
Nachdem ein Polizist einen Jugendlichen mit einer Spielzeugpistole angeschossen hat, widerspricht die Familie der Polizeidarstellung gravierend. Auch politische Kritik wird laut.
AI-generated summary
Ein Polizist gab bei einem Einsatz in München einen Schuss auf einen 14-Jährigen ab, der eine Softair-Pistole mitführte. Die Familie und die Polizei schildern den Hergang unterschiedlich.
In dieser am Mittwochabend verbreiteten Mitteilung des Zentrums weist die Familie des tags zuvor schwer verletzten Jungen die Darstellung des Geschehens durch die Polizei „entschieden zurück“. Unter Bezugnahme auf ein persönliches Gespräch mit der Familie des Schülers heißt es, dieser habe nach Aufforderung durch Polizeibeamte die von ihm mitgeführte Spielzeugpistole „sofort auf den Boden“ geworfen und mehrmals laut gerufen: „Es ist eine Spielzeugwaffe! Nicht schießen!“
Dennoch habe ein Beamter einen Schuss abgegeben, mit dem er den Jugendlichen in den Bauch traf. Danach sei der Schwerverletzte „am Boden fixiert, gedemütigt und gefesselt“ worden; erst nach Aufforderung durch Sanitäter seien ihm die Handschellen abgenommen worden.
Damit unterscheidet sich die Schilderung der Familie in zwei wesentlichen Punkten von derjenigen der Polizei. Deren Sprecher Thomas Schelshorn hatte am Mittwochmittag berichtet, dass ein Zivilbeamter in dem Moment auf den Jungen geschossen habe, als dieser sich zu ihm umgedreht und die Waffe noch in den Händen gehabt habe. Die später als Softair-Pistole identifizierte Anscheinswaffe sei im Übrigen nicht als Spielzeug zu erkennen gewesen, wie Schelshorn anhand von Vergleichsfotos mit einer scharfen Neun-Millimeter-Beretta erläuterte. Außerdem hieß es, die Einsatzkräfte der Polizei hätten bis zum Eintreffen von Notarzt und Rettungsdienst umgehend Erste Hilfe geleistet; von einer Fixierung oder Fesselung war dabei nicht die Rede gewesen.
„Egal, was sich genau zugetragen hat – ich glaube, es gibt Alternativen zu diesem potenziell tödlichen Vorgehen“, sagte Johannes König, der Vorsitzende der Münchner Linken, am Telefon zur SZ. Vertreter des Kurdischen Zentrums forderten eine „lückenlose Aufklärung der Polizeigewalt (…), und vor allem Einsatzfehler aufzuarbeiten“. Auch König hatte in seiner Medienmitteilung vom Mittwochabend verlangt: „Die Umstände, die zum Schusswaffeneinsatz und dem anschließenden Vorgehen der Beamten führten, müssen lückenlos und unabhängig aufgeklärt werden.“ Er kritisiert den Einsatz scharf und warf dem Beamten vor, „die Lage fatal falsch eingeschätzt – und selbst als von einer akuten Bedrohung längst keine Rede mehr sein konnte, offenbar völlig unverhältnismäßig gehandelt“ zu haben.
König hatte nach eigenen Angaben im Krankenhaus mit den Eltern des 14-Jährigen gesprochen und dabei auch eine Handyaufnahme vom Krankenbett gesehen, in der der Schüler aus dem Landkreis Miesbach seine Sicht der Dinge geschildert habe. Auf Anfrage der SZ teilte eine Sprecherin der federführenden Staatsanwaltschaft München I mit, dass sie den Jugendlichen bislang nicht vernommen haben. Allerdings sei neben weiteren Zeugen auch die Begleiterin des Jungen befragt worden. Rechtlich bewerten will die Staatsanwaltschaft diese Aussagen erst, wenn die Vorermittlungen abgeschlossen sind. In denen werden die beteiligten Polizisten weiterhin als Zeugen geführt, nicht als Beschuldigte; das gilt auch für den Beamten, der den Schuss abgab.
Ob dessen Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen ist, gehört nun zu den Ermittlungen, die vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) unter sachlicher Leitung der Staatsanwaltschaft geführt werden. Mit schnellen Ergebnissen ist dabei nicht zu rechnen. In den Jahren 2024 und 2025 hat es in München drei Polizeieinsätze gegeben, bei denen Beamte oder Beamtinnen Schüsse auf Personen abgegeben haben mit jeweils tödlichen Folgen für die Getroffenen: am 19. August 2024 in einem Supermarkt an der Implerstraße, am 5. September 2024 am NS-Dokumentationszentrum nahe dem Karolinenplatz sowie am 7. Juni 2025 an der Theresienwiese. In allen drei Fällen sind die Vorermittlungen noch nicht abgeschlossen.
In der Implerstraße und an der Theresienwiese setzten die Beamten ihre Waffen gegen psychisch auffällige Frauen ein, die sie mit Messern bedrohten. Am Karolinenplatz erschossen die Beamten einen antisemitisch eingestellten Österreicher, der mit einem Gewehr bewaffnet war und offensichtlich einen Anschlag auf das israelische Generalkonsulat verüben wollte.
79 Schusswaffeneinsätze in den vergangenen Jahren
Von 2016 bis 2025 hat das BLKA insgesamt 79 Schusswaffeneinsätze der bayerischen Polizei gegen Personen erfasst, also im Durchschnitt acht pro Jahr. Dabei gab es 52 Verletzte und 13 Tote. Nur einmal in all den Jahren wurde ein Schusswaffengebrauch als unzulässig eingestuft, das war 2023. Detaillierte Zahlen für München konnte das BLKA am Donnerstag nicht vorlegen.
Über den 14-jährigen Schüler hatte die Münchner Polizei am Mittwoch bereits bekannt gegeben, dass er vor drei Jahren mit seinen Eltern in das Bundesgebiet eingereist sei und hier Asyl beantragt habe; dieser Antrag sei jedoch abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden. In der Regel werden solche Angaben über Tatverdächtige öffentlich gemacht; gegen den 14-Jährigen wird im Zusammenhang mit dem Einsatz vom Dienstag wegen einer möglichen Bedrohung ermittelt.
AI outlook — possibilities, not facts
Abschluss der Vorermittlungen durch das BLKA und die Staatsanwaltschaft
Likely · Within months

Ein kalifornisches Paar verklagt eine Leihmutter auf 100.000 Dollar Schadenersatz, da diese trotz vertraglicher Vereinbarung einen Fötus mit einer Herzerkrankung nicht abtreiben ließ. Das Kind wurde in Texas geboren und wird nun von den biologischen Eltern betreut.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat Uber wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzregeln zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Uber kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, streitet vor einem dänischen Gericht in Sønderborg um das Umgangsrecht mit seinen Enkelkindern. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit zwischen seiner Tochter Christina Block und deren Ex-Mann.

In Hongkong wurden zwei Organisatoren von Gedenkveranstaltungen für die Tiananmen-Proteste von 1989 wegen »Anstiftung zur Subversion« schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus.

In Oakland hat ein Prozess gegen Meta begonnen. Generalstaatsanwälte aus mehreren US-Bundesstaaten werfen dem Konzern vor, durch Funktionen wie 'Infinite Scroll' gezielt die psychische Gesundheit junger Nutzer für Werbeeinnahmen zu gefährden.

In einem wegweisenden US-Prozess in Oakland muss sich Meta wegen des Vorwurfs verantworten, Minderjährige durch Social-Media-Funktionen abhängig zu machen. Die Kläger fordern Beschränkungen und Strafzahlungen in Milliardenhöhe.