Banken: Bonus-Streichungen für Credit-Suisse-Manager waren rechtens
Das höchste Schweizer Gericht stuft die Kürzung variabler Vergütungen nach der staatlich gestützten Übernahme durch die UBS als rechtmäßig ein.
Quick Look
Das Schweizer Bundesgericht hat die Streichung von Boni für ehemalige Credit-Suisse-Führungskräfte nach der staatlich gestützten Übernahme durch die UBS für rechtmäßig erklärt und damit ein früheres Urteil aufgehoben.
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Why It Matters
Die Credit Suisse wurde im März 2023 im Rahmen einer staatlich gestützten Notrettung von der UBS übernommen. Das EFD ordnete daraufhin die Streichung von Boni für Führungskräfte an.
Zürich. Das Schweizer Bundesgericht hat die Streichung von Boni für ehemalige Führungskräfte der kollabierten Großbank Credit Suisse (CS) durch den Bund als rechtmäßig bestätigt.
Das höchste Schweizer Gericht gab den Beschwerden der Eidgenossenschaft und der UBS statt, wie das Gericht in Lausanne mitteilte. Damit hoben die Richter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 auf, das den CS-Managern recht gegeben hatte.
Das Bundesgericht erklärte nun, das Schweizer Bankengesetz biete eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff. Demnach dürfen variable Vergütungen gekürzt oder gestrichen werden, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Beihilfe erhält.
Die Credit Suisse war im März 2023 in eine schwere Krise geraten und wurde in einer staatlich gestützten Rettungsaktion von der Konkurrentin UBS übernommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ordnete daraufhin an, die Boni für die obersten drei Führungsebenen der CS ganz oder teilweise zu streichen.
Open Questions
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der gestrichenen Boni?







