Nur acht Kinderehen aufgehoben – AfD-Chefin Weidel kritisiert Behörden
Eine Landtagsanfrage der AfD offenbart 350 Fälle von Kinderehen, die ohne rechtskräftige Aufhebung blieben.
Quick Look
- Eine AfD-Anfrage in Baden-Württemberg deckt 350 Fälle von Kinderehen auf, die zwischen 2018 und 2024 ohne rechtskräftige Aufhebung blieben.
- Nur acht Ehen wurden offiziell aufgehoben.
- Gründe für das Ausbleiben der Aufhebung sind oft Volljährigkeit oder Tod.
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Why It Matters
In Deutschland ist das Mindestalter für die Eheschließung 18 Jahre. Der Bundestag hat 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen.
Kinderehen sind in Deutschland verboten. Dennoch brachte eine Landtagsanfrage der AfD hunderte solcher illegalen Ehebündnisse alleine in Baden-Württemberg zum Vorschein.
Demnach wurden in den vergangenen Jahren zwar acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben, wie aus der veröffentlichten Antwort des Innenministeriums hervorgeht. Gleichzeitig dokumentierte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen 350 weitere Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden. Das Regierungspräsidium Tübingen ist seit 2012 für das Thema Kinderehen landesweit zuständig. Die aufgeführten Fälle umfassen den Zeitraum von 2018 bis 2024.
Weiter kündigte Weidel an, dass mit einer AfD-geführten Regierung sofort Schluss mit Kinderehen sein werde. „Es ist wirklich bodenlos und verantwortungslos, was dieser Staat in unseren Landesgrenzen toleriert. Das haut dem Fass wirklich den Boden aus, Kinderehen zu tolerieren.“
Volljährigkeit und Tod verhindern häufig, dass Kinderehen aufgehoben werden
Das Regierungspräsidium befasst sich eigenen Angaben zufolge lediglich mit Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden. Sie werden der Behörde durch Standesämter oder die Standesamtsaufsichten angezeigt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Bei einer aufgehobenen Kinderehe aus dem Jahr 2020 zwischen irakischen Staatsangehörigen war, wie von Weidel thematisiert, der Mann 17 Jahre und das Mädchen erst elf Jahre alt, wie aus der Antwort des Innenministeriums weiter hervorging.
Mögliche Gründe dafür, dass Kinderehen nicht aufgehoben wurden, waren unter anderem die Volljährigkeit des minderjährigen Partners, bevor die Aufhebungsentscheidung rechtskräftig wurde, oder auch der Tod eines Ehepartners. In Deutschland darf man eine Ehe erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr schließen. Der Bundestag hatte 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen.
Open Questions
- Warum wurden die 350 Fälle nicht rechtskräftig aufgehoben?
- Wie viele dieser Fälle sind aktuell noch aktiv?




