AfD-Anfrage bringt Hunderte Kinderehen ans Licht – eine Ehefrau war erst elf Jahre alt
Landesregierung dokumentiert 358 Fälle seit 2012, während Daten zu Schulbesuch und Herkunftsländern fehlen.
Quick Look
- In Baden-Württemberg wurden seit 2012 nur acht Kinderehen gerichtlich aufgehoben, bei 350 weiteren Fällen erfolgte keine Aufhebung.
- Die Landesregierung hat keine Daten zu Schulabsentismus oder den Orten der Eheschließungen.
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Why It Matters
Die Anfrage basiert auf einer parlamentarischen Initiative der AfD zur Erfassung von Kinderehen in Baden-Württemberg. Anlass war ein Notfallbogen der Organisation Terre des Femmes.
In Baden-Württemberg sind seit 2012 lediglich acht Kinderehen rechtskräftig aufgehoben worden. Gleichzeitig dokumentierte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen 350 weitere Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden.
Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr hervor. Insgesamt wurden damit 358 Kinderehen erfasst.
So dokumentiert die Landesregierung für das Jahr 2020 die Ehe eines zwölfjährigen afghanischen Mädchens mit einem 18-jährigen Mann. Für 2022 ist zudem eine Ehe zwischen einer zwölfjährigen Syrerin und einem 28-jährigen Syrer aufgeführt. Darüber hinaus findet sich für 2023 die Ehe einer zwölfjährigen Afghanin mit einem 21-jährigen Afghanen. In den Tabellen finden sich zudem mehrere Fälle mit 13- und 14-jährigen Mädchen.
Nach Angaben des Innenministeriums waren zum Zeitpunkt der Antwort keine gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen anhängig. Die AfD-Abgeordneten wollten außerdem wissen, wie viele Schüler in Baden-Württemberg seit 2010 zwangsverheiratet wurden und anschließend trotz bestehender Schulpflicht nicht mehr am Unterricht teilnahmen. Das Kultusministerium teilte mit, entsprechende Daten würden nicht erhoben. Auch zu den Ländern, in denen die betroffenen Ehen geschlossen wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor.
Das Regierungspräsidium Tübingen erhebe lediglich die für Eheaufhebungsverfahren relevanten Daten, insbesondere Alter und Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Weitere Zahlen nennt die Landesregierung zur vom Land finanzierten Beratungsstelle Yasemin. Diese registrierte im Jahr 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle. In 80 Fällen ging es um Personen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht waren. Unter ihnen befanden sich 33 Minderjährige. Vier Betroffene waren jünger als zwölf Jahre, fünf waren zwölf Jahre alt und zwei weitere 13 Jahre alt. 46 Betroffene waren volljährig, in einem Fall wurde das Alter nicht kategorisiert.
Auslöser der parlamentarischen Anfrage war nach Angaben der Abgeordneten ein Ende Juli 2026 veröffentlichter Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes mit dem Titel „Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als nicht-betroffene Person helfen?“. Das Dokument richtet sich unter anderem an Lehrkräfte und enthält Handlungsempfehlungen für Fälle, in denen bei Schülerinnen die Gefahr einer Zwangsverheiratung besteht.
Open Questions
- Warum wurden 350 Fälle ohne gerichtliche Aufhebung erledigt?
- In welchen Ländern wurden die Ehen geschlossen?




