
Nach dem Scheitern von US-Immobilieninvestitionen verklagt die Deutsche Finance die BVK auf Schadenersatz und wirft ihr unzulässige Einflussnahme vor.
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Die Deutsche Finance Group und die BVK investierten gemeinsam in US-Immobilien, darunter die Transamerica Pyramid. Die Projekte entwickelten sich finanziell negativ, was zu gegenseitigen Schuldzuweisungen führte.
Düsseldorf, Berlin. Die Euphorie über den Kauf war groß, das Versprechen noch größer: „Wir freuen uns, die Transamerica Pyramid für unsere Investoren in eine neue Ära zu überführen.” Die außergewöhnliche Immobilie in San Francisco markiere „einen neuen Meilenstein” bei der Entwicklung unseres Prime-Office-Portfolios in den USA, jubelte Deutsche-Finance-Chef Sven Neubauer im Oktober 2020.
Gerade hatte die Deutsche Finance Group gemeinsam mit der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und dem New Yorker Projektentwickler Michael Shvo den 260 Meter hohen Wolkenkratzer für 650 Millionen Dollar gekauft. Die Transamerica Pyramid galt schon damals als Wahrzeichen der Stadt in Kalifornien.
Sechs Jahre später ist das Projekt desaströs gescheitert und steht als Symbol für eine fehlgeschlagene, riskante Investmentstrategie der BVK mit sieben Immobilien in den USA. Auch der Ton zwischen den früheren Partnern ist nun ein anderer. „BVK dropped the ball“ – die BVK habe es vermasselt – heißt es sinngemäß in einer 66 Seiten langen Schadenersatzklage der Deutschen Finance gegen Deutschlands größte öffentlich-rechtliche Versorgungskammer.
Die Klageschrift liegt dem Handelsblatt vor. Darin geht es im Kern um die Frage, wer die Investments tatsächlich steuerte und wer für ihr Scheitern verantwortlich ist. Aber auch darum, wer für etwaige Schäden aus öffentlichen Streitigkeiten aufkommen soll. Die einstigen Partner BVK und Deutsche Finance sind erbitterte Gegner geworden.
Vorläufiger Höhepunkt des Konflikts ist die Klage, die die Deutsche Finance Ende August im US-Bundesstaat Delaware eingereicht hat. Für die BVK und ihre rund 2,7 Millionen Versicherten geht es um Verluste von bis zu 850 Millionen Euro, für die Deutsche Finance laut Klage um ihre Zukunft. Sie will Schadenersatz für entgangene Einnahmen, Reputationsschäden und verlorene Geschäftschancen. Die Höhe soll das Gericht festlegen.
Die Vorwürfe wiegen schwer. Die DF wirft der BVK vor, anders als öffentlich dargestellt die maßgebliche Entscheiderin bei den Investments in US-Immobilien gewesen zu sein. Nach deren Scheitern habe die Kasse dann Politik und Öffentlichkeit getäuscht und eine Diffamierungskampagne gefahren. Dabei habe sie auch den bayerischen Landtag und die Finanzaufsicht mit falschen Angaben über ihre Beteiligung informiert.
In der Klage ist die Rede von einem „false, disparaging and defamatory narrative“ – einer falschen, herabsetzenden und verleumderischen Darstellung. In der Folge sei „die Fähigkeit der Deutschen Finance, neues Kapital einzuwerben und zu investieren sowie ihr laufendes Geschäft fortzuführen, praktisch zum Erliegen gebracht worden“.
Die BVK weist die Vorwürfe ausnahmslos und vehement zurück. Sie beschreibt sich als indirekte Anlegerin. Zu Details könne man noch nichts sagen. Die Klage sei bislang nicht zugestellt worden, dezidiert äußern wolle man sich erst nach vollständiger Prüfung.
Ein Kernvorwurf der DF lautet, dass die BVK ihre Rolle als passiver Investor überschritten und Aufgaben des sogenannten Alternative Investment Fund Manager (AIFM) an sich gerissen habe.
Der AIFM ist dafür zuständig, Investments auszuwählen, das Portfolio zu steuern, Risiken zu überwachen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. In der vorgesehenen Struktur hätte der Fondsmanager Universal Investment (UI) diese Aufgaben übernehmen sollen, schreiben die Anwälte der DF.
