Verfahren gegen mutmaßlichen Sexualstraftäter in Nordhausen noch nicht zugelassen
Quick Look
- Im Fall eines Mannes, der in Nordhausen Kinder sexuell missbraucht haben soll, steht die Entscheidung über die Anklagezulassung noch aus.
- Es liegen zwei Anklagen wegen Sexualdelikten gegen Minderjährige vor; zudem wird wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt.
AI-generated summary
Why It Matters
Gegen einen Mann wird wegen mutmaßlicher Sexualdelikte an Kindern während Psychotherapiesitzungen in Nordhausen ermittelt.
Im Fall eines Mannes, der sich in Nordhausen bei Psychotherapiesitzungen sexuell an Kindern vergangen haben soll, ist bislang nicht über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entschieden worden. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Nordhausen auf Anfrage mit. Sollte die Anklage zugelassen werden, sei ein Verhandlungsbeginn zum Jahresende oder zu Beginn des kommenden Jahres denkbar.
Der Gerichtssprecherin zufolge liegen für diesen Fall inzwischen zwei Anklagen vor. Das komme etwa vor, wenn Vorwürfe zu unterschiedlichen Zeitpunkten bekanntwerden oder die Ermittlungen zu unterschiedlichen Tatvorwürfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden. In beiden Verfahren werden dem Angeschuldigten demnach Sexualdelikte zulasten Minderjähriger vorgeworfen.
Im März war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den damals 65-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung Anklage erhoben hatte. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Meiningen mitgeteilt, dass sie gegen den Mann wegen Abrechnungsbetrugs und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ermittle. Gegen den Mann steht demnach auch der Vorwurf im Raum, dass er ohne Zulassung in der Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie tätig gewesen sein soll.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Entscheidung über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung
Possible · Within months
Open Questions
- Wann wird über die Zulassung der Anklage entschieden?
- Wie lauten die genauen Details der beiden Anklagen?