
Reagiert der Nutzer nicht, muss der Anbieter ihn erinnern und danach anmahnen. „Bleiben die Informationen weiterhin aus, muss der Anbieter den Nutzer an der Durchführung zu meldender Transaktionen hindern“, erklärt Hendrik Arendt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei CMS. Die Sperre muss spätestens 90 Tage (frühestens 60 Tage) nach der ersten Aufforderung umgesetzt werden. „Die Geschäftsbeziehung kann fortgesetzt werden, sobald die Informationen nachgereicht wurden“, sagt Arendt.
Was passiert, wenn ich meinem Kryptoanbieter gegenüber falsche Angaben mache?
Die Selbstauskunft sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Gibt der Nutzer die Selbstauskunft vorsätzlich oder leichtfertig nicht ab, droht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro“, warnt Arendt. Das Gleiche gelte, wenn diese Selbstauskunft fehlerhaft oder unvollständig sei. Auch eine verspätete Abgabe könne mit einem solchen Bußgeld bestraft werden.
Welche Strafen drohen dem Anbieter, wenn er die Daten nicht oder fehlerhaft weitergibt?
Auch Anbieter können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Fall belangt werden, wenn sie die Meldung versäumen.
Ebenso müssen sie versuchen, die Daten möglichst korrekt weiterzugeben. „Sie sind verpflichtet, die Angaben ihrer Nutzer auf Plausibilität zu prüfen“, sagt Arendt. „Die EU stellt dafür die TIN-on-the-Web-Schnittstelle zur Verfügung“, ergänzt Matthias Steger, auf Bitcoin spezialisierter Steuerberater. Das Tool überprüft, ob die Struktur der Steueridentifikationsnummer nach Art und Anzahl der Zeichen für das jeweilige Ansässigkeitsland gültig ist.
Eine Eingabe bestehend aus 12345 dürfte demnach schnell auffallen, ein Zahlendreher erst beim BZSt. Etwa dann, wenn die Steueridentifikationsnummer nicht mit den übrigen Angaben des Steuerpflichtigen zusammenpasst. Oder wenn der Nutzer unter einer anderen Steueridentifikationsnummer Kryptogewinne in seiner Steuererklärung angibt.
In welchen Fällen bekomme ich Post vom Finanzamt?
Die gemeldeten Transaktionsdaten geben den Finanzämtern Hinweise darauf, wer überhaupt mit Kryptowerten handelt und wessen Steuererklärung sich die Beamten genauer ansehen sollten.
„Wer viel handelt, aber keine entsprechenden Gewinne in der Steuererklärung angibt, muss sich auf Nachfragen des Finanzamts gefasst machen“, sagt Arendt.
Die Daten für 2026 müssen die Kryptoanbieter bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt übermitteln. Wie schnell die Finanzämter in der Lage sein werden, diese technisch auszuwerten, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Doch sie haben keine Eile. Um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen, haben sie zehn Jahre Zeit, in besonders schweren Fällen sogar 15 Jahre.
Wann sind Kryptogewinne steuerpflichtig?
Wer privat mit Kryptowerten handelt, tätigt private Veräußerungsgeschäfte. Wer nicht mehr als 1000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet oder die Coins länger als ein Jahr hält, muss keine Steuern zahlen.
Einnahmen aus Staking zählen zu den sonstigen Einkünften und müssen versteuert werden, sobald die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr überschritten wird. Mining dagegen wird meist als gewerblich angesehen, sodass hier Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen können.
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Entfällt durch den Datenaustausch die Dokumentation für die Steuererklärung?
Nein. Wer steuerpflichtige Gewinne macht und diese gegenüber dem Finanzamt erklärt, muss zugrunde liegende Transaktionen entsprechend dokumentieren, damit das Finanzamt diese nachvollziehen kann. „Ein Verweis darauf, dass dem Finanzamt wegen des Datenaustauschs ja schon alle Informationen vorliegen, genügt nicht“, sagt Arendt.
Wer viel handelt, sollte professionelle Reportingtools wie Coin Tracking, Blockpit oder Pekuna nutzen.
Melden die Kryptobörsen auch Transaktionen aus Vorjahren?
Nein. Das Gesetz gilt erst für Transaktionen aus dem Jahr 2026. „Aber wenn hier plötzlich erstmalig Kryptotransaktionen in größerem Umfang auffallen, auch wenn sie ordnungsgemäß in der Steuererklärung für 2026 auftauchen, können die Finanzämter Fragen zur Herkunft und den Vorjahren stellen“, sagt Arendt.
Parallel dazu können die Finanzbehörden jederzeit Auskunftsersuche bei Kryptoanbietern stellen. Größere Steuersünder der Kryptobörse Bitcoin.de wurden in den vergangenen Jahren so bereits ins Visier genommen.
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Gibt es noch Möglichkeiten für Kryptoinvestoren, anonym zu bleiben?
Außerhalb der EU haben sich Länder wie die USA und Großbritannien den CARF-Vorschriften zum Informationsaustausch im Kryptobereich angeschlossen. CARF ist jedoch freiwillig.
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„Daher wird es nach aktuellem Stand zum Beispiel in Panama weiterhin auch an Exchanges möglich sein, anonym zu handeln“, sagt Steger. Auch Auswandererziele wie Georgien, Vietnam, die Philippinen oder das Bitcoin-Mekka El Salvador seien CARF bisher nicht beigetreten.
CARF und DAC8 gelten außerdem nicht im Bereich Selbstverwahrung und beim direkten Handel ohne Börse. Anbieter wie UniSwap oder PancakeSwap ermöglichen auch in Europa ansässigen Kryptonutzern den direkten Handel zwischen Wallets.
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