
Interne Mails und Protokolle aus dem AfD-Leak zeigen, wie Alice Weidel die Wahlkampfkasse verwaltete und die Partei mit der Affäre um illegale Schweizer Spenden umging.
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Im Jahr 2017 flossen unzulässige Spenden aus der Schweiz an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis für den Wahlkampf von Alice Weidel.
Berlin, Düsseldorf. Am 10. Juli 2017 bat Alice Weidel die Schatzmeisterin ihres Kreisverbands Bodenseekreis, das Konto „2-mal wöchentlich im Blick“ zu haben. „Da wissen wir, wie viel wir ausgeben können.“ Die Eingänge und deren Höhe sollte die Schatzmeisterin ihr per Mail bestätigen. „Es wurden mir Spenden avisiert, mit denen ich meinen Social-Media-Wahlkampf bestreiten muss.“
Vier Tage später ging beim AfD-Kreisverband Bodenseekreis die erste Zahlung aus der Schweiz ein. Bis September summierten sich die Überweisungen auf 132.005,52 Euro. Das Geld wurde auf ein zweites Parteikonto umgebucht, für das Weidel eine Vollmacht hatte.
Als die Spende im November 2018 öffentlich wurde, erklärte Weidel, das Geld sei „ungebeten“ gekommen. Der Sprecher ihres Kreisverbands sagte: „Wir haben es nie verwendet.“ Nun legen interne Mails und Protokolle nahe, wie Weidel die Wahlkampfkasse verwaltete und wie die AfD mit der Affäre umging.
Die Dokumente stammen aus dem AfD-Leak, das mehr als 420.000 AfD-Mails enthält. Die Partei bestätigt einen Hackerangriff auf einen Dienstleister. Ob alle Dokumente echt sind, lässt sich nicht abschließend belegen. Ein Teil des Mailverkehrs und der Kontobewegungen ist bereits in einem Gerichtsurteil dokumentiert. Die AfD will keine Fragen zu den Dokumenten beantworten.
Für den Wahlkampf der damaligen AfD-Spitzenkandidatin eröffnete der Kreisverband Bodenseekreis am 4. Juli 2017 ein zweites Konto. Bevollmächtigt waren Weidel und die Kreisschatzmeisterin.
Am 6. Juli beschrieb Weidel in einer Mail das Verfahren. Ihr Kommunikationsberater werde „die an mich gerichteten Spenden auf unserem KV-Konto ausschließlich für Facebook aufwenden“ und dem Kreisverband „Rechnungen schreiben in Höhe der bei uns eingegangenen Spenden“. Ein Mitglied des Kreisvorstands sorgte dafür, dass Kreditkarte und PIN-Nummer des Wahlkampfkontos an Weidels Überlinger Adresse gingen.
Am 15. Juli ließ Weidel eine Kontoverbindung auf die Website des Kreisverbands setzen, unter der Überschrift „Spenden für Alice Weidel“. Eine Woche später beantragte sie per Umlaufbeschluss, „in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister“: „Frau Weidel erhält freie Auftragsverfügung über die für sie eingehenden zweckgebundenen Bundestagswahlkampfspenden.“
Bis zum 13. September folgten 16 weitere Zahlungen aus der Schweiz, überwiesen von zwei dort ansässigen Unternehmen. Verwendungszweck: „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Vom 23. August an buchte die Kreisschatzmeisterin die Gelder auf das zweite Konto um.
Am 10. August 2017 erkundigte sich die Kreisschatzmeisterin beim Landesschatzmeister. „Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren Tausend CHF. Was ist dabei zu beachten? Muss ich diese Beträge irgendwo melden oder bekannt geben?“
Der AfD-Landesschatzmeister antwortete drei Tage später. Wenn das Geld über das Konto des Kreisverbands laufe, „sind es ganz normale Spenden“. Bei Zweckbindung sei wichtig, dass es „auch für den Wahlkampf von Frau Dr. Weidel eingesetzt“ werde. Er empfahl eine Tabelle, Einnahmen gegen Ausgaben.
Im Herbst kamen die Rechnungen. Eine Detektei stellte 595 Euro für Begleitschutz in Rechnung, Weidels Kommunikationsberater verlangte 4291,12 Euro für Facebook-Werbung. 6439,09 Euro forderte ein Spezialist für „kommunikative Abwehrmaßnahmen“. Eine Kanzlei stellte für das Mandat Weidel sieben Rechnungen über insgesamt 10.614,79 Euro aus, adressiert an den Bundesverband.
