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Wirecard-Prozess: Richter verwerfen Opfertheorie von Markus Braun
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Handelsblatt1 hour agoCrime2 min readGermanyView translation

Wirecard-Prozess: Richter verwerfen Opfertheorie von Markus Braun

Im Prozess um den Milliardenbetrug bei Wirecard rückt eine hohe Haftstrafe für den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun näher.

Quick Look

  • Im Wirecard-Prozess haben die Richter die Verteidigungsstrategie von Markus Braun als haltlos zurückgewiesen.
  • Die Behauptung, er sei Opfer von Betrügern um Jan Marsalek geworden, wurde als spekulativ eingestuft.
  • Braun drohen nun hohe Haftstrafen und Vermögensabschöpfungen.

AI-generated summary

Why It Matters

Der Wirecard-Skandal betrifft einen Milliardenbetrug durch frei erfundene Umsätze über Drittpartner. Markus Braun befindet sich seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.

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München. Im Prozess um den jahrelangen Milliardenbetrug in der Chefetage von Wirecard rückt eine hohe Haftstrafe für den früheren Vorstandschef Markus Braun immer näher. Die Richter haben nach über dreieinhalb Jahren Prozessdauer die von Braun vertretene Opferthese zur „Spekulation“ erklärt. „Zu all dem hat sich trotz umfangreicher Ermittlungen nichts ergeben“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch. Außerdem müssen Braun und seine zwei Mitangeklagten im Falle einer Verurteilung den Einzug von Millionensummen fürchten.

Laut Anklage sollen Braun und Komplizen über Jahre frei erfundene Milliardenumsätze in den Wirecard-Bilanzen verbucht haben. Diese Geschäfte wurden hauptsächlich über drei sogenannte „Drittpartner“ in Dubai, Singapur und den Philippinen verbucht.

Das waren Firmen, die im Wirecard-Auftrag angeblich Kreditkartenzahlungen in asiatischen Ländern abwickelten. Für die Existenz dieses Drittpartnergeschäfts hätten sich „keinerlei Anhaltspunkte ergeben“, sagte Födisch.

Braun hatte mehrfach seine Unschuld beteuert. Nach Darstellung des österreichischen Managers waren die Drittpartnergeschäfte echt. Die hohen Gewinne sollen von den wahren Tätern um den 2020 abgetauchten Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek ohne Wissen des Vorstandschefs abgezweigt worden sein.

Nach Worten des Richters Födisch gibt es jedoch auch für die Veruntreuung keine Hinweise. Der Vorsitzende sprach stattdessen von einer „fehlenden Schlüssigkeit der These an sich“. Braun sitzt seit Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft – hielten ihn die Richter für unschuldig, müsste er auf freien Fuß gesetzt werden.

Der im Dezember 2022 eröffnete Prozess steuert auf die Schlussphase zu. Födisch erteilte den drei Angeklagten förmliche Hinweise, dass die Kammer im Falle einer Verurteilung auch den „Tatlohn“ einziehen könnte. Im Falle Brauns sind das knapp 39 Millionen Euro. Der Großteil davon war bei Brauns persönlicher Beteiligungsgesellschaft verbucht.

Beim Kronzeugen Oliver Bellenhaus, der die Anklage in den wesentlichen Punkten bestätigt hat, geht es um gut sechs Millionen Euro. Dritter Angeklagter ist der frühere Chefbuchhalter E., auf den die Einziehung von über 600.000 Euro zukommen könnte.

Im Zuge des Skandals hat allerdings auch Brauns Beteiligungsgesellschaft Insolvenz angemeldet. Der einstige Milliardär hatte den Großteil seines Vermögens in mittlerweile wertlosen Wirecard-Aktien angelegt. Auf die Reste seines Gelds hat der frühere Wirecard-Chef schon lange keinen Zugriff mehr.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Einziehung von 39 Millionen Euro bei Verurteilung von Braun.

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wie hoch wird das endgültige Strafmaß ausfallen?
  • Wann erfolgt das finale Urteil?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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