Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht keinen hinreichenden Tatverdacht für Volksverhetzung, doch das Disziplinarverfahren gegen den Gymnasiallehrer läuft weiter.
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Der Lehrer wurde aufgrund von Social-Media-Posts suspendiert, in denen er die israelische Kriegsführung kritisierte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt stufte diese Posts zuvor als antisemitisch ein.
Die scharfe Kritik eines hessischen Lehrers an der israelischen Kriegsführung in Gaza auf seinem privaten Social-Media-Kanal erfüllt nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Mangels hinreichenden Tatverdachts sei ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst mit.
Die hessischen Schulbehörden führen davon ungeachtet ein Disziplinarverfahren fort, wie der Oberstudienrat bestätigte. Der Gymnasiallehrer Julian H. befindet sich seit mittlerweile einem Jahr im Zwangsurlaub.
Mehrere Monate nach seiner Suspendierung war der Pädagoge im Frühsommer selbst mit seinem Fall an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte auf seinem Instagram-Account unter anderem der Bundesregierung vorgeworfen, israelische Kriegsverbrechen zu unterstützen. Er vertrat die Position, Palästinenser hätten das Recht, sich auch gewaltsam gegen die Besatzung zu wehren. Das zuständige Schulamt hatte dem Mathematik- und Informatiklehrer daraufhin unter Berufung „auf beamtenrechtliche Pflichtverletzungen und mögliche Straftaten“ mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Das Verwaltungsgericht Darmstadt sprach damals von „antisemitischen und israelfeindlichen“ Posts.
Nach der Anzeige einer Privatperson wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, das Disziplinarverfahren ruhte monatelang bis zu deren Abschluss.
Dessen Ausgang ist durch die Einstellung der Ermittlungen ohne Anklage oder Verurteilung noch nicht vorbestimmt, da für dienstliche Vergehen im Beamtenverhältnis strengere Maßstäbe gelten als im Strafrecht. Das zuständige hessische Bildungsministerium will den Fall bislang nicht kommentieren. Zu Personalanlegenheiten könnten öffentlich grundsätzlich keine Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Lehrer selbst sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Ich habe keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten.“ Nach dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 habe er noch eine Solidaritätsveranstaltung für die israelischen Opfer besucht.
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