Jens Spahn und Leihmutterschaft: Debatte um private Entscheidung und CDU-Haltung
Unionsfraktionschef Spahn wird Vater durch Leihmutterschaft in den USA, während seine Partei diese strikt ablehnt. Grüne fordern öffentliche Erklärung.
Auf einen Blick
- Jens Spahn, Unionsfraktionschef, ist durch Leihmutterschaft in den USA Vater geworden.
- Dies löst eine Debatte aus, da die CDU Leihmutterschaft ablehnt.
- Grünen-Chef Banaszak fordert eine Erklärung von Spahn, während Kritiker Doppelstandards anprangern.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Jens Spahn, Unionsfraktionschef, ist Vater geworden durch Leihmutterschaft in den USA, ein Verfahren, das seine Partei in Deutschland strikt ablehnt. Dies führt zu einer Debatte über politische Glaubwürdigkeit und ethische Fragen.
Jens Spahn und sein Ehemann sind Eltern geworden - geboren wurde ihr Sohn von einer Leihmutter in den USA. Dass ausgerechnet der Unionsfraktionschef diesen Weg gewählt hat, sorgt weiter für Diskussionen, denn die CDU lehnt eine Legalisierung der Leihmutterschaft strikt ab. Grünen-Chef Felix Banaszak hält die Irritation darüber für nachvollziehbar und fordert Spahn auf, seine Entscheidung öffentlich zu erklären.
"Ethische Frage um Leihmutterschaft ist nicht trivial"
Spahn habe angekündigt, für Fragen zu seiner Vaterschaft offen zu sein, sagte Banaszak dem Fernsehsender Welt TV. "Ich glaube, das muss er jetzt auch tun." Es sei besser, "wenn man im Einklang mit dem lebt, was man in sein eigenes Programm schreibt und auch politisch von anderen erwartet".
Die ethischen Fragen rund um Leihmutterschaft seien "nicht trivial". Deshalb sei nachvollziehbar, "dass das auch insbesondere in der Union für Irritation sorgt und auch über die Union hinaus".
UN-Sonderberichterstatterin fordert weltweites Verbot
Der Berliner Theologe und Medizinethiker Andreas Lob-Hüdepohl sprach sich erneut klar gegen eine Zulassung aus. Er sehe keinen Grund, warum eine Legalisierung in Deutschland "schwerwiegende Menschenrechtsverstöße billiger und damit für noch mehr Menschen erschwinglicher machen sollte", sagte er auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Lob-Hüdepohl verwies auf internationale Entwicklungen. Die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen habe sich im vergangenen Jahr für ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen. Zudem unterstützten nach seinen Angaben mehrere hundert Nichtregierungsorganisationen aus mehr als 40 Ländern diese Forderung.
Leihmutterschaft reduziere Kinder und Frauen zur Ware, nutze soziale Ungleichheiten aus und führe häufig zur Ausbeutung finanziell benachteiligter Frauen, sagte der Ethiker.
Vorwurf von Doppelstandards
Unterdessen hält die Kritik an Spahns Vorgehen an. Politiker von Grünen, FDP und Linken werfen dem CDU-Politiker vor, privat eine Möglichkeit genutzt zu haben, die seine Partei in Deutschland ausdrücklich ablehnt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, sprach von einem Problem der politischen Glaubwürdigkeit. Wer gesetzliche Verbote verteidige, müsse erklären, warum er selbst im Ausland andere Wege gehe.
Auch aus der Union kommen kritische Stimmen. Der Vorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe, bezeichnete es als problematisch, wenn Politiker mit finanziellen Möglichkeiten ein in Deutschland geltendes Verbot umgehen könnten.
Die CDU hatte erst im Februar auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten - ausdrücklich auch bei sogenannten altruistischen Modellen ohne Bezahlung.
Besondere rechtliche Rahmenbedingungen in den USA
Aus dem Umfeld Spahns heißt es dagegen, die Entscheidung für eine Leihmutterschaft in den USA sei auch wegen der dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen gefallen. Leihmütter müssten finanziell unabhängig sein, bereits eigene Kinder haben und in stabilen familiären Verhältnissen leben.
Zugleich betont Spahns Umfeld, der Unionsfraktionschef leite aus seinem Privatleben keine politischen Forderungen ab und strebe keine Änderung der deutschen Rechtslage an.
Leihmutterschaft in Deutschland noch immer verboten
Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Strafbar sind unter anderem die ärztliche Mitwirkung und die Vermittlung entsprechender Vereinbarungen.
Für Wunscheltern ist es jedoch nicht verboten, ein im Ausland durch Leihmutterschaft geborenes Kind nach Deutschland zu bringen und hier aufzuziehen. Gerade diese Möglichkeit führt seit Jahren immer wieder zu politischen und rechtlichen Debatten.
Offene Fragen
- Wird Jens Spahn seine Entscheidung öffentlich erklären?
- Welche weiteren Reaktionen wird es innerhalb der CDU geben?
- Wird die Debatte die deutsche Rechtslage beeinflussen?






