Künstliche Intelligenz spielt in der deutschen Personalsuche bislang nur eine Nebenrolle
Quick Look
- Nur 12 Prozent der deutschen Unternehmen nutzen KI im Bewerbungsprozess, hauptsächlich zur Erstellung von Stellenanzeigen.
- Die EU-KI-Verordnung stuft solche Systeme als Hochrisikobereich ein, was strenge Auflagen und hohe Bußgelder mit sich bringt, obwohl viele Unternehmen das Potenzial der Technologie sehen.
AI-generated summary
Why It Matters
Die EU-KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme, die über beruflichen Zugang mitentscheiden, als Hochrisikobereich und stellt entsprechende Anforderungen an Transparenz, Aufsicht und Dokumentation.
Künstliche Intelligenz spielt bei der Personalsuche in Deutschland bislang nur eine Nebenrolle. Nur 12 Prozent der Unternehmen setzen KI im Bewerbungsprozess ein. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor, die WELT AM SONNTAG exklusiv vorliegt.
Am häufigsten wird KI demnach zur Erstellung von Stellenanzeigen genutzt. Neun Prozent der Unternehmen setzen entsprechende Anwendungen bereits ein. Sechs Prozent nutzen KI für die erste Sichtung eingehender Bewerbungen. Fünf Prozent arbeiten mit KI-basierten Kompetenz- oder Potenzialanalysen.
Sie spricht damit die Einstufung als „Hochrisikobereich“ aus der EU-KI-Verordnung an, die überall dort greift, wo ein KI-System über beruflichen Zugang mitentscheidet. Anhang III des EU AI Acts nennt dabei ausdrücklich das gezielte Ausspielen von Stellenanzeigen, das Auswerten und Filtern von Bewerbungen und das Bewerten von Kandidaten in Interviews oder Assessments. Die Schwelle liegt niedrig. Auch Systeme, die nur unterstützen sollen, fallen darunter, sobald sie die Personalentscheidung beeinflussen.
Die Unternehmen, die solche Software einsetzen, müssen die Systeme nach Anleitung betreiben, geschultes Personal für die menschliche Aufsicht abstellen, Betriebslogs führen, den Betriebsrat einbinden und Bewerber darüber informieren, dass KI im Verfahren beteiligt war. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 15 bis 35 Millionen Euro oder drei bis sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. „Damit zurechtzukommen, ist anspruchsvoll“, sagte Holdampf-Wendel.
Gleichzeitig sehen viele Unternehmen Potenzial für die Technologie. So können sich 59 Prozent vorstellen, KI zur Erstellung von Stellenanzeigen einzusetzen. Mehr als ein Drittel (34 Prozent) kann sich KI-gestützte Kompetenz- oder Potenzialanalysen vorstellen, 27 Prozent den Einsatz bei der ersten Sichtung von Bewerbungen.
Hendrikje Rudnick ist Wirtschaftsredakteurin und leitet das Redaktionsteam bei BUSINESS INSIDER. Sie berichtet über die Themen Management und Leadership, Karriereplanung, Künstliche Intelligenz und den deutschen Arbeitsmarkt.
Open Questions
- Wie viele Unternehmen planen tatsächlich die Einführung von KI im Bewerbungsprozess?
- Welche spezifischen Herausforderungen sehen Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Vorgaben?


