Urteil im Prozess gegen Narkosearzt nach Tod eines Mädchens erwartet
Quick Look
- Im Prozess gegen einen Narkosearzt wegen des Todes eines vierjährigen Mädchens und der Verletzung weiterer Kinder durch verunreinigtes Narkosemittel in einer Zahnarztpraxis in Kronberg wird am Mittwoch um 12:00 Uhr das Urteil erwartet.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und versuchten Mord vor und fordert lebenslange Haft, während die Verteidigung auf Übermüdung verweist und die Absicht zur Vertuschung bestreitet.
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Why It Matters
Im September 2021 spritzte ein Narkosearzt in einer Zahnarztpraxis in Kronberg vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel und beging weitere Hygienefehler. Dabei erlitt ein vierjähriges Mädchen eine Blutvergiftung und starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Zwei weitere Kinder überlebten nur knapp nach künstlicher Beatmung in der Frankfurter Uniklinik.
Im erneuten Prozess gegen einen Narkosearzt nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis wird diesen Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil erwartet.
Der Mediziner hatte im September 2021 in der Praxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Das vierjährige Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt unter anderem wegen Totschlags von einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsmord
Die Anklagebehörde fordert eine lebenslange Haftstrafe. Sie argumentierte in ihrem Plädoyer, der deutsche Anästhesist habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt. Damit habe er sich des Mordes an der Vierjährigen und des versuchten Mordes an drei anderen Kindern schuldig gemacht. Demnach habe er mit Verdeckungsabsicht gehandelt, einem Mordmerkmal.
Die Verteidigung des Angeklagten widerspricht dieser Darstellung. Hätte er beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern. Gegen eine Verdeckungsabsicht spreche außerdem, dass der Angeklagte «keinerlei Spurenbeseitigungen vorgenommen» habe, sagte der Anwalt. Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Gericht wird am Mittwoch um 12:00 Uhr das Urteil verkünden.
Very likely · Within hours
Die Staatsanwaltschaft wird im Falle eines Freispruchs oder einer milden Strafe wahrscheinlich Revision einlegen.
Likely · Within weeks
Open Questions
- Warum wurden die Hygienemängel in der Praxis nicht früher entdeckt?
- Welche konkreten Fehler führten zur Verunreinigung des Narkosemittels?
- Gibt es systemische Versäumnisse in der Überwachung von Zahnarztpraxen?
- Wie wird künftig die Sicherheit von Narkosebehandlungen bei Kindern gewährleistet?