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Back|Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart: Spionage-Prozess um ukrainische Angeklagte
Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart: Spionage-Prozess um ukrainische Angeklagte
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Handelsblatt·5 days ago·Crime·3 min read·🇩🇪Germany

Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart: Spionage-Prozess um ukrainische Angeklagte

Zwei Angeklagte freigesprochen, ein dritter zu Bewährungsstrafe verurteilt – Gericht sieht keine Beweise für geplante Brandanschläge

Quick Look

  • Das OLG Stuttgart hat zwei ukrainische Angeklagte vom Vorwurf der Spionage und Sabotage freigesprochen.
  • Ein dritter Mann wurde wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt ist.

AI-generated summary

Why It Matters

Der Prozess befasste sich mit dem Vorwurf, dass ukrainische Staatsbürger im Auftrag russischer Geheimdienste Pakete mit GPS-Trackern und potenziellen Brandsätzen versandt hätten.

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Stuttgart. Die Erleichterung ist groß bei den zwei jungen Ukrainern, als der Richter sie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom Vorwurf frei spricht, als Agenten Russlands in Deutschland Brandanschläge geplant zu haben. Überschwänglich schütteln sie ihren Verteidigern die Hände, lächeln Angehörigen im Publikum zu.

Und auch für einen 30 Jahre alten Landsmann geht der Prozess wegen Spionage- und Sabotagevorwürfe in Stuttgart verhältnismäßig glimpflich aus: Er wird zwar wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, muss diese aber nicht antreten, weil die Haftzeit schon mit der Untersuchungshaft abgegolten ist.

Dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, der Mann habe gemeinsam mit seinen Landsmännern Brandanschläge in Deutschland geplant, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Die Beweise dafür reichten aus Sicht der Richter nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unstrittig ist, was im März 2025 rund um den Bodensee und in Köln passiert ist: Der 30 Jahre alte Ukrainer, der im Schweizer Kanton Thurgau lebt, erhält von einem Mittelsmann aus dem russisch besetzten Mariupol den Auftrag, zwei Pakete mit Autoersatzteilen sowie je einem GPS-Tracker mittels eines ukrainischen Paketdienstes in die Ukraine zu schicken.

Der 30-Jährige beauftragt damit einen 22 Jahre alten Bekannten aus Konstanz. Der bestellt die Autoteile und verpackt sie inklusive der GPS-Tracker in Kartons. Weil dann auffällt, dass der ukrainische Paketdienst aber gar keine Filiale in Konstanz betreibt, schaltet er einen 25 Jahre alten Bekannten in Köln ein, der die Pakete dann dort aufgibt.

Zentrale Frage für das Gericht: Haben die drei jungen Männer die Pakete bewusst im Auftrag des russischen Geheimdienstes versandt, um Transportwege des ukrainischen Postdienstes auszuspähen? Und haben sie gar Pläne gehabt, über denselben Weg auch Brandsätze zu verschicken?

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.

Der Verteidiger des 25 Jahre alten Angeklagten aus Köln hatte bereits am ersten Verhandlungstag dagegengehalten und argumentiert, sein Mandant habe lediglich einen Gefälligkeitsdienst geleistet und habe nichts von möglichen Sabotageplänen gewusst.

Dem schloss sich auch das Gericht an. Bei den beiden jüngeren Angeklagten habe in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden können, dass die zwei es für möglich hielten, dass die Pakete im Auftrag eines russischen Geheimdienstes und zur Ausspähung möglicher Sabotageobjekte versandt wurden. Beide hätten keine Entlohnung bekommen und keine nähere Kenntnis der Hintermänner gehabt.

Zudem stellten die Richter keine konkreten Pläne für den späteren Versand von Brandsätzen fest. In der Kommunikation der drei Angeklagten habe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gegeben. Auch entsprechende verklausulierte Äußerungen habe das Gericht nicht erkennen können.

Der 30 Jahre alte Ukrainer dagegen habe wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, erklärte der Vorsitzende Richter. Er habe gewusst, dass es nicht nur um den Versand von Autoteilen gegangen sei, sondern vor allem um den Versand der GPS-Tracker. Er habe außerdem konspirativ gehandelt und versucht, möglichst eigene Spuren zu vermeiden. Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe.

Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Mann den Auftrag aus einer ideologischen Nähe zu Russland ausführte, sondern hält finanzielle Motive für wahrscheinlich. Ihm sei von dem Mittelsmann eine Entlohnung zugesagt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Experten sprechen dann von sogenannten Wegwerf-Agenten, die als Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung etwa über soziale Medien angeworben werden und für ein Handgeld gezielte Schäden anrichten oder Aufträge erfüllen.

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz.

Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“.

Open Questions

  • ?Wer ist der Mittelsmann in Mariupol?
  • ?Wie wird die Sicherheit im Luftfrachtverkehr weiter angepasst?

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  • Das OLG Stuttgart hat zwei ukrainische Angeklagte vom Vorwurf der Spionage und Sabotage freigesprochen.
  • Ein dritter Mann wurde wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt ist.

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