Tatsächlich sei das Muster bei den sieben Investments ähnlich gewesen: Der interne Investitionsausschuss der BVK habe die Objekte geprüft und die Investments genehmigt. Der Fondsmanager UI sei nur zur „administrativen Umsetzung“ eingeschaltet worden. Er habe die Entscheidungen nur zur Kenntnis nehmen können.
Analog beschreiben die Juristen die Rolle der Deutschen Finance, die zuständig für operative Asset-Management-Leistungen an den US-Immobilien gewesen sei. Die DF habe die Zielinvestments mitgeteilt bekommen und habe selbst keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis gehabt.
Als frühestes Beispiel beschreibt die Klage ein Büro- und Wohnimmobilienprojekt an der 685 Fifth Avenue in New York. Die BVK habe das Vorhaben ab Februar 2018 gemeinsam mit der Deutschen Finance geprüft, im April gebilligt und ihren Vorstandsbeschluss am 23. Mai bestätigt. Erst am folgenden Tag sei Universal Investment – und somit der AIFM – eingeschaltet worden.
Auf Anfrage des Handelsblatts weist die BVK den Vorwurf einer unzulässigen Steuerung zurück. Auswahl, Prüfung und Genehmigung der Immobilien hätten beim verantwortlichen AIFM gelegen. Ihre eigene Rolle habe sich auf die zulässige Kontrolle von Geschäftsplänen und zusätzlichen Kapitalforderungen beschränkt.
Die DF führt weitere Beispiele für einen aus ihrer Sicht weitgehenden Einfluss der BVK an. Beim Vorzeigeprojekt Transamerica Pyramid habe die BVK im Januar 2026 gemeinsam mit ihrem Berater und einem Co-Managing-Partner den Verkauf verhandelt, ohne die Deutsche Finance vorab zu konsultieren oder zu informieren.
Die BVK kommentierte Einzelprojekte nicht. Sie teilte aber mit, es sei grundsätzlich ihre Pflicht, Geschäftspläne zu prüfen. Dies gelte insbesondere, wenn sich Projekte schlechter als erwartet entwickelten oder Plausibilitätsdefizite bestünden. Das sei keine operative Steuerung, sondern diene dem Schutz der Versichertengelder.
Brisant ist der Vorwurf, die BVK habe das bayerische Innenministerium über ihre Rolle bei den Investments falsch informiert. Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage soll das Ministerium in der Folge unzutreffende Informationen gegenüber dem Landtag wiederholt und so dem BVK-Narrativ staatliche Autorität verliehen haben, führen die DF-Juristen aus. Die ministeriellen Antworten hätten die öffentliche und politische Wahrnehmung geprägt, den Ruf und das Neugeschäft der DF beeinträchtigt.
Das Ministerium teilt auf Nachfrage mit, parlamentarische Anfragen würden auf Grundlage eigener Erkenntnisse und unter Einholung von Informationen der BVK mit behördlicher Sorgfalt beantwortet. Bislang bestehe kein Anlass, von den bisherigen Aussagen abzuweichen.
Die DF lässt unterdessen offen, wann genau die Gruppe Erkenntnisse erhielt, denen zufolge die BVK die gesetzlich vorgesehene unabhängige AIFM-Steuerung unterlaufen haben soll. Hätte der Asset-Manager schon früher Alarm schlagen können?
Eine Nachfrage dazu beantwortete die DF nicht. Sie teilte lediglich mit, dass sie das Ministerium als Aufsichtsbehörde sowie den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 30. April und 18. Mai 2026 auf aus ihrer Sicht unzutreffende Aussagen hingewiesen habe.
Die Deutsche Finance steht wegen einer Reihe erheblicher Probleme aktuell unter Druck. Anfang August musste ein Fonds Insolvenzantrag stellen; am 2. September setzte das Gericht den Münchener Juristen Michael Jaffé als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Für rund 1200 Anleger in einen Immobilienkomplex in Boston zeichnet sich ein vollständiger wirtschaftlicher Verlust ab.
Zudem fehlen bei mehreren Fonds die Jahresabschlüsse für 2024 und 2025, sodass ihre wirtschaftliche Lage von außen derzeit kaum einzuschätzen ist. Die Bafin hat deshalb einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der die ordnungsgemäße Verwaltung geschlossener Publikumsfonds prüfen soll. Insgesamt hat die Deutsche Finance nach eigenen Angaben rund 50.000 Privatanleger für mehr als 20 Fonds gewonnen.
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Gerichtliche Prüfung der Klage in Delaware
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