Zwischen 2018 und 2024: Acht Kinderehen in Baden-Württemberg aufgehoben
Innenministerium veröffentlicht Antwort auf Landtagsanfrage – Fälle seit 2018 dokumentiert
Quick Look
- In Baden-Württemberg wurden seit 2018 acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben.
- Laut Innenministerium waren die Ehefrauen stets unter 18 Jahre alt, während die Männer meist deutlich älter waren.
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Why It Matters
Das Regierungspräsidium Tübingen ist seit 2012 landesweit für das Thema Kinderehen zuständig. In Deutschland ist die Eheschließung erst ab 18 Jahren erlaubt.
In Baden-Württemberg sind in den letzten Jahren acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben worden. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD hervor.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist seit 2012 für das Thema Kinderehen landesweit zuständig. Die aufgeführten Fälle umfassen den Zeitraum von 2018 bis 2024. Es geht dabei um Eheschließungen zwischen Männern und Frauen aus Afghanistan, Rumänien, Moldawien, Syrien, Irak, Kroatien, Serbien, Pakistan und Deutschland. Die Männer waren zum Zeitpunkt der Eheschließung in der Regel deutlich älter als die Frauen. Letztere waren immer unter 18 Jahre alt, also minderjährig.
Bei einer aufgehobenen Kinderehe aus dem Jahr 2020 zwischen irakischen Staatsangehörigen war der Mann 17 Jahre und seine Ehefrau erst elf Jahre alt, wie aus der Antwort des Innenministeriums weiter hervorging. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2010 in 350 Fällen Kinderehen nicht aufgehoben. Mögliche Gründe waren unter anderem die Volljährigkeit des minderjährigen Partners, bevor die Aufhebungsentscheidung rechtskräftig wurde, oder auch der Tod eines Ehepartners.
In Deutschland darf man eine Ehe erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr schließen. Der Bundestag hatte 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen.
Open Questions
- Warum wurden 350 Fälle seit 2010 nicht aufgehoben?

