
Ein kalifornisches Paar fordert über 100.000 Dollar Schadenersatz von einer Leihmutter, die einen Fötus mit Herzerkrankung nicht abtreiben wollte.
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Das Paar hatte vertraglich das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bei Anomalien des Fötus vereinbart. Die Leihmutter entschied sich jedoch gegen den Abbruch, nachdem eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde.
Die Leihmutter hatte sich geweigert, einen Fötus wegen einer Herzerkrankung abzutreiben: Nun verklagen die biologischen Eltern die Frau auf mehr als 100.000 Euro Schadenersatz.
Nach der Weigerung, einen Fötus wegen einer Herzerkrankung abzutreiben, hat ein kalifornisches Elternpaar die Leihmutter verklagt. Nausheen Gilkar und Omar Ahmed begründeten die Forderung nach mehr als 100.000 Dollar Schadenersatz mit „empörendem Verhalten“ und Vertragsbruch. Die 28 Jahre alte McKenna West habe gegen eine Klausel der Leihmuttervereinbarung verstoßen, die einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der biologischen Eltern ermögliche, falls der Fötus „Anomalien“ aufweise.
Gilkar und Ahmed, die der Leihmutter 60.000 Dollar zahlten, hatten West im Frühjahr zu einer Abtreibung aufgefordert. In der 20. Schwangerschaftswoche war bei dem Fötus damals ein Hypoplastisches Linksherz-Syndrom (HLHS), eine Unterentwicklung von linker Herzkammer und Gefäßen, diagnostiziert worden.
Die Leihmutter entschloss sich aber, das Kind gegen den Willen der sogenannten intended parents auszutragen. Zur Entbindung reiste West aus ihrem Heimatstaat Alaska nach Texas, das Leihmütter unter Umständen als juristische Mütter anerkennt. Der Junge, der vor zwei Wochen in einem Krankenhaus bei Dallas zur Welt kam, wird inzwischen von Gilkar und Ahmed betreut.
Die Leihmutter plane laut ihrem Anwalt dennoch, das Sorgerecht für das Neugeborene zu beantragen. „Jedes Leben ist wertvoll. Keine Frau sollte gezwungen werden, das Leben eines Kindes in ihrem Bauch zu beenden“, sagte West der „New York Post“.
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Gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit der Abtreibungsklausel im Leihmutterschaftsvertrag.
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