Bayerisches Oberste Landesgericht verhandelt über EU-weite Ausschreibung von Wiesn-Festzelten
Wirt Alexander Egger fordert europaweite Ausschreibung für große Bierzelte; Gericht sieht vorläufig keine Pflicht.
Quick Look
- Das Bayerische Oberste Landesgericht prüft, ob Wiesn-Festzelte EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
- Wirt Alexander Egger klagt gegen das aktuelle Vergabeverfahren.
- Das Gericht sieht nach vorläufiger Einschätzung keine Ausschreibungspflicht, eine Entscheidung folgt am 16.
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Why It Matters
Es wird geprüft, ob die Vergabe von Wiesn-Festzelten als Dienstleistungskonzession unter das EU-Vergaberecht fällt. Dies hängt maßgeblich von der Existenz einer Betriebspflicht für die Wirte ab.
Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt einen Antrag mit Zündstoff: Gestritten wird darüber, ob die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Das will der Wirt Alexander Egger erreichen. Doch das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
«Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf», die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier in der Verhandlung ein. Dennoch folge das Gericht - eben nach vorläufiger Rechtsauffassung - nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch gebe, sagte Heinrichsmeier.
Man sehe keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Dies kritisierten die Anwälte von Alexander Egger scharf. Es sei ein «starkes Stück», den Fall nicht dem EuGH vorzulegen. Außerdem stellten Eggers Vertreter - fünf Anwälte und ein Universitätsprofessor - in Frage, dass es keine Betriebspflicht gebe. «Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?», rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Konkret hat Egger eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Sollte sein Antrag doch erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen - und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft. Das Gericht will am 16. Oktober seine Entscheidung verkünden.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Gericht verkündet am 16. Oktober seine Entscheidung.
Very likely · Within weeks
Open Questions
- Wie wird das Gericht am 16. Oktober entscheiden?
- Gibt es eine faktische Betriebspflicht für die Wiesn-Wirte?