Ein Jahr später berichtete der Rechercheverbund aus WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ über die Zahlungen. Am 11. November 2018 lief der Beitrag in der „Tagesschau“: ein Konto für Weidel, Überweisungen aus Zürich, Anwaltsrechnungen, die davon bezahlt worden seien. Die weitgehende Rückzahlung lag da sieben Monate zurück.
Weidel erklärte, sie sei „am Rande einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017“ von der Kreisschatzmeisterin informiert worden und habe „zunächst keine Notwendigkeit gesehen, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden“.
Am 12. November 2018 schaltete sich der Landesvorstand zusammen. Der Landesschatzmeister erklärte, er habe seit August 2017 von den Zahlungen gewusst. „Mir wurde versichert, dass ein Deutscher hinter den Spenden steht.“ Von der Rückzahlung im April habe er erfahren: „Aus der Tagesschau gestern!“
Drei Tage nach dieser Sitzung leitete die Kreisschatzmeisterin die verbliebenen 8110,25 Euro an den Bundestagspräsidenten weiter. Bei der Rückzahlung im April habe sie die einzelne Spende übersehen, erklärte sie später. So hält es das Gerichtsurteil fest.
Am 16. November befasste sich der Bundesvorstand in Magdeburg mit der Affäre. Laut Protokoll forderte das Gremium den Landesverband einstimmig auf, den Vorgang aufzuklären – und „auch festzustellen, wer die Angelegenheit öffentlich gemacht“ habe.
Am 22. November schrieb der Wirtschaftsprüfer der Partei an den Kreisverband. Er beanstandete Verstöße gegen das Saldierungsverbot, Kassenvorgänge, die „nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet“ seien, und „ein auf ‚Alice Weidel‘ ausgestelltes Kreditkartenkonto, welches nicht separat erfasst wurde“. Weidel leitete das Schreiben zwei Tage später an den Bundesverband weiter.
Dazu ihr Antrag: Die Prüfung ihres Kreisverbands solle „direkt mit dem Bundesverband“ laufen, nicht mit dem Landesverband, „solange das Presseleck in der Landesgeschäftsstelle nicht aufgeklärt ist“. Am 26. November stimmte der Bundesvorstand zu, bei vier Enthaltungen. In derselben Sitzung setzte er eine Kommission ein, die das Leck finden sollte.
Im Dezember 2018 legte die Partei der Bundestagsverwaltung ihre Darstellung vor. Erste Zweifel an der Zulässigkeit der Zahlungen habe die Kreisschatzmeisterin am 21. Januar 2018 bekommen, als Weidel fragte, ob sie die Spenden als Abgeordnete angeben müsse.
Im Mai 2019 belastete eine eidesstattliche Versicherung aus der Landesgeschäftsstelle den Landesschatzmeister. Der sprach von einer „infamen Intrige“. Am 3. Juni forderte der Bundesvorstand eine Ordnungsmaßnahme gegen ihn, wegen der „parteischädigenden Presseveröffentlichungen von internen Unterlagen“. Im Herbst 2019 trat der Landesschatzmeister zurück.
Am 19. November 2020 setzte die Bundestagsverwaltung wegen der unzulässigen Spendenannahme eine Sanktion von rund 396.000 Euro fest. Die AfD klagte und verlor, zuletzt im März 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Im Mai 2019 befasste sich ein Gutachten eines Strafrechtsprofessors der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Übernahme von Anwaltskosten. Seine Auskunft laut AfD-Leak: Die Partei könne in Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder „bei signifikantem Interesse der Partei“ und „geringer Schuld der Beschuldigten“ die Anwaltskosten übernehmen, „ohne sich wegen Untreue strafbar zu machen“.
Am 28. Oktober 2019 beriet der Bundesvorstand in Berlin über eine solche Kostenübernahme. Weidel beantragte, ihre Partei solle die Rechnung ihres Anwalts Gerhard Strate begleichen, 13.852,56 Euro, entstanden „im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen das Mitglied des Bundesvorstands Frau Dr. Alice Weidel“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz stellte das Verfahren im September 2021 mangels eines hinreichenden Tatverdachts ein.
In Weidels Antrag und im Beschluss wurden die Kosten zugleich als „allgemeine Beratungsdienstleistungen für die Partei“ bezeichnet. Der Vorstand stimmte zu, sie aus der Parteikasse zu begleichen. Die Rechnung datierte vom 18. März 2019 und war nicht an die Partei adressiert. Zu zahlen sei sie „nach der erforderlichen Änderung der Rechnungsadresse auf den AfD-Bundesverband“.

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