Linkspartei klagt gegen Bundeswirtschaftsministerium wegen Instagram-Video
Die Partei wirft Ministerin Katherina Reiche den Missbrauch staatlicher Kanäle für politische Agitation vor und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Quick Look
- Die Linkspartei hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen Bundesministerin Katherina Reiche eingereicht.
- Anlass ist ein Instagram-Video, in dem Reiche die Partei wegen Enteignungsdebatten und Antisemitismusvorwürfen kritisierte.
- Die Linke sieht ihre Neutralitätspflicht verletzt.
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Why It Matters
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach die Nutzung staatlicher Ressourcen für parteipolitische Äußerungen durch Regierungsmitglieder eingeschränkt.
Die Linkspartei geht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor. Die Partei will das Ministerium dazu verpflichten, ein Video auf deren Instagramkanal zu löschen. In dem Video vom 24. September sagt Reiche, es sei gefährlich für den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche, dies in ihr Programm schreibe und „Antisemitismus offen“ lebe. Der Linken-Bundesvorsitzende Luigi Pantisano warf Reiche am Montag in Berlin vor, sie habe die „Ministeriumskanäle dafür missbraucht, politisch zu agitieren“.
Die Linkspartei hatte das Ministerium aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu löschen. Dem war Reiches Haus nicht nachgekommen. Die Linkspartei ist der Ansicht, die Ministerin habe ihre Neutralitätspflicht missachtet. Die Linkspartei sei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt worden. Ein Ministeriumssprecher sagte hingegen am Montag, das Video sei „die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern“ und beziehe sich „eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit amtlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern zu parteipolitischen Fragen befasst. So beanstandeten die Karlsruher Richter im Jahr 2018, dass die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf der Homepage ihres Ministeriums eine Pressemitteilung veröffentlichte, in der sie eine geplante Demonstration der AfD kritisierte.
Vier Jahre später entschied das Gericht, dass die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt hat, indem sie auf einem Staatsempfang in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit AfD-Stimmen zum Thüringer Ministerpräsidenten rügte.
Die Verfassungsrichter verlangen von Regierungsmitgliedern eine zurückhaltende Nutzung amtlicher Ressourcen. Insbesondere Verzerrungen im Wettbewerb mit Oppositionsparteien, denen solche Mittel nicht zur Verfügung stehen, wollen sie so vermeiden.
Anders als Wanka und Merkel nennt Reiche in ihrem Video keine Partei namentlich. Dass sie sich auf die Linkspartei bezieht, wird aber nicht nur durch die Bezüge zu Enteignungen und Antisemitismus klar: So spricht Reiche auch von einer Partei, „die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“. Vier Tage vor Veröffentlichung des Videos hatte Clanchef Issa Remmo die Wahlparty der Neuköllner Linkspartei besucht.
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Linkspartei recht geben, wäre das für sie ein wichtiger Erfolg. In den vergangenen Wochen stand die Partei stark unter Druck: Neben Antisemitismusvorwürfen und Clankontakten geht es dabei auch um das Verhältnis der Partei zum Linksextremismus.
In der vergangenen Woche war durch eine F.A.Z.-Recherche bekannt geworden, dass die Berliner Bürgermeisterkandidatin Elif Eralp (Linke) bis zum vergangenen Jahr Mitglied der Roten Hilfe war. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als erwiesen linksextremistische Bestrebung eingestuft. Einen Tag später trat Linken-Fraktionschef Sören Pellmann in die Rote Hilfe ein.
Der Linken-Bundesvorsitzende Luigi Pantisano warf am Montag der CDU vor, mit „Schaum vor dem Mund“ nach Berlin zu schauen. Die Rote Hilfe halte er für einen „wichtigen Verein, weil dort Menschen, die vor Gericht stehen, finanzielle und rechtliche Unterstützung“ erhielten. Dies sei „von unserer Verfassung so gedeckt“. Auf Nachfrage der F.A.Z., wie er dazu stehe, dass die Rote Hilfe Zeugen auch dann von einer Aussage abrät, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, sagte Pantisano, er könne das juristisch nicht bewerten – der Rat des Vereins werde aber „seinen Sinn haben“.
What to Watch
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des Videos.
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Open Questions
- Wie wird das Bundesverfassungsgericht über die Klage entscheiden?
- Folgen weitere rechtliche Schritte der Linkspartei?





