Verzögerung beim Gebäudetyp E: Bauwirtschaft und Politik fordern Tempo
Der Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E soll das Bauen günstiger machen, hängt jedoch in der Regierung fest. Bauministerin Hubertz dämpft Erwartungen, während Investoren und Landesminister ungeduldig sind.
Quick Look
- Der Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E steckt trotz langem Warten in der Regierung fest.
- Bundesbauministerin Hubertz dämpft Erwartungen an eine schnelle Freigabe, während die Bauwirtschaft und NRW-Bauministerin Scharrenbach mehr Tempo fordern, um hohe Kosten zu senken.
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Why It Matters
Der Gebäudetyp E soll Abweichungen von Komfortstandards ermöglichen, ohne rechtliche Risiken für Bauherren zu erzeugen.
Der Entwurf zum Gebäudetyp E soll Bauen schneller und günstiger machen. Doch das Vorhaben hängt. Bauministerin Hubertz dämpft schnelle Erwartungen. Investoren sind genervt.
Berlin. Der 7. Juli schien ein guter Tag für die Immobilien- und Bauwirtschaft zu werden. Auf einer Baustelle in Berlin-Neukölln sagten Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD): Der Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E sei fertig.
Die Branche wartet seit Langem auf die Umsetzung der Pläne, die es ermöglichen sollen, einfacher, aber zugleich rechtssicher zu bauen. Es geht darum, von kostenintensiven Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen zu können, ohne dass dies als Mangel gilt und Bauherren Gefahr laufen, verklagt zu werden. Doch mehr als zwei Monate nach der Ankündigung steckt der Gesetzentwurf noch immer in der Regierung fest.
Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach fordert Tempo. „Ankündigungen gab es genug, auf dem Spielfeld angekommen ist davon bislang nichts“, sagte die CDU-Politikerin dem Handelsblatt. Vergangenen Freitag, nach der Bauministerkonferenz der Länder in Berlin, hatte Scharrenbach gesagt: „Wir hoffen, dass wir bis Jahresende einen Gesetzentwurf von der Bundesregierung bekommen, sodass der Bau eine Perspektive bekommt.“
Laut Hubertz befindet sich the Gesetzentwurf in der Frühkoordinierung zwischen Kanzleramt, Finanzministerium und dem federführenden Ressort, dem Bundesjustizministerium. Danach gehe er in die Ressortabstimmung und werde „dann auch den Ländern zur Verfügung gestellt“, sagte sie am Ende der Bauministerkonferenz.
Sie dämpfte schnelle Erwartungen und verwies darauf, dass der Zeitpunkt der Freigabe von Gesetzentwürfen schwer exakt vorherzusagen sei. Es sei „ein Stück weit wie auf hoher See oder vor Gericht“, sagte sie. Man wisse „nie ganz genau, wann die Themen dann auch eine Freigabe erhalten“.
Der Entwurf berücksichtige Perspektiven aus der Praxis und müsse zugleich rechtssicher ausgestaltet sein, sagte Hubertz weiter. Das sei nicht trivial. Das Justizministerium wiederholte am Montag eine Aussage, die es bereits im August getroffen hatte: Der Referentenentwurf zum Gebäudetyp E sei fertig und befinde sich in der regierungsinternen Abstimmung.
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Bauministerin Scharrenbach verwies darauf, dass NRW die Vorschriften am Bau kräftig gelichtet habe. Das Bauordnungsrecht sei auf das Wesentliche konzentriert worden. Jetzt müsse Berlin endlich ins Laufen kommen, sagte sie.
Im Kern gehe es um Rechtssicherheit und Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). „Entscheidend ist, dass das Zivilrecht stärker an das bauordnungsrechtlich geschuldete Maß anknüpft“, sagte die CDU‑Politikerin. „Zivilrechtlich sollte geschuldet sein, was bauordnungsrechtlich erforderlich ist.“
Konkret heißt das laut Scharrenbach: „Wenn ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher ist, darf eine Abweichung von darüber hinausgehenden technischen Normen nicht automatisch zum zivilrechtlichen Risiko werden.“
Schon heute sind viele Baustandards nicht zwingend vorgeschrieben. Sie gelten aber als sogenannte „anerkannte Regeln der Technik“ und werden deshalb umgesetzt, weil Bauherren fürchten, andernfalls verklagt zu werden. Das soll sich mit dem Gebäudetyp E ändern. Eckpunkte waren bereits im vergangenen November vorgelegt worden.
In der Immobilien- und Bauwirtschaft herrscht inzwischen Ernüchterung. Dirk Salewski, Unternehmer und Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), kritisierte den lahmenden Gesetzgebungsprozess. Der Gebäudetyp E sei ein „kleiner Hoffnungsschimmer“ gewesen, um die hohen Baukosten zu senken, sagte Salewski dem Handelsblatt. Mit sinkenden Zinsen oder einem schnellen Ende der weltweiten Krisen sei nicht zu rechnen. Deshalb sei es unabdingbar, hohe Baustandards zu reduzieren.
Die Bau- und Immobilienwirtschaft sieht erhebliches Potenzial: Mit dem Gebäudetyp E könnten Baukosten deutlich sinken, um bis zu 25 Prozent, schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID), hinter der zahlreiche Verbände stehen.
Derzeit lägen die durchschnittlichen Bauwerkskosten bei rund 4500 Euro pro Quadratmeter, was zu Mieten von mindestens 20 Euro pro Quadratmeter führe. „Diesen Teufelskreis kann der Gebäudetyp E durchbrechen.“
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Vorstellung des Gesetzentwurfs bis Jahresende
Possible · Within months
Open Questions
- Wann wird der Gesetzentwurf offiziell freigegeben?
- Können die Kosten tatsächlich um bis zu 25 Prozent sinken?


