Verwaltungsgericht Frankfurt: Bafin-Verwarnungen gegen Raiffeisenbank-Vorstände rechtmäßig
Zwei ehemalige Vorstände der Raiffeisenbank Plankstetten scheitern mit Klage gegen die Finanzaufsicht Bafin wegen Behinderung einer Sonderprüfung.
Quick Look
- Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klagen zweier abberufener Vorstände der Raiffeisenbank Plankstetten gegen Bafin-Verwarnungen abgewiesen.
- Die Vorstände hatten eine Sonderprüfung behindert, indem sie Gespräche verweigerten und Unterlagen nicht fristgerecht einreichten.
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Why It Matters
Die Bafin hat aufgrund von Unregelmäßigkeiten und der Weigerung zur Mitwirkung bei Sonderprüfungen die Vorstände und den Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Plankstetten abberufen.
Frankfurt. Im Streit mit der Finanzaufsicht Bafin haben zwei abberufene Vorstände der Raiffeisenbank Plankstetten eine juristische Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied am Freitag, dass Verwarnungen der Bafin aus dem Jahr 2024 Bestand haben. Es wies zwei Klagen der früheren Bankvorstände ab (Az. 7 K 2946/25.F und 7 K 2948/25.F).
Laut der Entscheidung des Gerichts haben die beiden ehemaligen Vorstände mit ihrem Verhalten eine durch die Bafin 2022 angeordnete Sonderprüfung der Bank „rechtswidrig behindert“. Die Bankvorstände waren durch die Bafin verwarnt worden, weil sie die Teilnahme an Gesprächen im Zuge einer Sonderprüfung mehrfach verweigert und Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hatten.
Gegen die Verwarnung hatten die zwei Vorstände, die inzwischen durch die Bafin abberufen wurden, geklagt. Sie argumentierten, dass eine Sonderprüfung keine Mitwirkungspflicht der Geschäftsleiter erfordere.
Die Verwarnungen sind Teil des Streits zwischen der Behörde und der Bank, der bereits seit Jahren andauert und inzwischen eskaliert ist. Die Bafin hat Anfang Juli die beiden langjährigen Vorstände der Bank, Elmar Weiß und Walter Frank, abberufen und einen Sonderbeauftragten für die Führung der Bank eingesetzt. Sonderbeauftragter für den Vorstand ist Oddo Steinmann.
Einen Monat später berief die Finanzaufsicht auch den Aufsichtsrat ab und setzte Sandra Michelfelder als Sonderbeauftragte ein. Das Entsenden von Sonderbeauftragten zählt laut Bafin „zu den schärfsten Instrumenten der Finanzaufsicht“. Im Kreditwesengesetz ist geregelt, dass Sonderbeauftragte die Aufgaben und Befugnisse von Organen eines Instituts übernehmen können, wenn diese etwa nicht mehr als zuverlässig eingestuft werden oder nicht „die erforderliche Sachkunde“ besitzen.
Michelfelder ist im Sommer 2026 als Vorständin bei der Frankfurter Bankgesellschaft ausgeschieden. Zuvor arbeitete sie viele Jahre für die niederländische Großbank ABN Amro und deren deutsche Tochter Bethmann Bank, unter anderem im Risikomanagement. Steinmann war Vorstand der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück gewesen und ist Ende 2024 in Ruhestand gegangen.
Der heftige Widerstand der Bankvorstände gegen die Bafin ist äußerst ungewöhnlich. Bafin-Vertreter Matthias Kapteina sagte in der Verhandlung am Freitag, die Raiffeisenbank Plankstetten sei die einzige bekannte Bank, die Gespräche mit der Bafin verweigert habe. „Alle anderen Banken führen Gespräche im Rahmen einer Prüfung.“
Weiß und Frank hatten auch versucht, gegen die Prüfung vorzugehen, waren damit aber Ende 2024 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Aus Sicht ihres Anwalts Marcus Geschwandtner, Partner der Kanzlei Dr. Fandrich Rechtsanwälte, geht es auch darum zu klären, inwieweit Eingriffe der Bafin zulässig seien.
In der genossenschaftlichen Finanzgruppe sorgt der Fall schon länger für Unmut. Der Sektor ist bereits mit einer Serie aus Skandalen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. In den vergangenen rund zweieinhalb Jahren mussten insgesamt zehn Volks- und Raiffeisenbanken durch den Stützungsfonds der Branche gerettet werden oder stehen kurz davor.
Vergangene Woche wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der Affäre um einen Bordell-Kredit der Volksbank Köln Bonn Ermittlungen, unter anderem gegen einen Vorstand des Geldhauses, eingeleitet hat. Es geht um den Verdacht der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
Die Sicherungseinrichtung des Branchenverbandes BVR fängt Genossenschaftsbanken in Schieflage auf. Zudem versucht sie, Problemfälle frühzeitig zu vermeiden. Auch die Raiffeisenbank Plankstetten steht deshalb inzwischen unter verschärfter Beobachtung der Sicherungseinrichtung (SE). Entsprechende Handelsblatt-Informationen bestätigten die Bank: „Die BVR-SE stuft uns als Präventionsbank ein“, erklärte sie.
Mit einer Bilanzsumme von zuletzt knapp 180 Millionen Euro gehört die Raiffeisenbank Plankstetten zu den kleinsten Instituten im Genossenschaftssektor. Im vergangenen Jahr verdiente das Geldhaus knapp vier Millionen Euro vor Steuern, etwas mehr als 2024.
Dabei zählt die Raiffeisenbank Plankstetten im Genossenschaftssektor ohnehin zu den Sonderfällen. Erstens ist das Geldhaus als Aktiengesellschaft organisiert und nicht als Genossenschaft. Zweitens lässt sich die Bank ihren Jahresabschluss nicht durch einen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände testieren, sondern durch eine kleine Prüfungs- und Beratungsfirma.
Open Questions
- Wie wird sich die Zukunft der Bank unter den Sonderbeauftragten entwickeln?
- Folgen weitere rechtliche Schritte der ehemaligen Vorstände?





