
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende finanzielle Folgen für die Immobilienbranche haben.
AI-generated summary
Hausverwaltungen berechneten bisher oft Provisionen für Neuvermietungen zusätzlich zur monatlichen Verwaltungsgebühr. Der BGH hat diese Praxis nun für unzulässig erklärt.
Berlin. 16.815,71 Euro – so viel Geld hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kürzlich einer Vermieterin eingebracht. Sie hatte die Verwaltung von 129 Wohneinheiten und 134 Garagen einem Unternehmen übertragen und hat nun eine Grundsatzentscheidung erstritten, die weitreichende Folgen für die Immobilienbranche haben könnte.
Der Vertrag zwischen Vermieterin und Hausverwaltung sah neben der monatlichen Vergütung für die Betreuung der Objekte auch eine Provision von zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer vor, falls Wohnungen neu vermietet werden mussten. Für Letzteres zahlte die Eigentümerin über mehrere Jahre hinweg gut 16.000 Euro – und forderte dieses Geld zurück, nachdem der Vertrag mit der Hausverwaltung endete – mit Erfolg.
Der BGH entschied: Wenn eine Hausverwaltung die von ihr verwalteten Wohnungen neu vermietet, darf sie dafür keine zusätzliche Provision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Damit kippt das Gericht eine verbreitete Praxis unter den etwa 22.000 Hausverwaltungen im Land.
Das Urteil biete eine „erhebliche Sprengkraft“, sagt Sebastian Haak, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht bei der Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen. Denn für viele Mietverwaltungen sind die Einnahmen aus Neuvermietungsprovisionen eine wichtige Einnahmequelle. Ihnen drohen nun Rückforderungsansprüche von Vermietern.

Sozialgerichte in Baden-Württemberg verzeichnen einen massiven Anstieg an Eilverfahren. Richter führen dies auf KI-generierte Klageschriften zurück, die durch extreme Länge und juristische Ungenauigkeit die Arbeitsbelastung der Justiz erheblich erschweren.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen Uber eine hohe Geldbuße verhängt. Grund sind Verstöße gegen europäische Datenschutzregeln bei der automatisierten Entscheidungsfindung und der Verletzung von Auskunftsrechten der Fahrer.

Ein kalifornisches Paar verklagt eine Leihmutter auf 100.000 Dollar Schadenersatz, da diese trotz vertraglicher Vereinbarung einen Fötus mit einer Herzerkrankung nicht abtreiben ließ. Das Kind wurde in Texas geboren und wird nun von den biologischen Eltern betreut.

Die niederländische Datenschutzbehörde hat Uber wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzregeln zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Uber kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, streitet vor einem dänischen Gericht in Sønderborg um das Umgangsrecht mit seinen Enkelkindern. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit zwischen seiner Tochter Christina Block und deren Ex-Mann.

In Hongkong wurden zwei Organisatoren von Gedenkveranstaltungen für die Tiananmen-Proteste von 1989 wegen »Anstiftung zur Subversion« schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus.