
Johanna Hey und Matthias Hiller fordern ein Steuerrecht, das unternehmerische Risiken besser berücksichtigt und Investitionen fördert.
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Die Kommission 'Vereinfachte Unternehmensteuer' legte 2024 einen Abschlussbericht vor. Zuvor wurden bereits das Investitionssofortprogramm und das Standortfördergesetz verabschiedet.
Deutschland braucht ein Steuerrecht, das unternehmerische Risiken berücksichtigt und Investitionen nicht ausbremst, meinen Johanna Hey und Matthias Hiller. Neun Änderungen sind dafür nötig.
Die Autoren: Johanna Hey ist Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln und Matthias Hiller ist Mitglied im Finanzausschuss für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Weniger als zwei Monate nach der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler wurde ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, später folgte das Standortfördergesetz. Die Bundesregierung hat damit Investitionsanreize gesetzt, Finanzierungsmöglichkeiten verbessert; die Körperschaftsteuer wird ab 2028 gesenkt. Das waren notwendige Schritte, doch der Reformbedarf der Unternehmensbesteuerung ist damit nicht erschöpft.
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Dazu brauchen sie ein Steuerrecht, das wettbewerbsfähig, einfach und berechenbar ist. Empfehlungen bietet der Abschlussbericht der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, der im Jahr 2024 vom Bundesministerium der Finanzen initiiert worden ist. Wichtig ist es jetzt, Prioritäten zu setzen.
Erstens müssen Investitionen steuerlich besser berücksichtigt werden. Dazu sollten Ausgaben für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Automatisierung und Cybersicherheit sofort zum Abzug zugelassen werden. Auch die degressive Abschreibung könnte verstetigt werden.

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