AfD-Politikerin zählte Stimmen trotz eigener Kandidatur aus – Einspruch gegen Kommunalwahl eingelegt
Quick Look
- Eine AfD-Politikerin aus Buchholz in der Nordheide hat trotz ihrer eigenen Kandidatur für Kreistag, Stadtrat und Ortsrat als Wahlhelferin Stimmen ausgezählt.
- Ein Ratsherr hat Einspruch gegen die Wahl des Stadtrats und des Ortsrats Trelde eingelegt und plant weitere Einsprüche gegen die Kreistagswahl und die Bürgermeisterstichwahl.
- Die Landeswahlleitung sieht zwar einen Verstoß gegen Schutzvorschriften, aber keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.
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Why It Matters
Bei der Kommunalwahl vor rund anderthalb Wochen war eine AfD-Politikerin als Wahlhelferin aktiv, obwohl sie für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortsrat kandidierte. Nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur habe sie nur die Stimmen für die Bürgermeisterwahl ausgezählt sowie Stimmzettel ausgegeben.
Nachdem eine AfD-Politikerin trotz eigener Kandidaturen bei der Kommunalwahl Stimmen mit ausgezählt hat, hat ein Ratsherr Einspruch eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der betroffenen Stadt Buchholz in der Nordheide. Der Einspruch richtet sich demnach gegen die Wahl des Stadtrats sowie des Ortsrats Trelde.
Den Angaben nach plant der Ratsherr auch bei der Kreisverwaltung Einspruch gegen die Wahl des Kreistages sowie gegen die Bürgermeisterstichwahl einzulegen. Für letztes muss jedoch erst die Stichwahl am Sonntag abgewartet werden. Die Einsprüche sollen dann nach Angaben der Stadt nach der Konstituierung in den jeweiligen Gremien behandelt werden. Im Stadtrat sei das frühestens am 9. November möglich. Weitere Wahleinsprüche gebe es bisher nicht.
Bei der Kommunalwahl vor rund anderthalb Wochen war eine AfD-Politikerin als Wahlhelferin aktiv, obwohl sie für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortsrat kandidierte. Nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur habe sie nur die Stimmen für die Bürgermeisterwahl ausgezählt sowie Stimmzettel ausgegeben. Wie genau der Interessenkonflikt auffiel, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Landeswahlleitung wies die Politikerin nicht selbst darauf hin.
Landeswahlleitung: Gültigkeit der Wahl steht nicht infrage
Laut Landeswahlleitung hätte die Politikerin nicht mit auszählen dürfen. Hintergrund ist den Angaben nach eine sogenannte Schutzvorschrift, mit der die Beeinflussung von Wahlergebnissen, bei denen Wahlhelfer selbst kandidieren, verhindert werden soll. Bei der Bürgermeisterwahl habe dieser Interessenkonflikt aber nicht bestanden. Laut Landeswahlleitung gebe es keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme auf das Wahlergebnis der Kommunalparlamente. «Zweifel an der Richtigkeit dieser Wahlergebnisse ergeben sich daraus nicht.»
Eine Stellungnahme der Politikerin beziehungsweise ihres AfD-Stadtverbandes lag zunächst nicht vor.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Der Einspruch gegen die Stadtratswahl wird nach der Konstituierung am 9. November behandelt.
Very likely · Within weeks
Der Ratsherr wird nach der Bürgermeisterstichwahl am Sonntag Einspruch gegen die Kreistagswahl und die Bürgermeisterstichwahl einlegen.
Likely · Within days
Open Questions
- Wie genau der Interessenkonflikt auffiel
- Ob die Politikerin vorsätzlich gegen die Wahlordnung verstoßen hat
- Ob die Landeswahlleitung weitere rechtliche Schritte prüft


